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Vorbereitung
und Durchführung der Wahlen zu den Schulpersonalvertretungen und den
Auszubildendenpersonalräten in den Studienseminaren 2020
RdErl. d. MK v. 1.10.2019 - 14 - 03 061/6 (SVBl.
11/2019 S. 574)
Die Amtszeit der gegenwärtigen Schulpersonalvertretungen und
Auszubildendenpersonalräte endet spätestens am 30.4.2020 (§ 22
Abs. 2 NPersVG).
Die Wahlen zu den neuen Personalvertretungen sind termingerecht
vorzubereiten und durchzuführen. Die Dienststellen werden gebeten, die
Wahlvorstände bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen mit den
erforderlichen Auskünften zur Verfügung zu stehen.
Es wird folgender Zeitplan empfohlen:
- Bestellung des
Wahlvorstands
(§ 18 Abs. 1, § 19, § 47 Abs. 4 NPersVG)
bis Ende November 2019
- Bekanntgabe der Namen des
Wahlvorstands
(§ 1 Abs. 4 WO-PersV)
rechtzeitig danach,
spätestens am 4.12.2019
- Vorlage des Ergebnisses etwaiger
Vorabstimmungen (§ 6 WO-PersV)
innerhalb von zwei Wochen seit
der Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands, spätestens am 18.12.2019
- Mitteilung der Zahl der in der Regel
Beschäftigten an den Wahlvorstand der Niedersächsischen
Landesschulbehörde, getrennt nach männlich / weiblich, sowie
Verteilung der in der Regel Beschäftigten auf die Gruppen, ebenfalls
getrennt nach männlich / weiblich (§ 37 Abs. 1
WO-PersV)
möglichst umgehend nach Bekanntgabe der Namen des
Wahlvorstands, spätestens am 10.1.2020
- Aushang des Wahlausschreibens in den
Schulen / Studienseminaren (§ 8 Abs. 1 u. 3, § 46
WO-PersV)
spätestens am 27.1.2020, bei Stimmabgabe auch am
11.3.2020 spätestens am 28.1.2020
- Auslegung des
Wählerverzeichnisses in den Schulen / Studienseminaren (§ 4 Abs. 2
WO-PersV)
unverzüglich danach
- Ende der Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (§ 5 Abs. 1 WO-PersV)
eine Woche seit
Auslegung des Wählerverzeichnisses
- Ende der Frist für das
Einreichen von Wahlvorschlägen (§ 9 Abs. 2 WO-PersV)
zwei
Wochen nach dem ersten Tag des Aushangs des Wahlausschreibens; spätestens
am 10.2.2020, vorausgesetzt, dass das Wahlausschreiben am 27.1.2020
ausgehängt wird
- Bekanntgabe der Wahlvorschläge
(§ 15 WO-PersV)
spätestens am 2.3.2020
- Tage der Stimmabgabe
10.3.
und 11.3.2020
- Feststellung und Bekanntmachung der
Wahlergebnisse durch die örtlichen Wahlvorstände (§ 22, §
25 WO-PersV)
unverzüglich nach den Tagen der Stimmabgabe
- Feststellung und Bekanntmachung der
Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlvorstände und den Hauptwahlvorstand
(§ 42, § 43 WO-PersV)
unverzüglich nach den Tagen der
Stimmabgabe, spätestens am 16.3.2020, bei Stimmabgabe auch am 11.3.2020
spätestens am 17.3.202
- Benachrichtigung der gewählten
Kandidatinnen und Kandidaten (§ 24 WO-PersV) und Einladung zur
konstituierenden Sitzung
unverzüglich danach
- konstituierende Sitzung
(§ 29
Abs. 1, § 47, § 48 NPersVG)
spätestens am 24.3.2020,
bei Stimmabgabe auch am 11.3.2020 spätestens am 25.3.2020
Nach § 4 WO-PersV ist ein Verzeichnis der wahlberechtigten
Beschäftigten (Wählerverzeichnis), getrennt nach den Gruppen der
Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
aufzustellen und an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen. In das für
die Auslegung bestimmte Wählerverzeichnis sind aus datenschutzrechtlichen
Gründen nur Name und Vorname aufzunehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2
WO-PersV).
Als Farbe für die Stimmzettel empfehle
ich:
Stimmzettel für die Wahl zum
- Schulpersonalrat /
Auszubildendenpersonalrat:
- weiß,
- Schulbezirkspersonalrat:
- gelb,
- Schulhauptpersonalrat:
- blau,
Mit der Konstituierung der neu gewählten Personalvertretungen endet
die Amtszeit der gegenwärtigen Schulpersonalvertretungen und
Auszubildendenpersonalräte in den Studienseminaren.
Hinweis:
Wegen der Mustervordrucke zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen wird auf den RdErl. vom 24.07.2007 (Nds. MBl. S.
816) verwiesen. Die Vorlagen können aus dem Internet (www.mi.niedersachsen.de)
heruntergeladen werden (Pfad: Themen - Öffentliches Dienstrecht &
Korruptionsprävention - Personalvertretungsrecht).
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |