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Schule und Recht
in Niedersachsen |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im
Land Niedersachsen (PVO-Lehr I)
Anlage
3
(siehe
Durchführungsbestimmungen)
Lehramt
für Sonderpädagogik
E r s t e r T e i l
Allgemeine
Bestimmungen
Allgemeine inhaltliche Prüfungsanforderungen in Pädagogik bei
sonderpädagogischem Förderbedarf, Psychologie bei
sonderpädagogischem Förderbedarf sowie in den
sonderpädagogischen Fachrichtungen
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie
Fertigkeiten in der Gestaltung von Texten,
- Kenntnisse der Grundzüge und Struktur des Fachs,
- Kenntnisse grundlegender Begriffe, Modelle und Theorien des Fachs,
- Kenntnis grundlegender wissenschaftlicher Methoden und
Arbeitsverfahren sowie deren Leistungsfähigkeit und Grenzen,
- Fähigkeit, Theorien, Modelle, Begriffe und Methoden des Fachs
bei der Lösung schulrelevanter Probleme sachgerecht anzuwenden,
- Fähigkeit zur fächerübergreifenden Problemlösung
durch sachgerechtes Einbeziehen von Aussagen benachbarter Wissenschaften.
Z w e i t e r T e i l
Pädagogik
und Psychologie bei sonderpädagogischem Förderbedarf
Pädagogik bei sonderpädagogischem Förderbedarf
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche, zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im
Kompetenzbereich Beratung und Kooperation zur interdisziplinären
Kooperation mit medizinisch-therapeutischen Fachkräften.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse über Theorien der Sonderpädagogik, ihre
Bezüge zur Erziehungswissenschaft und anderen Nachbarwissenschaften sowie
über ihre historischen Voraussetzungen,
- Kenntnisse anthropologischer Aspekte pädagogischer und sozialer
Hilfen für behinderte Menschen,
- Kenntnisse der Dimensionen von Behinderung und der
Identitätsproblematik behinderter Menschen,
- Kenntnisse der Bedingungen der Entwicklung von Fähigkeiten und
Haltungen im Früh- und Elementarbereich,
- Kenntnisse über Institutionen der Erziehung, Integration und
Rehabilitation behinderter Menschen einschließlich rechtlicher Aspekte,
- Kenntnisse von Theorien und Praxiskonzepten im internationalen
Vergleich;
b) Kompetenzbereich Unterricht
- Kenntnisse der Voraussetzungen und Wirkungen unterschiedlicher
Organisationsformen schulischen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf,
- Kenntnisse der didaktischen Grundlagen und Methoden des Unterrichts
einschließlich des gemeinsamen Unterrichts für Kinder und
Jugendliche mit Beeinträchtigungen und anderen Kindern und Jugendlichen,
Einsatz von Medien,
- Kenntnisse der vor- und außerschulischen Bedingungen
schulischen Lernens,
- Kenntnisse des Rollenverständnisses von Sonderpädagoginnen
und Sonderpädagogen;
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kenntnisse individueller und sozialer Bedingungen
sonderpädagogischen Förderbedarfs,
- Kenntnisse der Grundlagen, Modelle und Verfahren
sonderpädagogischer Förderdiagnostik,
- Kenntnisse der besonderen Bedingungen sonderpädagogischer
Förderdiagnostik bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher
Muttersprache/Herkunftssprache,
- Kenntnisse der Grundlagen medizinischer Diagnostik;
d) Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen der Kooperation
sonderpädagogischer Einrichtungen mit anderen Einrichtungen der
Behindertenhilfe,
- Kenntnisse über Grundlagen und Konzepte der Kooperation von
Fachkräften mit unterschiedlicher wissenschaftlicher Orientierung,
- Kenntnisse der unterschiedlichen Sichtweisen von Behinderung und
Schädigung im Bereich der Pädagogik und der Medizin,
- Kenntnisse der Grundlagen und Konzepte der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften und den Familien beziehungsweise den
Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen.
Psychologie bei sonderpädagogischem Förderbedarf
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche,
zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse grundlegender Theorien der Psychologie des Lernens und der
Motivation, der Kognitionspsychologie, der Sozialpsychologie und der Sprach-
und Kommunikationspsychologie,
- Kenntnisse von Persönlichkeitskonzepten in ihrer Bedeutung
für den Unterricht,
- Kenntnisse der klinischen Entwicklungspsychologie.
