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Durchführung der Schulpraktika im Rahmen der Studiengänge für die Lehrämter des gehobenen und des höheren Dienstes an allgemeinbildenden Schulen
hier: Anrechnungsstunden für betreuende Lehrkräfte

Verfügung der BezReg Hannover v. 1.2.1997 (402e - 4-310.10/1 - Herr May)
Bezug: a) Erl. d. MK vom 05.09.1986 - 204/203-84110/23 (SVBl. 10/86) S. 270
            b) Erl. d. MK vom 30.04.1996 - 203-84114/23 (SVBI. 8/96 S.353 )

Aufgrund der Ziff.14 des Bezugserlasses zu a) wurden zwischen der Bezirksregierung Hannover und der Universität Hannover sowie der Universität Hildesheim Vereinbarungen über die Durchführung der Schulpraktika geschlossen. Die dort vereinbarten Regelungen wurden im vergangenen Jahr den neuen Bedingungen angepasst, wie sie der Bezugserlass zu b) bestimmt.

Bei der Festsetzung der Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die Studierende bei der Durchführung der Schulpraktika betreuen oder die bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung pratikumsbezogener Hochschulveranstaltungen mitwirken, ist von folgenden Anrechnungen auszugehen:

1.
a) Projektorientiertes Grundstudium (PGS) -
Lehrämter des gehobenen Dienstes - Universität Hannover

Das PGS besteht aus 2 Abschnitten, die insgesamt 2 Semester umfassen und semesterbegleitend durchgeführt werden.
Die Mentorin/der Mentor betreut in der Regel 2 Gruppen von je 4 Studierenden und erhält für die Betreuung jeweils einer Gruppe ein Schulhalbjahr lang 1 Anrechnungsstunde.
Für die im PGS tätigen Lehrkräfte finden praktikumsbezogene Hochschulveranstaltungen statt. Die teilnehmenden Mentorinnen und Mentoren werden jährlich bis zu 2 Tage von ihren unterrichtlichen und sonstigen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt, sofern wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Praktikumsplätze werden i.d.R. in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt.

b) Schulpraktischer Studiengang (SPS) - Lehramt an Grund- und Hauptschulen - Universität Hildesheim

Der schulpraktische Studiengang umfasst drei Stufen (SPS I - III) und wird im SPS I und II semesterbegleitend durchgeführt. Die Mentorin/der Mentor betreut in der Regel eine Gruppe von 4 - 6 Studierenden und erhält dafür je Stufe ein Schulhalbjahr lang 1 Anrechnungsstunde.

Praktikumsplätze werden i.d.R. in der Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt.

2. Allgemeines Schulpraktikum (ASP) für die Lehrämter des gehobenen und des höheren Dienstes

Das ASP wird als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt.
Die Dauer der Betreuung während des Praktikums einschl. der Zeiten für seine Vor- und Nachbereitung beträgt 8 Wochen.
Der Mentorin/dem Mentor werden für die Betreuung von 1 bis 2 Studierenden 8 Unterrichtsstunden und von 3 Studierenden 16 Unterrichtsstunden angerechnet.

3.
a) Fachdidaktisches Praktikum (FP)
für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen

Das FP wird als Blockpraktikum, als semesterbegleitendes Praktikum oder in einer Mischform durchgeführt.
Unabhängig von der Form seiner Durchführung werden 5 Wochen als Betreuungsdauer für das Praktikum einschl. der Zeiten für seine Vor- und Nachbereitung zugrunde gelegt.
Die Mentorin/der Mentor betreut i.d.R. im Blockpraktikum eine Gruppe von 3 Studierenden und bei einer semesterbegleitenden Durchführung eine Gruppe von 4 - 6 Studierenden. Dafür werden 10 Unterrichtsstunden angerechnet.

b) Fachdidaktisches Praktikum (FP) für das Lehramt an Gymnasien

Es gelten die gleichen Regelungen wie für das ASP (s.o. unter Ziff. 2.)

4. Sonderpädagogische Fachpraktika (SFP)

a) Das 1.SFP wird i.d.R. als ASP durchgeführt. Es gelten die entsprechenden Regelungen (s.o. unter Ziff. 2).

b) Das 2.SFP wird als Blockpraktikum oder semesterbegleitend durchgeführt. Unabhängig von der Form seiner Durchführung werden 7 Wochen als Betreuungsdauer für das Praktikum einschließlich der Zeiten für seine Vor- und Nachbereitung zugrunde gelegt.
Die Praktikumsgruppe besteht aus 1 Studierenden. Der Mentorin/dem Mentor werden für die Betreuung 7 Unterrichtsstunden angerechnet.

(Hinweis: in der Regel betreuen zur gleichen Zeit mindestens zwei Lehrkräfte an einer Schule Studierende im Praktikum. Ist an einer Schule für die Mentorentätigkeit jedoch nur eine Lehrkraft zu gewinnen, so kann sie 2 Praktikumsgruppen übernehmen. Nur so sind Zeit- und Organisationsaufwand und die Reisekosten für die betreuenden Tutoren innerhalb eines vertretbaren Rahmens zu halten.

5. Mitwirkende Lehrkräfte, die für besondere Vorhaben des Fachbereichs Erziehungswissenschaften I der Universität Hannover bestellt worden sind, erhalten für den Zeitraum ihrer Tätigkeit 1 Anrechnungsstunde.

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