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Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen; Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)
RdErl. d. MI v. 8.2.2011 - 33.1-10300/3 (Nds.MBl. Nr.12/2011 S.230) - VORIS 20300 -
Bezug:
a) RdErl. v. 2.9.1976 (Nds.MBl. S.1664), zuletzt geändert durch RdErl. v. 16.10.1995 (Nds.MBl. S. 1220) - VORIS 20300 03 04 30 003 -
b) RdErl. v. 22.10.2008 (Nds.MBl. S.1149) - VORIS 20300 -

Die Genehmigung der im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 92 Abs. 2 NGO erfordert eine Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen nach § 23 GemHKVO.

Für Kommunen, die bereits auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) umgestellt haben, ist der Bezugserlass zu a nicht mehr anzuwenden. Diese Kommunen werden gebeten, künftig den Aufsichtsbehörden zusammen mit der Haushaltssatzung eine Übersicht vorzulegen, die die in der Anlage 1 aufgeführten Daten und Kennzahlen enthält. Dies gilt auch für Nachtragssatzungen, soweit sich durch den Nachtrag die Daten der Übersicht ändern.

Die Kennzahlen sind für die in der Anlage 1 angegebenen Haushaltsjahre darzustellen. Bezugsjahr ist das Haushaltsjahr, in dem die Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung gelten soll. Liegt bei Erstellung einer Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung bereits der Jahresabschluss für das vorhergehende Haushaltsjahr vor, so sind die Zahlen des Jahresabschlusses anstelle des Haushaltsplanes zu berücksichtigen.

Auf Nummer 1.4.1 des Bezugserlasses zu b wird hingewiesen. Die Kennzahlen dienen als zusätzliche Informations- und Beurteilungsgrundlage im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren. Bei der Interpretation der Kennzahlen ist auf die individuelle Lage der jeweiligen Kommune abzustellen. Es ist u.a. zu berücksichtigen, dass der Umfang der Ausgliederungen in der Kommune, die Inanspruchnahme von Fremderledigungen sowie die unterschiedlichen Aufgabenverteilungen zwischen Gemeinden und Landkreisen die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Kennzahlen beeinflussen und beeinträchtigen können. Die Kennzahlen und allgemeinen Hinweise zum Umgang mit den Kennzahlen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Die Kommunen können eine eigene Übersicht, ggf. auf Basis ihrer Buchführungssoftware erstellen, sofern diese die in der Anlage aufgeführten Daten und Kennzahlen in gleicher Reihenfolge und Zusammensetzung enthält.

Dieser RdErl. tritt am 23.3.2011 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.

________
An die
Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Region Hannover


Anlage 1

Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen;
NKR für das Haushaltsjahr 20..

Allgemeine Angaben:
Kommune:
Einwohnerzahl (Stichtag 30.6. des lfd. Jahres):
Ergebnishaushalt und -planung
  2. Vorjahr 1. Vorjahr Haushaltsjahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
Gesamterträge*):            
Gesamtaufwendungen*):            
Gesamtergebnis*):            
_____________
*) Ordentlich und außerordentlich.
Schuldenlage und -entwicklung:
  2. Vorjahr 1. Vorjahr Haushaltsjahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
Liquiditätskreditstand * )
zum 31.12.:
           
investiver Kreditstand
zum 31.12.:
           
Kreditaufnahme im lfd. Jahr
(ohne Umschuldung):
           
Tilgung im lfd. Jahr
(ohne Umschuldung):
           
Neuverschuldung
im lfd. Jahr:
           
_____________
*) Laut Meldung für die Kassenstatistik; in Folgejahren zuzüglich Zeile 37 im Finanzhaushalt.
Bilanz:
  Letzte vorliegende Schlussbilanz vom 31.12 …*) Vorletzte vorliegende Schlussbilanz vom 31.12 …*)
Nettoposition gesamt*):    
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss*):    
Jahresergebnis**):    
_____________
*) Vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Bilanz.
**) Quelle: Bilanz, Zeilen 1, 1.1.2 und 1.3.
Ergänzende Informationen:
  Vorjahr 2. Vorjahr 3. Vorjahr
erhaltene Bedarfszuweisungen*):      
_________
*) Einzahlungen.
  Haushaltsjahr Landesdurchschnitt
der Gemeindegrößenklasse
Hebesatz Grundsteuer A    
Hebesatz Grundsteuer B    
Hebesatz Gewerbesteuer    
  Durchschnittswert der letzten drei
Jahre … bis …
Durchschnittswert der Vergleichsgruppe … bis …
Steuereinnahmekraft
je Einwohnerin oder Einwohner*)
   
  zum 31.12. ... Durchschnittswert der Vergleichsgruppe zum 31.12. ...
Investive Verschuldung
je Einwohnerin oder Einwohner*)
   
_______________
*) Quelle: www.lskn.niedersachsen.de > Statistik > Veröffentlichungen > Statistische Berichte > L II 8, L II 9 Gemeindeergebnisse der Finanzstatistik > 1.1 (Spalte Schuldenstand insgesamt am 31.12.) bzw. Al bis A3 > Downloads und Informationen aus den statistischen Fachbereichen > Öffentlicher Sektor > Steuereinnahmekraft in Niedersachsen.

