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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Beschl. d. LReg v. 12.3.2003 - StK-201-01432/01-1
(Nds.MBl. Nr.10/2003 S.219), geändert durch Beschl. V. 16.12.2008
(Nds.MBl. Nr.6/2009 S.148) - VORIS 20120 -
Bezug: Beschl. v.
2.2.1999 (Nds.MBl. S.90), geändert durch Beschl. v. 13.12.2000 (Nds.MBl.
S.767)
1. Mit Wirkung vom 15.3.2003 werden folgende Organisationseinheiten verlagert:
| a) | von der StK die Referate 303 und 304 Raumordnung und Landesentwicklung zum ML; |
| b) | vom MS die Referate 501 Grundsatzangelegenheiten der Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, 502 Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der EU, Förderung mit dem Europäischen Sozialfonds, berufliche Bildung, 505 Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Bekämpfung illegaler Beschäftigung mit Ausnahme der Aufgabe Arbeitsgerichtsbarkeit zum MW, |
| c) | vom MF das Referat VD 7 Koordinierung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung (Koordinierungsstelle - IuK -) zum MI, |
| d) | vom MS das Referat 506 Ausländerbeauftragte, Integration von Ausländerinnen und Ausländern zum MI, |
| e) | vom MI die Abteilung 5 Bau- und Bodenrecht, Städtebau, Wohnungswesen, Bauaufsicht zum MS. |
2. Mit Wirkung vom 15.3.2003 werden folgende Aufgaben verlagert:
| a) | Staatsmodernisierung, Koordinierung Verwaltungsreform, Grundsatzfragen des gesellschaftlichen Wandels von der StK zum MI; |
| b) | Rechtsaufsicht über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung von der StK zum ML, |
| c) | Arbeitsgerichtsbarkeit (Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Gerichtsverfassung und Prozessrecht, Geschäftsbelastung, Statistik, Mitwirkung in Haushalts-, Bau- und Unterbringungsangelegenheiten, Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter) vom MS zum MJ, |
| f) | Grundsatzangelegenheiten des Rettungswesens, NRettDG, Angelegenheiten der Sanitätsorganisation, Bund-Länder-Ausschuss ,Rettungswesen, Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Rahmen des NKatSG vom MS zum MI, |
| g) | Tageseinrichtungen für Kinder vom MS zum MK, |
| h) | Personal- und Organisationsangelegenheiten des Informatikzentrums Niedersachsen einschließlich der Rechts- und allgemeinen Fachaufsicht vom MF zum MI. |
3. Abweichend von Nummer 2 Buchst. b wird die Aufgabe Rechtsaufsicht über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung mit Wirkung vom 1.1.2009 vom ML zum MWK verlagert.
4. Die mit den Organisations- und Aufgabenverlagerungen nach den Nummern 1 und 2 zusammenhängenden organisatorischen, stellenwirtschaftlichen, personal- und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regeln die StK, das MI, das MS, das MW, das MU, das MK, das MJ, das ML und das MF bis zum 30.6.2003 untereinander. Die mit der Aufgabenverlagerung nach Nummer 3 zusammenhängenden haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen regeln das MF, das ML und das MWK untereinander.
5. Der Bezugsbeschluss zur Einsetzung einer oder eines Beauftragten für Staatsmodernisierung und ihrer oder seiner Aufgaben und Befugnisse wird bis auf Nummer 3.1 der Anlage aufgehoben. In Nummer 3.1 der Anlage werden die Worte der oder des BSt sowie gestrichen. Für den Aufgabenbereich betriebswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Bestandteile des Neuen Steuerungsmodells, bleibt auch weiterhin das MF verantwortlich.
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