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Bundeswettbewerb
der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA; Fahrten mit Zügen der
Deutschen Bahn zu regionalen Ausscheidungswettkämpfen
RdErl.
d. MK v. 2.4.2004 - 202.4 - 52 113/5-6 (SVBl. Nr.5/2004 S.222)
Auf Grund einer zwischen der Deutschen Schulsportstiftung und der Deutschen Bahn (DB P) getroffenen Vereinbarung können ab sofort für Fahrten zu den regionalen Ausscheidungswettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Jugendliche und Schiedsrichter mit Zügen der Deutschen Bahn zu günstigen Konditionen befördert werden. Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2004. Es wird empfohlen, die nunmehr gegebenen Möglichkeiten zu nutzen.
Fahrscheine
Die Schulen beantragen mit Vordruck (Anlage) die Fahrscheine direkt beim DB Reisezentrum Stuttgart Hbf. Der Vordruck kann auch unter der Adresse www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C26578_N304118_L20 DO_1579,00.html über die Downloadliste heruntergeladen werden. Die vom Reisezentrum ausgegebenen DB-Fahrscheine werden den Schulen zugesandt und dem MK in Rechnung gestellt. Die Fahrscheine sind ohne Preisaufdruck und gelten nur vom jeweiligen Zusteigebahnhof der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den jeweiligen Veranstaltungsorten innerhalb eines Bundeslandes und zurück (einmalige Hin- und Rückfahrt) und in der jeweilig gebuchten/reservierten Zugverbindung. Die Fahrscheine gelten ausschließlich in der 2.Klasse und sind nicht erstattungsfähig; zusätzliche Fahrpreisermäßigungen gelten nicht. Die Benutzung der Fahrscheine über ein Bundesland hinaus ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind auch das Lösen eines Übergangs von der 2.Klasse in die 1.Klasse sowie ein Produktübergang.
Züge, Reservierung
Die An- und Abreise erfolgten in fahrplanmäßigen Tageszügen des Regelverkehrs. Für alle Teilnehmer werden Plätze in Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC, EC) und soweit möglich in Zügen des Nahverkehrs im Rahmen der freien Platzkapazitäten in den Zügen sowie in Abstimmung zwischen den beiden Vertragspartnern vom DB-Reisezentrum Stuttgart Hbf gebucht und reserviert. Änderungen bezüglich der Zugverbindungen sind der DB P unverzüglich mitzuteilen. Die DB P behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungswünsche insbesondere aus Kapazitätsgründen abzulehnen. ICE-Sprinter, Sonderzüge, DB Nachtzüge, Autoreisezüge sowie City Night Line Züge dürfen grundsätzlich nicht benutzt werden.
Haftung
Für die Beförderung mit der DB P gelten ausschließlich die Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) und das Haftpflichtgesetz (HpflG) sowie die zum Zeitpunkt der Beförderung jeweils aktuellen Tarifbestimmungen. Reiseveranstalter i.S. des Reisevertragsrechts ist die Stiftung. Die Stiftung wird daher die DB P von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung durch die DB P stehen.
Anlage
Bestellschein für Fahrscheine JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Bestellung von Einzelfahrscheinen Gruppenfahrscheinen durch DB Reise&Touristik
*NV=Nahverkehr; bei reservierungspflichtigen Zügen
zu Gruppenfahrscheinen wird Nichtraucher - 2. Klasse - gebucht
Bemerkungen/Hinweise Besteller: _______________________________________________________ _______________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen
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