 

Kennzahlen:  
Kennzahl Ergebnis
Steuerquote:  
Allgemeine Umlagequote:  
Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen:  
Personalintensität:  
Abschreibungsintensität :  
Zinslastquote:  
Liquiditätskreditquote:  
Reinvestitionsquote :  
Verschuldungsgrad:  

Anlage 2

Übersicht
über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen; NKR für das Haushaltsjahr 20..

Zum Umgang mit den Kennzahlen im NKR

Die Kommunalaufsichtsbehörden haben insbesondere im Rahmen der Anzeige- und Genehmigungspflichten die Aufgabe, anhand der vorgelegten Haushaltssatzungen das Handeln der Kommunen auf die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft sowie die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen. Durch die aufsichtsrechtliche Prüfung soll neben der Einhaltung des haushaltsrechtlichen Rahmens auch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft der Kommunen erreicht werden. Ziel ist es, Gefährdungen der geordneten Haushaltswirtschaft und Risiken für ihre Zukunft mithilfe der aufsichtsrechtlichen Prüfung frühzeitig zu erkennen.

Kennzahlen stellen in diesem Zusammenhang Zahlen dar, die in aggregierter Form über relevante Sachverhalte und Entwicklungen informieren. Als ihre Wesensmerkmale sind demgemäß der Informationscharakter, die quantitative Form sowie die spezifische, verdichtete Art der Information anzusehen.

Die hier beschriebenen Kennzahlen sollen eine Bewertung des jeweiligen Kommunalhaushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune nach einheitlichen Kriterien vereinfachen. Neben den bisherigen Instrumenten dienen sie den Kommunalaufsichtsbehörden zusätzlich zur Beurteilung der kommunalen Haushalte.

Bei Anwendung der Kennzahlen ist zu berücksichtigen, dass sie sich nur auf einen Ausschnitt aus der Realität fokussieren. Die Bildung und Auswertung von Kennzahlen lässt sich daher als spezifische Form einer Modellanalyse interpretieren, bei der vereinfachende Annahmen getroffen werden, die die Aussagekraft einschränken können. Einzelne Kennzahlen und daraus abgeleitete Beurteilungen können eine geringe Aussagekraft haben, da möglicherweise relevante Einflussgrößen, Zusammenhänge und Ursachen nicht berücksichtigt werden. Interkommunale Vergleiche sind auch auf der Basis von Kennzahlen nur mit Einschränkungen möglich, da die kommunale Landschaft zu unterschiedlich ausgeprägt ist:

- Unterschiedlich einwohnerstarke Kommunen sind nicht direkt vergleichbar, weil sie je nach Größe mehr oder weniger Aufgaben wahrnehmen. In den großen Städten konzentrieren sich zentralörtliche Einrichtungen (Theater, Museen usw.), die auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Umlandes mitgenutzt werden. Entsprechend sind die Aufwendungen in den zentralen Orten höher als in den kleineren Gemeinden.
- Gleiches gilt für den Vergleich von kreisfreien, großen selbständigen, selbständigen und den übrigen kreisangehörigen Gemeinden. Sie sind nicht unmittelbar vergleichbar, da sie zu unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
- Auch bei Gemeinden mit gleicher Größe und gleichem Status ergeben sich z.T. signifikante Unterschiede, die sich einerseits aus der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zwischen den Landkreisen/der Region Hannover und den kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden (insbesondere bei den Schulen) ergeben. Andererseits gibt es erhebliche Differenzen, die aus der Eigen- bzw. Fremderledigung von Aufgaben (insbesondere bei den Kindertagesstätten) resultieren.
- Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen in sehr unterschiedlichem Ausmaß Ausgliederungen vorgenommen haben, sodass der Kernhaushalt nur noch eine begrenzte Aussagefähigkeit beinhalten kann. Insbesondere in größeren Kommunen kann ein wesentlicher Teil des Personals, der Investitionen und der Schulden in diesen „Auslagerungen” gefunden werden. Entsprechend niedriger sind die Merkmalsausprägungen in den Kernhaushalten.

Bei der Auswertung der Kennzahlen ist daher darauf zu achten, dass diese nur im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen und weiteren Informationen interpretiert werden. Die auftretenden Unterschiede sind in einem ersten Schritt zu erklären und erst anschließend zu bewerten. Nur so sind belastbare Aussagen über einen Haushalt möglich und gleichzeitig wird so der Gefahr von Fehlinterpretationen vorgebeugt.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Zeitreihen für die einzelnen Kommunen zu bilden und zu bewerten. Hieraus können spezifische Erkenntnisse für die mittel- und langfristige Entwicklung gewonnen werden.

Der Nutzen von Kennzahlen liegt in einer standardisierten Interpretationshilfe für den kommunalen Haushalt. Dadurch lassen sich unter Zuhilfenahme weiterer Informationen zeitnah tragfähige Aussagen über einen kommunalen Haushalt machen.

