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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Festlegung
der Erstbeurteilerin oder des Erstbeurteilers und der Zweitbeurteilerin oder
des Zweitbeurteilers bei dienstlichen Beurteilungen der Beschäftigten der
Studienseminare
RdErl. d. MK v. 7.11.2008 - 13.4-03002/1 (SVBl.
12/2008 S.428) - VORIS 20400 -
Bezug: Bcschl. d. LReg v. 12.12.2006
(Nds.MBl. 2007 S.5) - VORIS 20400 -
Gemäß Nr. 9.3 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (BRL) lege ich für den Bereich der Studienseminare fest, dass Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler die regional zuständige Schulaufsichtsbeamtin oder der regional zuständige Schulaufsichtsbeamte bei der LSchB und Zweitbeurteilerin oder Zweitbeurteiler die Dezernatsleiterin oder der Dezernatsleiter des schulfachlich zuständigen Dezernates der LSchB ist.
Die Leiterinnen und Leiter der Studienseminare erstellen für ihre ständigen Vertreterinnen und Vertreter Beurteilungsbeiträge in entsprechender Anwendung der Nr. 5 BRL.
Bei Beurteilungsanlässen nach Nr. 4.3 Abs. 1 Buchst. a und b BRL sind eignungsbezogene Leistungsmerkmale, soweit sie sich nicht aus der nach Nr. 5 BRL zu fertigenden Beurteilung ergeben, im Rahmen des Auswahlverfahrens festzustellen, um eine Vergleichbarkeit mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern herzustellen, die ggf. nach anderen Beurteilungsrichtlinien beurteilt wurden.
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