- Kenntnisse der neuropsychologischen Grund lagen normalen und
abweichenden Verhaltens:
b) Kompetenzbereich Unterricht
Kenntnisse der psychologischen und sozialen Voraussetzungen
unterrichtlichen Handelns.
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kenntnisse der Methoden der Schüler- und Unterrichtsbeobachtung
und der Beurteilungsgrundlagen von Schülerleistungen im
Entwicklungsprozess
- Kenntnisse in der Beobachtung und Analyse von Sozialverhalten und
Kommunikationsabläufen der Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen sowie
Kompetenzen in der Anwendung,
- Kenntnisse der Methoden der Diagnose, Planung und Evaluation bei
Fördermaßnahmen sowie Kompetenzen in der Umsetzung von
Fördermaßnahmen und in der Fähigkeit zur Gutachtenerstellung,
- Kenntnisse in der psychomotorischen Förderung und Kompetenzen in
der praktischen Anwendung;
d) Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfassung und Gestaltung von
Lehrer-Schüler-lnteraktionen unter dem Aspekt der Lernförderung,
- Kenntnisse von Supervisionskonzepten,
- Kenntnisse von psychologischen Konzepten zur Prophylaxe von Lern- und
Verhaltensschwierigkeiten.
D r i t t e r T e i l
Sonderpädagogische Fachrichtungen
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche,
zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu
einem nach Buchstabe a nicht gewählten Bereich.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse der Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
- Kenntnisse der ätiologischen Bedingungen von
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
- Kenntnisse der gesellschaftlichen, rechtlichen und psychosozialen
Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
einschließlich der Mehrfach- und Schwerstbehinderung,
- Kenntnisse der anthropologischen und ethischen Grundfragen der
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
- Kenntnisse medizinischer Aspekte bei Beeinträchtigungen der
geistigen Entwicklung, insbesondere Pädiatrie, Neurophysiologie und
Neuropsychologie,
- Kenntnisse von Methoden der pädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich;
b) Kompetenzbereich Unterricht
- Kenntnisse didaktischer Konzepte und Methoden des Unterrichts
für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der geistigen
Entwicklung einschließlich seiner Planung und Analyse,
- Kenntnisse didaktischer Konzepte und Methoden der Abschlussstufe,
- Kenntnisse besonderer Methoden des individualisierenden und
differenzierenden Unterrichts,
- Kenntnisse psychomotorischer, sensorischer, kognitiver, sprachlicher,
sozialer und emotionaler Förderkonzepte,
- Kenntnisse schulischer Organisationsformen bei
sonderpädagogischem Förderbedarf;
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kenntnisse der Grundlagen und Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Beeinträchtigungen der
geistigen Entwicklung,
- Kenntnisse der Grundlagen und Möglichkeiten zur Förderung
der Kommunikation, insbesondere: vorsprachliche Kommunikation, Spracherwerb und
nicht-vokale Kommunikationssysteme,
- Kenntnisse der Grundlagen und Vorgehensweisen der Förderung bei
schweren Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, bei
Beeinträchtigungen des Verhaltens, bei Autismus und bei mehrfachen
Funktionsbeeinträchtigungen;
d) Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse der Institutionen und ihrer Organisationsformen zur
Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
- Kenntnisse der kooperativen Kompetenzen zur Planung,
Durchführung und Analyse gemeinsamen Unterrichts,
- Kenntnisse der Grundlagen und Konzepte der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien beziehungsweise
Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt den Grundlagenbereich oder einen der
Kompetenzbereiche.
