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Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern
hier: Änderung des Antragsverfahrens
Quelle: SVBl. 4/2012 S.221)

Das Land Niedersachsen wird mit Wirkung vom 1.4.2012 das bisherige Verfahren für die Antragstellung für Versetzungsanträge in andere Bundesländer durch ein Online-Antragsverfahren unterstützen. Lehrkräfte von öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums erfassen ihren Antrag mit Inbetriebnahme des Online-Verfahrens im Portal „Lehrerversetzung-Online – LV Online” (https://www.lv-online.niedersachsen.de) selbst. Manuell ausgefüllte Vordrucke von dem genannten Personenkreis werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen. Die manuell ausgefüllten Vordrucke werden durch die aus LV-Online erstellten Formulare ersetzt.

Die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sind von Ihnen in angemessener Form über die Verfahrensänderung in Kenntnis zu setzen. Die Schulleitungen sollen ihre Lehrkräfte entsprechend informieren. Auch im „Schul-Login” der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind Hinweise für Lehrkräfte und Schulleitungen einzustellen.

Am Lehreraustausch interessierten Lehrkräften sollte empfohlen werden, bis zur Inbetriebnahme von „LV-Online” mit der Antragstellung zu warten und ihren Antrag dann online zu erfassen. Etwaige Nachteile für die Teilnahme am Tauschverfahren ergeben sich für die Lehrkräfte dadurch nicht.

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