Kennzahlen

Kennzahl Steuerquote
Ermittlung
= Steuererträge und ähnliche Abgaben * 100 / ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft
= Zeile 1 * 100 / Zeile 21 des Ergebnishaushalts (Muster 6) bzw. Zeile 20 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher Bezug Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll; Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde im Haushaltsjahr „selbst” finanzieren kann. Die Kennzahl gibt dabei eine Tendenz an, inwieweit die Kommune in der Zukunft in der Lage ist, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen.

Bei Landkreisen, der Region Hannover und Samtgemeinden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote” zu ersetzen.

Kennzahl Allgemeine Umlagequote
Ermittlung
= Umlagen * 100 / ordentliche Gesamtaufwendungen
Datenherkunft
= Summe Kontenart 318 * 100 / Zeile 20 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher Bezug Jahresabschluss bzw. Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die allgemeine Umlagequote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst” durch Umlagen finanzieren kann. Im Übrigen gilt die gleiche Aussage wie bei der Steuerquote.
Kennzahl Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
Ermittlung
= Verlustausgleichszahlungen an kommunale Unternehmen * 100 / ordentliche Aufwendungen
Datenherkunft
= Summe Konto 4315 * 100 / Zeile 21 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher Bezug Jahresabschluss bzw. Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen gibt an, welchen Anteil Zuschusszahlungen an Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen der Kommune an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Umfang der Ausgliederungen zu berücksichtigen.
Kennzahl Personalintensität
Ermittlung
= Personalaufwendungen * 100 / ordentliche Aufwendungen
Datenherkunft
= Zeile 13 * 100 / Zeile 21 des Ergebnishaushalts (Muster 6) bzw. der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher Bezug Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll; Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die „Personalintensität” gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Mittel jetzt und voraussichtlich auch in der Zukunft für Personalausgaben gebunden sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Kennzahl Abschreibungsintensität
Ermittlung
= Jahresabschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen * 100 / ordentliche Aufwendungen
Datenherkunft
= Summe Kontenart 471 * 100 / Zeile 21 der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher Bezug Jahresabschluss bzw. Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Kommune durch die Nutzung Vermögens belastet wird.
Kennzahl Zinslastquote
Ermittlung
= Zinsaufwendungen * 100 / ordentliche Aufwendungen
Datenherkunft
= Zeile 17 *100 / Zeile 21 des Ergebnishaushalts (Muster 6) bzw. der Ergebnisrechnung (Muster 11)
Zeitlicher Bezug Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll; Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die Kennzahl „Zinslastquote” gibt die anteilsmäßige Belastung der Gemeinde durch Zinsaufwendungen an. Hohe Zinslastquoten haben eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Haushaltsjahr und voraussichtlich auch in der Zukunft zur Folge.
Kennzahl Zinslastquote
Ermittlung
= Höhe der Liquiditätskredite * 100 / Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Datenherkunft Siehe Übersicht Daten der Haushaltswirtschaft - Schuldenlage und Entwicklung / Zeile 10 der Finanzrechnung (Muster 12)
Zeitlicher Bezug Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, in welchem die Haushaltssatzung gelten soll (vgl. Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft); Haushaltsplan für das vorherige Jahr; Jahresabschluss des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die Liquiditätskreditquote gibt an, in welchem Verhältnis die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zueinander stehen. Je höher die Kennzahl ist, desto größer ist das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde.
Kennzahl Reinvestitionsquote
Ermittlung
= Bruttoinvestitionen * 100 / Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen
Datenherkunft
= Zeile 31 der Finanzrechnung (Muster 12) *100 / Kontenart 471
Zeitlicher Bezug Jahresabschluss bzw. Ergebnisse des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres
Aussage Die Kennzahl gibt an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, wird z.T. eine Quote von 100 v.H. für erstrebenswert gehalten. Bei einer Quote unter 100 v.H. werden geringere Neuinvestitionen getätigt, als durch Abschreiben verbraucht werden. Im Ergebnis müssen die Abschreibungen gedeckt werden bzw. darf das Eigenkapital nicht sinken.
Bei der Interpretation dieser Kennzahl sind ggf. Ausgliederungen, Rationalisierungseffekte, Erweiterungen des Vermögens infolge von Aufgabenübertragungen, gezielte Vermögensveräußerungen (oder gezielt unterbleibende Reinvestitionen) infolge wegfallender Aufgaben, verstärktes Leasing sowie der demografische Wandel zu berücksichtigen.
Kennzahl Verschuldungsgrad
Ermittlung
= Schulden inklusive Rückstellungen / Bilanzsumme
Datenherkunft
= Zeilen 2 + 3 Passiva / Bilanzsumme der Bilanz (Muster 15)
Zeitlicher Bezug Jahresabschlüsse, Zeitreihe ab Eröffnungsbilanz
Aussage Der Verschuldungsgrad zeigt die Relation von Nettoposition zur Bilanzsumme an und gibt damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur. Durch die Aufnahme von Krediten bzw. die Bildung von Rückstellungen erhöht sich der Verschuldungsgrad. Grundsätzlich gilt: je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger ist die Kommune von Gläubigern.
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