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Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen; Mustervordrucke
RdErl. d. MI v. 24.7.2007 - 15.11-03061.100 (Nds.MBl. Nr.33/2007 S.816)
Bezug: RdErl. v. 11. 6. 2003 (Nds. MB1. S. 450)

  1. Für die Wahlen zu den Personalvertretungen werden die Mustervordrucke auf den Internet-Seiten des MI unter www.mi.niedersachsen.de bekannt gegeben (Pfad: Themen - Öffentliches Dienstrecht & Korruptionsprävention - Personalvertretungsrecht). Sie sollen die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen erleichtern. Ihre Anwendung wird empfohlen. Die Herstellung der Vordrucke bleibt wegen der örtlichen Besonderheiten und des unterschiedlichen Bedarfs den jeweiligen Dienststellen überlassen. Die Vorlagen können aus dem Internet heruntergeladen und individuell angepasst werden.

    Für die Wahl des Gesamtpersonalrates sind die für den Bezirkspersonalrat. vorgesehenen Vordrucke entsprechend anzuwenden (§ 45 WO-PersV).

  2. Der Bezugserlass wird aufgehoben.

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