Pädagogik bei körperlichen Beeinträchtigungen
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche, zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b)Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c)Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu
einem nach Buchstabe a nicht gewählten Bereich;
d)Nachweis der Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
- zur Ätiologie körperlicher Beeinträchtigungen,
- zu medizinischen Grundkenntnissen der Neurologie, Orthopädie,
Physiologie,
- zu psychopathologischen und physiopathologischen Phänomenen bei
körperlichen Beeinträchtigungen.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse der Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung
für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse über die Ätiologie körperlicher
Beeinträchtigungen,
- medizinische Grundkenntnisse der Neurologie, Orthopädie,
Physiologie,
- Kenntnisse der psychopathologischen und physiopathologischen
Phänomene bei körperlichen Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse der Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationsbedingungen bei
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen unterschiedlicher
Ausprägungen einschließlich Mehrfach- und Schwerstbehinderung,
- philosophische, soziologische, politische und verhaltensbiologische
Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung sichtbar
beeinträchtigter Menschen mit körperlichen Schäden;
b) Kompetenzbereich Unterricht
- Kenntnisse didaktischer Konzepte und Methoden des Unterrichts
für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen
einschließlich seiner Planung und Analyse,
- Kenntnisse über besondere Methoden des individualisierenden und
differenzierenden Unterrichts,
- Kenntnisse über therapeutische und technische Hilfen im
Unterricht für Kinder und Jugendliche mit körperlichen
Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse im Anfangs- und Sportunterricht sowie im lebenspraktischen
Unterricht für Kinder und Jugendliche mit körperlichen
Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse der Unterrichtsrealisation unter besonderer
Berücksichtigung schwerster Beeinträchtigungen und progredienter
Krankheitsverläufe sowie Handlungskompetenzen für die Umsetzung,
- Kenntnisse unterrichtlicher Maßnahmen zur Vorbereitung der
beruflichen Eingliederung sowie Handlungskompetenzen bei der Durchführung,
- Kenntnisse der Organisationsformen schulischer Förderung bei
sonderpädagogischem Förderbedarf;
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kenntnisse der Gutachtenerstellung und Förderdiagnostik für
Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie
Kompetenzen in der Umsetzung,
- Kenntnisse über psychosoziale, intra- und interpsychische
Auswirkungen sowie über Entstehung und Stützung von
Bewältigungsstrategien körperlicher Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse der Theorien, Ansätze und Methoden
bewegungstherapeutischer und motopädagogischer Vorgehensweisen sowie
Kompetenzen in der Anwendung,
- Qualifikationen zur Förderung kommunikativer Fähigkeiten
bei körperlichen Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse über Möglichkeiten der Lebensgestaltung und
Lebensführung für Menschen mit körperlichen
Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse über Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und
Schwerstbehinderungen;
d). Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse der Institutionen und ihrer Organisationsformen für
Erziehung, Unterricht, Therapie und berufliche Bildung für Kinder und
Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen,
- Kenntnisse der kooperativen Kompetenzen zur Planung,
Durchführung und Analyse gemeinsamen Unterrichts,
- Kenntnisse der Grundlagen und Konzepte der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien beziehungsweise
Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt den Grundlagenbereich oder einen der
Kompetenzbereiche.
Pädagogik bei Beeinträchtigungen des schulischen Lernens
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche,
zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu
einem nach Buchstabe a nicht gewählten Bereich.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse der Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des schulischen Lernens,
- Kenntnisse der ätiologischen Bedingungen von Schulversagen,
Beeinträchtigungen der Motivation, der Konzentration und des sozialen
Verhaltens,
- Kenntnisse der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen des schulischen Lernens;
b)Kompetenzbereich Unterricht
- Kenntnisse didaktischer Konzepte und Methoden des Unterrichts
für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen des schulischen
Lernens einschließlich seiner Planung und Analyse,
- Kenntnisse über besondere Methoden des individualisierenden und
differenzierenden Unterrichts,
- Kenntnisse von Konzepten zur Förderung der Psychomotorik und des
sozialen und emotionalen Verhaltens,
- Kenntnis über Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung,
- Kenntnisse der Organisationsformen schulischer Förderung bei
sonderpädagogischem Förderbedarf;
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kompetenzen zur Beobachtung und Analyse,
- Kenntnisse über spezielle Grundlagen zur Förderdiagnostik,
insbesondere Kind-Umwelt-Analyse, informelle Leistungsprüfungen und
standardisierte Überprüfungen,
- Kenntnisse der Förderansätze bei Lese- und
Schreibschwierigkeiten sowie Problemen in der Mathematik auf der Grundlage
individueller Basisfähigkeiten,
- Kenntnisse der Interventionsmöglichkeiten zum Aufbau eines
positiven Selbstkonzepts;
d) Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse der Organisationsstruktur und der Inhalte der Grundschule,
Orientierungsstufe, Hauptschule und der berufsbildenden Schule,
- Kompetenzen zur kooperativen Planung, Zielfindung und Methodik des
gemeinsamen Unterrichts,
- Kenntnisse der Grundlagen und Konzepte der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien beziehungsweise
Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt den Grundlagenbereich oder einen der
Kompetenzbereiche.
