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Schule und Recht
in Niedersachsen |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im
Land Niedersachsen (PVO-Lehr I)
Anlage
4
(siehe
Durchführungsbestimmungen)
Lehramt
an berufsbildenden Schulen
E r s t e r T e i l
Allgemeine
Bestimmungen
1. Allgemeine inhaltliche Prüfungsanforderungen im jeweiligen Fach
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie
Fertigkeiten in der Gestaltung von Texten,
- Kenntnisse der Grundzüge und Struktur des Fachs,
- Kenntnisse grundlegender Begriffe, Modelle und Theorien des Fachs,
- Kenntnis grundlegender wissenschaftlicher Methoden und
Arbeitsverfahren sowie deren Leistungsfähigkeit und Grenzen,
- Fähigkeit, Theorien, Modelle, Begriffe und Methoden des Fachs zu
bewerten und bei der Lösung von Problemen sachgerecht anzuwenden,
- Fähigkeit zur fächerübergreifenden Problemlösung
durch sachgerechte Einbeziehung von Aussagen benachbarter Wissenschaften.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen in der Didaktik der jeweiligen
beruflichen Fachrichtung und des Unterrichtsfachs
- Kenntnisse des Selbstverständnisses der beruflichen Fachrichtung
oder des Unterrichtsfachs,
- Kenntnisse von wesentlichen fachbezogenen Vorstellungen und
Interessen der Schülerinnen und Schüler,
- Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen und Modelle,
- Kenntnisse grundlegender fachbezogener Unterrichtsformen und
-verfahren sowie wichtiger Medien einschließlich neuer Technologien,
- Kenntnisse fachbezogener Methoden der Lerndiagnose und
Leistungsbewertung,
- Kenntnisse sonderpädagogischer Aspekte des Fachunterrichts,
- Fähigkeit, fachliche Inhalte auf individuelle, soziale und
umweltliche Probleme in der Arbeits- und Lebenswelt der Schülerinnen und
Schüler zu beziehen sowie ihre Bedeutung einzuschätzen und sie danach
für den Unterricht auszuwählen, schülergemäß zu
elementarisieren und zu strukturieren,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in den mit dem Fach verbundenen
ethischen Fragen,
- Fähigkeit, Unterrichtskonzepte zu ausgewählten fachlichen
Bereichen zu entwickeln,
- Fähigkeit, fächerübergreifende,
lernortübergreifende und schüleraktive Lehr- und Lernprozesse zu
planen,
- vertiefte Kenntnisse in mindestens je einem Teilbereich der Didaktik
der beruflichen Fachrichtung und des Unterrichtsfachs.
Die Anforderungen der Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Nrn. 1
und 2 orientieren sich am Studienumfang des jeweiligen Fachs.
3. Zulassungsvoraussetzungen und inhaltliche Prüfungsanforderungen
für Erweiterungsprüfungen
Für die Erweiterungsprüfung in einem Fach einer beruflichen
Fachrichtung werden als Zulassungsvoraussetzungen die unter Nummer 1 Buchst. a
der jeweiligen Fachrichtung genannten Nachweise sowie der Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu diesem Fach gefordert.
Z w e i t e r T e i l
Berufs- und
Wirtschaftspädagogik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur
Vorbereitung und Auswertung des ersten Schulpraktikums, zugleich als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Grundlagen der
Berufs- und Wirtschaftspädagogik;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu
den Bereichen
- psychologische und soziologische Grundlagen berufs- und
wirtschaftspädagogischen Denkens und Handelns,
- Didaktik beruflicher Lehr- und Lernprozesse,
- Funktionen und Strukturen beruflicher Bildung;
einer der Nachweise muss in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die
ein fächerübergreifendes Lernfeld berücksichtigt.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Kenntnisse aus dem Bereich psychologische und soziologische
Grundlagen berufs- und wirtschaftspädagogischen Denkens und Handelns
- psychologische sowie soziologische Bedingungen und Folgen
beruflicher, schulischer und außerschulischer Lehr- und Lernprozesse
unter besonderer Beachtung der Erkenntnisse und Verfahrensweisen, die auf eine
Integration von Denken und Handeln zielen,
- anthropologische Grundlagen der Bildung und Erziehung Jugendlicher
und Erwachsener unter besonderer Berücksichtigung von
Sozialisationsprozessen,
- sozial- und sonderpädagogische Grundlagen des Lehrens und
Lernens,
- für die Berufs- und Wirtschaftspädagogik relevante Methoden
und Ergebnisse qualitativer und quantitativer Forschung;
b) Kenntnisse aus dem Bereich Didaktik beruflicher Lehr- und
Lernprozesse
- Ziele beruflicher Bildung und Erziehung,
- Theorie beruflicher Curricula und deren Entwicklung,
- curriculare, personelle und strukturelle Bedingungen beruflicher
Lehr- und Lernprozesse,
- Theorien und Konzepte der Planung, Durchführung und Evaluation
beruflicher Lehr- und Lernprozesse unter besonderer Berücksichtigung einer
handlungsorientierten Betrachtungsweise und fachdidaktischer
Zusammenhänge;
c) Kenntnisse aus dem Bereich Funktionen und Strukturen beruflicher
Bildung: institutionelle und rechtliche Bedingungen sowie Entwicklungen der
beruflichen Bildung im Zusammenhang mit soziokulturellen, politischen,
ökonomischen, ökologischen, technologischen, arbeitsorganisatorischen
und internationalen Veränderungen.
