Schule und Recht in Niedersachsen
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Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
RdErl. d. MK v. 21.2.2008 - 13.3-03002 (Nds.MBl. Nr.14/2008 S.466) - VORIS 20400 -
Bezug: Beschl. d. LReg v. 12.12.2006 (Nds.MBl. 2007 S.5) - VORIS 20400 -

Gemäß Nummer 2.4 des Bezugsbeschlusses wird für den Geschäftsbereich des MK die nachstehende besondere Beurteilungsrichtlinie (Bes. BRL MK) erlassen:

  1. Ergänzend zu Nummer 3 Abs. 2 BRL sind von der Regelbeurteilung ausgenommen:
    a) Beamtinnen und Beamte in der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes, der Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes sowie der Laufbahn der Sporträtin oder des Sportrates,
    b) Leitungen und stellvertretende Leitungen der Studienseminare,
    c) Lehrkräfte während ihrer Abordnungszeit an eine Behörde im Geschäftsbereich des MK.
  2. Für das in Nummer 1 Buchst. c genannte Personal werden in Ergänzung der Nummer 4 BRL bei Beendigung der Abordnung Beurteilungen aus besonderem Anlass gefertigt.
  3. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.11.2007 in Kraft. Nummer 1 Buchst. a und b tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft.
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