Verfügung der BezReg Hannover v. 1.2.1997 (402e - 4-310.10/1 - Herr May)
Bezug: a) Erl. d. MK vom 05.09.1986 - 204/203-84110/23 (SVBl. 10/86) S. 270
b) Erl. d. MK vom 30.04.1996 - 203-84114/23 (SVBI. 8/96 S.353 )
Aufgrund der Ziff.14 des Bezugserlasses zu a) wurden zwischen der Bezirksregierung Hannover und der Universität Hannover sowie der Universität Hildesheim Vereinbarungen über die Durchführung der Schulpraktika geschlossen. Die dort vereinbarten Regelungen wurden im vergangenen Jahr den neuen Bedingungen angepasst, wie sie der Bezugserlass zu b) bestimmt.
Bei der Festsetzung der Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die Studierende bei der Durchführung der Schulpraktika betreuen oder die bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung pratikumsbezogener Hochschulveranstaltungen mitwirken, ist von folgenden Anrechnungen auszugehen:
1.
a) Projektorientiertes Grundstudium (PGS) - Lehrämter
des gehobenen Dienstes - Universität Hannover
Das PGS besteht aus 2 Abschnitten, die insgesamt 2 Semester umfassen und
semesterbegleitend durchgeführt werden.
Die Mentorin/der Mentor
betreut in der Regel 2 Gruppen von je 4 Studierenden und erhält für
die Betreuung jeweils einer Gruppe ein Schulhalbjahr lang 1 Anrechnungsstunde.
Für die im PGS tätigen Lehrkräfte finden praktikumsbezogene
Hochschulveranstaltungen statt. Die teilnehmenden Mentorinnen und Mentoren
werden jährlich bis zu 2 Tage von ihren unterrichtlichen und sonstigen
dienstlichen Verpflichtungen freigestellt, sofern wichtige dienstliche
Gründe nicht entgegenstehen.
Praktikumsplätze werden i.d.R. in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt.
b) Schulpraktischer Studiengang (SPS) - Lehramt an Grund- und Hauptschulen - Universität Hildesheim
Der schulpraktische Studiengang umfasst drei Stufen (SPS I - III) und wird im SPS I und II semesterbegleitend durchgeführt. Die Mentorin/der Mentor betreut in der Regel eine Gruppe von 4 - 6 Studierenden und erhält dafür je Stufe ein Schulhalbjahr lang 1 Anrechnungsstunde.
Praktikumsplätze werden i.d.R. in der Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt.
2. Allgemeines Schulpraktikum (ASP) für die Lehrämter des gehobenen und des höheren Dienstes
Das ASP wird als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit
durchgeführt.
Die Dauer der Betreuung während des Praktikums
einschl. der Zeiten für seine Vor- und Nachbereitung beträgt 8
Wochen.
Der Mentorin/dem Mentor werden für die Betreuung von 1 bis 2
Studierenden 8 Unterrichtsstunden und von 3 Studierenden 16 Unterrichtsstunden
angerechnet.
3.
a) Fachdidaktisches Praktikum (FP) für die
Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen
Das FP wird als Blockpraktikum, als semesterbegleitendes Praktikum oder
in einer Mischform durchgeführt.
Unabhängig von der Form seiner
Durchführung werden 5 Wochen als Betreuungsdauer für das Praktikum
einschl. der Zeiten für seine Vor- und Nachbereitung zugrunde gelegt.
Die Mentorin/der Mentor betreut i.d.R. im Blockpraktikum eine Gruppe von 3
Studierenden und bei einer semesterbegleitenden Durchführung eine Gruppe
von 4 - 6 Studierenden. Dafür werden 10 Unterrichtsstunden
angerechnet.
b) Fachdidaktisches Praktikum (FP) für das Lehramt an Gymnasien
Es gelten die gleichen Regelungen wie für das ASP (s.o. unter Ziff. 2.)
4. Sonderpädagogische Fachpraktika (SFP)
a) Das 1.SFP wird i.d.R. als ASP durchgeführt. Es gelten die entsprechenden Regelungen (s.o. unter Ziff. 2).
b) Das 2.SFP wird als Blockpraktikum oder semesterbegleitend
durchgeführt. Unabhängig von der Form seiner Durchführung werden
7 Wochen als Betreuungsdauer für das Praktikum einschließlich der
Zeiten für seine Vor- und Nachbereitung zugrunde gelegt.
Die
Praktikumsgruppe besteht aus 1 Studierenden. Der Mentorin/dem Mentor werden
für die Betreuung 7 Unterrichtsstunden angerechnet.
(Hinweis: in der Regel betreuen zur gleichen Zeit mindestens zwei Lehrkräfte an einer Schule Studierende im Praktikum. Ist an einer Schule für die Mentorentätigkeit jedoch nur eine Lehrkraft zu gewinnen, so kann sie 2 Praktikumsgruppen übernehmen. Nur so sind Zeit- und Organisationsaufwand und die Reisekosten für die betreuenden Tutoren innerhalb eines vertretbaren Rahmens zu halten.
5. Mitwirkende Lehrkräfte, die für besondere Vorhaben des Fachbereichs Erziehungswissenschaften I der Universität Hannover bestellt worden sind, erhalten für den Zeitraum ihrer Tätigkeit 1 Anrechnungsstunde.