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Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
Beschl. d. LReg v. 17.10.2006 - MS-301-51 22/5-3 (Nds.MBl. Nr.4/2007 S.89) - VORIS 20100 -
Bezug:
a) Beschl. v. 16.11.2004 (Nds.MBl. S.689) - VORIS 20100 -
b) Gem.RdErl. v. 6.12.2004 (Nds.MBl. 2005 S.58) - VORIS 20100 -

Die LReg hat am 17.11.2006 folgenden Beschluss gefasst:

I.

  1. Zum 1.1.2007 werden verlagert:
    a) die bisher von dem in das LS integrierten Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA) wahrgenommenen Aufgaben der überregionalen Koordinierung und Planung in das MS,
    b) der bisher in die LSchB integrierte Fachbereich II des NLJA Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - in das MK, mit Ausnahme der Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung.
  2. MS und MK werden - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im AG KJHG - ermächtigt, zum 1.1.2007 ein beratendes Gremium einzurichten, dessen Zusammensetzung und Kompetenzen sich weitgehend an denen eines Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 71 SGB VIII orientieren.
  3. Der Bezugsbeschluss zu a wird - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im AG KJHG - wie folgt geändert:
    a) Abschnitt II Nr. 1 Satz 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:
    „b) aus dem dem Geschäftsbereich des MK zugehörigen Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) die Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung in die LSchB.”
    b) Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 wird gestrichen.

II.

Der Bezugserlass zu b wird mit Wirkung vom 1.1.2007 aufgehoben.

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