D r i t t e r T e i l
Berufliche
Fachrichtungen
Angewandte Informatik
im Fachgebiet Elektrotechnik/Informationstechnik,
im Fachgebiet
Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftsinformatik oder
im Fachgebiet
Medientechnik/Drucktechnik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
aa) an je einer Lehrveranstaltung
- zu Grundlagen. der praktischen und technischen Informatik,
- zu Grundlagen technischer Betriebssysteme,
- zu Grundlagen der elektrischen und medientechnischen
Informationsverarbeitung,
- zu Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre,
- zu Grundlagen der Wirtschaftsinformatik,
- zur Einführung in betriebliche Anwendersysteme,
- zu Grundlagen des Wirtschafts-, Informations- und Medienrechts
und
bb) an einem Projekt zu Grundlagen der Didaktik der beruflichen
Fachrichtung,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in
- Grundlagen der Informatik,
- Grundlagen der Elektro- und Medientechnik/Informationstechnik,
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre,
- Grundlagen der Wirtschaftsinformatik,
- Didaktik der beruflichen Fachrichtung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
aa) im Fachgebiet Elektrotechnik/Informationstechnik an
- einer weiterführenden Lehrveranstaltung zur technischen
Informatik oder Elektrotechnik oder Informationstechnik,
- einer Lehrveranstaltung zum Wirtschafts-, Informations- und
Medienrecht,
- einer Lehrveranstaltung zur
Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftsinformatik,
- einem Projekt zur Didaktik der beruflichen Fachrichtung;
bb) im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre/ Wirtschaftsinformatik an
- einer weiterführenden Lehrveranstaltung zur praktischen
Informatik oder Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik,
- einer Lehrveranstaltung zum Wirtschafts-, Informations- und
Medienrecht,
- einer Lehrveranstaltung zur Elektrotechnik/Informationstechnik,
- einem Projekt zur Didaktik der beruflichen Fachrichtung;
cc) im Fachgebiet Medientechnik/Drucktechnik an
- einer weiterführenden Lehrveranstaltung zur Medien-Informatik,
Kommunikationstechnik oder Druck- und Medientechnik,
- einer Lehrveranstaltung zum Wirtschafts-, Informations- und
Medienrecht,
- einer Lehrveranstaltung zur
Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftsinformatik,
- einem Projekt zur Didaktik der beruflichen Fachrichtung.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) technische Informatik
Kenntnisse über Theorie und Praxis
- der Computersystemtechnik,
- des Daten- und Netzmanagements;
b) Elektrotechnik
Kenntnisse über Theorie und Praxis
fachspezifischer Anwendungen zur
- Automatisierungstechnik,
- Energietechnik oder
- Nachrichtentechnik;
c) Informationstechnik
Kenntnisse über Theorie und Praxis der
Informations- und Kommunikationstechnologien;
d) Betriebswirtschaftslehre
Kenntnisse über
- Rechnungswesen,
- betriebliche Finanzwirtschaft,
- Beschaffung und Absatz,
- Unternehmensführung und Organisation,
- Wirtschafts- und Multimediarecht;
e) Wirtschaftsinformatik
Kenntnisse über
- Konzeption, Entwicklung, Einführung, Nutzung und Wartung von
Systemen der computergestützten Informationsverarbeitung,
- Informationsmanagement, Planung, Organisation, Auswahl und
Beurteilung der Informationsverarbeitung,
- elektronischen Handel, Internet und Intranet,
- - Organisation des Systembetriebs,
- Varianten, Aufbau und Arbeitsweise entscheidungsunterstützender
Systeme,
- Datenverarbeitungsanwendungen in Industrie- und
Dienstleistungsbetrieben;
f) Kommunikationsmanagement, Konzeption und Gestaltung
Kenntnisse
über
- Kommunikation: gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Recht, Ethik,
Umwelt, medien- spezifische Richtlinien, Kommunikationsprozesse, Strategien,
Planung, Marketingmaßnahmen, Evaluation,
- Audiovisuelle Medien: Briefing, optische Gestaltungselemente, Audio,
Video, Dramaturgie, Präsentation,
- Printmedien: Briefing, produktbezogene Gestaltungsgrundsätze,
Proportionen und Formate, Schrift, Farbe, Gestaltungsraster, Präsentation,
- Digitalmedien: Briefing, wiedergabeabhängige Gestaltung,
Schrift, Bild, Grafik, Animation, Interaktion, 3-D-Darstellung,
Präsentation;
g) Medienübergreifendes Datenmanagement
Kenntnisse über
- Daten: Datenstrukturen für Eingabe-, Ausgabe- und
Übernahmesysteme, Netzwerke, Datenkomprimierung, Datenkonvertierung,
Datenarchivierung, Datenbanksysteme,
- Audiovisuelle Medien: Audio- und Videoformate, Verknüpfungs-
und Kombinationsformate,
- Printmedien: Text-, Bild- und Grafikformate,
Seitenbeschreibungsformate, Farbmanagement,
- Digitalmedien: Text-, Bild-, Grafik-, Animations- und 3-D-Formate,
Verknüpfungs- und Kombinationsformate;
h) Medienproduktion
Kenntnisse über
- Produktion: Print- und Nonprintproduktion, Qualitätsmanagement,
Mess- und Prüfverfahren, Farbmetrik,
- Audiovisuelle Medien: analoge und digitale Aufzeichnungs-,
Bearbeitungs- und Wiedergabeverfahren, Audio- und Videosysteme, Aufzeichnungs-
und Wiedergabesysteme,
- Printmedien: Computer-tools-Verfahren für Druckprozesse, Druck-
und Digitaldrucksysteme, Wiederverarbeitungssysteme, Steuer- und
Regelungstechnik, Werk- und Hilfsstoffe,
- Digitalmedien: elektronische Publikationssysteme, systembedingte
Speichermedien, Wiedergabetools;
i) Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Kenntnisse und
Fähigkeiten in der Didaktik der beruflichen Fachrichtung nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Es werden Aufgaben aus dem gewählten Fachgebiet gestellt."