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des
Sprechens
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu
einem nach Buchstabe a nicht gewählten Bereich;
d) Nachweis über die Ableistung eines studienbegleitenden
vierwöchigen Therapiepraktikums.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse der Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Sprache und des
Sprechens,
- Kenntnisse der ätiologischen Bedingungen von
Sprachbeeinträchtigungen sowie von Störungen des Sprechens und der
Stimme,
- Kenntnisse der medizinischen Grundlagen der Fachrichtung,
- Kenntnisse sprachwissenschaftlicher, erziehungswissenschaftlicher und
entwicklungspsychologischer Grundlagen der Fachrichtung,
- Kenntnisse von Methoden der pädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich;
b) Kompetenzbereich Unterricht
- Kenntnisse didaktischer Konzepte und Methoden des Unterrichts
für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der Sprache und des
Sprechens einschließlich seiner Planung und Analyse,
- Kenntnisse über besondere Methoden des individualisierenden und
differenzierenden Unterrichts,
- Kenntnisse des Anfangsunterrichts für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens sowie Kompetenzen in der
Unterrichtsrealisation,
- Kenntnisse der Organisationsformen schulischer Förderung bei
sonderpädagogischem Förderbedarf;
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kenntnisse der Grundlagen der Diagnostik von Beeinträchtigungen
der Sprache und des Sprechens,
- Kenntnisse zum Erwerb der kommunikativen Voraussetzungen der
Aneignung der Sprache und des Sprechens,
- Kenntnisse der pädagogischen und therapeutischen Intervention
bei Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen sowie Kompetenzen bei der
Umsetzung,
- Kenntnisse der Grundfähigkeiten der Sprache und des Sprechens
sowie Kompetenzen in der Sprachförderung;
d) Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse der Einrichtungen zur Förderung bei
Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens,
- Kenntnisse stationärer Einrichtungen zur Therapie bei
Störungen der Sprache, des Sprechens und der Stimme,
- Kenntnisse der Grundlagen und Konzepte der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien beziehungsweise
Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt den Grundlagenbereich oder einen der
Kompetenzbereiche.
Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Verhaltens
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum
Grundlagenbereich oder zu einem der Kompetenzbereiche, zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu
einem nach Buchstabe a nicht gewählten Bereich.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Grundlagenbereich
- Kenntnisse der Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Verhaltens,
- Kenntnisse der Erscheinungsformen von Verhaltensstörungen und
Theorien ihrer Entstehung,
- Kenntnisse der psychosozialen Situation von Kindern und Jugendlichen
mit Erziehungshilfebedarf,
- Kenntnisse von Methoden der pädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich;
b) Kompetenzbereich Unterricht
- Kenntnisse didaktischer Konzepte und Methoden des Unterrichts
für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen des Verhaltens
einschließlich seiner Planung und Analyse,
- Kenntnisse spezieller therapienaher Unterrichtskonzepte,
- Kenntnisse über besondere Methoden des individualisierenden und
differenzierenden Unterrichts,
- Kenntnisse von Modellen der Krisenintervention,
- Kenntnisse unterrichtlicher Konzepte für jugendliche
Straffällige,
- Kenntnisse der Organisationsformen schulischer Förderung bei
sonderpädagogischem Förderbedarf;
c) Kompetenzbereich Diagnostik und Förderung
- Kenntnisse in Diagnostik und Begutachtung von Kindern und
Jugendlichen mit Erziehungshilfebedarf,
- Kenntnisse der Konzepte zum sozialen Verhaltenstraining,
- Kenntnisse der Konzepte der Psychomotorik,
- Kenntnisse der Maßnahmen zur Sprach- und Sprechförderung;
d) Kompetenzbereich Beratung und Kooperation
- Kenntnisse der Institutionen und Organisationsformen schulischer
Erziehungshilfe,
- Kenntnisse der Strukturen und Leistungen der Erziehungshilfe,
- Kenntnisse von Interaktions- und Kommunikationsprozessen,
- Kenntnisse von Konzepten der pädagogischen Einzelfallhilfe und
Supervision,
- Kenntnisse in der Hinführung zur Berufsfindung,
- Kenntnisse der Grundlagen und Konzepte der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien beziehungsweise
Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt den Grundlagenbereich oder einen der
Kompetenzbereiche.
V i e r t e r T e i l
Unterrichtsfächer
Für die Prüfung in den Unterrichtsfächern gelten die
Vorschriften der Anlage 1. Die Anforderungen der Schwerpunktbezugsfächer
zum Fach Sachunterricht gelten als Anforderungen für das jeweilige
Kurzfach. Die Fachdidaktik bezieht sich auf alle Jahrgangsstufen.
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