| a) |
Schulinspektion gemäß § 123a NSchG und
Grundsatzaufgaben der Evaluation: |
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Qualitätsermittlung in Schulen, |
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Evaluation einzelner Bereiche des Schulwesens und |
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Entwicklung von Evaluationsinstrumenten; |
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| b) |
Qualitätsentwicklung: |
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Erarbeitung von Analysen und Expertisen sowie
Handlungsempfehlungen und Handreichungen zur Qualitätsentwicklung in
Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, |
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Auswertung von Ergebnissen landesweiter
Orientierungsarbeiten, Erstellen von Evaluations- und spezifischen
Auswertungsberichten für ein Bildungsmonitoring, |
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Beteiligung an nationalen und internationalen
Entwicklungs- und Forschungsvorhaben, |
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Lehrpläne (Kerncurricula) und Rahmenrichtlinien,
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Abschluss- und Orientierungsarbeiten, |
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Schulbuchgenehmigungen, |
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Konzeption und Durchführung zentraler Fortbildungen
und Veranstaltungen zur Implementation bildungspolitischer Vorhaben und |
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Qualitätssicherung der Lehrerfort- und
-weiterbildung; |
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| c) |
Qualifizierung von Leitungspersonal: |
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Qualifizierung für die Wahrnehmung von Ämtern
mit Leitungsverantwortung und |
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Qualifizierung für leitungsunterstützende und
-beratende Funktionen in Schulen und Schulverwaltung; |
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| d) |
Information und Kommunikation: |
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Betrieb des Computer-Centrums sowie Bereitstellung und
Betreuung des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS), |
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Unterstützung des Logistik-Zentrums für
zentrale Prüfungen und Vergleichsuntersuchungen (LZPV) im MK, |
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Technische Beratung zur Veröffentlichung von
Arbeitsergebnissen und zu internetgestützten Fortbildungs- und
Qualifizierungsangeboten und |
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Vermittlung von Medienkompetenz, Beratung der Schulen,
Studienseminare, Medienzentren, Schulträger und Schulbehörden. |
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