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Neuorganisation der OFD Hannover; Eingliederung des NLBV und des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen
Beschl. d. LReg v. 24.11.2009 - MF-01511-3-37/36-01715/011-0033 (Nds.MBl. Nr.48/2009 S.1046), geändert durch Nr. 6 des Beschl. v. 9.2.2009 (Nds. MBl. Nr. 8/2016 S. 244) -VORIS 20130 -
Bezug:
a) Gem. RdErl. d. MF u. d. MI v. 8.12.1997 (Nds.MBl. S.1998) - VORIS 20110 00 00 04 002 -
b) Beschl. d. LReg v. 26.3.2002 (Nds.MBl. S.1049) - VORIS 20120 -

Die LReg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. Das NLBV wird mit Ablauf des 31.12.2009 aufgelöst.
  2. - aufgehoben ab 1.4.2016 -
  3. Die Aufgaben und das Personal der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds (LFN) sowie der Fiskuserbschaften werden mit Wirkung vom 1.1.2010 in die OFD Hannover eingegliedert. Die bisherigen Außenstellen der Fondsverwaltung des LFN (Hannover, Braunschweig/Göttingen, Lüneburg, Oldenburg/Osnabrück) bestehen fort. Die Rechts- und Fachaufsicht verbleibt im MF.
  4. Die OFD Hannover wird mit Wirkung vom 1.1.2010 umbenannt in „Oberfinanzdirektion Niedersachsen” (OFD Niedersachsen).
  5. Die Dienst- und Fachaufsicht über die OFD Niedersachsen liegt beim MF. Abweichend hiervon verbleibt die Fachaufsicht über die Fälle der Wiedergutmachung nach dem BEG weiterhin beim MI.
  6. Das MF wird beauftragt, die im Zuge der Neuorganisation der OFD Hannover erforderlichen organisatorischen, personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu regeln.
  7. Der Bezugserlass zu a und der Bezugsbeschluss zu b werden mit Wirkung vom 1.1.2010 aufgehoben.
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