Bautechnik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a)
aa) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
zu den Bereichen
- Grundlagen der Architektur und des Städtebaus sowie der
Baukonstruktion,
- Grundlagen der darstellenden Geometrie und der Gestaltung,
- Grundlagen der Bauphysik und der Bauchemie,
- Grundlagen der Didaktik der beruflichen Fachrichtung,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung
oder
bb) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
zu den Bereichen
- Grundlagen der Baukonstruktion, der Statik und Festigkeitslehre sowie
der darstellenden Geometrie,
- Grundlagen der Baustoffkunde, der Bauphysik und der Bauchemie,
- Grundlagen der Vermessungskunde oder Projekte des Bauingenieurwesens,
Darstellung und Gestaltung,
- Grundlagen der Didaktik der beruflichen Fachrichtung,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in den Bereichen nach
Buchstabe a Doppelbuchst. aa oder Doppelbuchst. bb;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung in
den Fächern nach §47 Abs.3 Nr.1.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a). Ausführungsplanung und Fertigungstechnik
Kenntnisse
über
- Mauerwerks- und Stahlbetonbaukonstruktionen,
- Baustoffeinsatz und Einsatz von Baukonstruktionen, z. B. hinsichtlich
gestaltungstechnischer, bautechnischer, arbeitstechnischer, ökologischer,
bauphysikalischer und ökonomischer Aspekte,
- für Mensch und Umwelt unbedenkliche technische und betriebliche
Abläufe sowie Verfahren einschließlich Leistungsermittlung und
-abrechnung unter Einbeziehung der EDV,
- Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),
- Bauvertragsrecht (VOB und BGB), Kostenrechnung, Baupreisermittlung
und Kalkulation, Bauproduktionsverfahren, Verfahrenstechnik und
Verfahrensvergleich,
- Baustelleneinrichtung und Bauablaufsplanung,
- Arbeitssicherheit;
b) Baukonstruktion
- vertiefte Kenntnisse über die Abhängigkeiten von Material
und Konstruktion, über Form und Funktion von Bauteilen und Gebäuden,
- Fähigkeiten der Anwendung in Entwurf, Werk- und Detailplanung;
c) Bauphysik
- vertiefte bauphysikalische Kenntnisse, insbesondere Kenntnisse
wesentlicher, für den praktischen Anwendungsfall eingeführter
Berechnungsverfahren,
- Fähigkeit zur Anwendung dieser Verfahren;
d) Grundbau und Bodenmechanik Kenntnisse über
- physikalische Eigenschaften des Bodens,
Baugrunduntersuchungsmethoden, Druckausbreitung im Baugrund,
Drucksetzungsverhalten, Setzungsberechnungen, Konsolidierungstheorie,
Scherfestigkeit von Böden, Erddruck und Erdwiderstand, Böschungs- und
Geländebruch sowie Grundbruch,
- Flach- und Flächengründungen, Pfahlgründungen,
Baugrundverbesserung, Abdichtung von Grundbauwerken, Abfangung von
Geländesprüngen und Baugrubenverbau, statische Berechnung von
Spundwänden, Wasserhaltung und Strömungsnetze. hydraulischen
Grundbruch und Erosionsbruch;
e) Tragkonstruktionen
- vertiefte Kenntnisse über statische Systeme; Bedingungen,
Aufbau, Tragverhalten und Details von Tragkonstruktionen und
gebräuchlichen Materialien,
- Fähigkeit der Anwendung im Entwurf;
f) Ingenieurholzbau, Verbund- und Hallenkonstruktionen
Kenntnisse
über
- Entwicklung des Holzbaus, moderne Holzkonstruktionen,
Holzverbindungen und Verbindungsmittel,
- Bauholz für tragende Zwecke,
- Bemessung einteiliger Holzbauteile mit Rechteckquerschnitt,
- Berechnung von Verbindungen und Verbindungsmitteln,
- Entwurf, Berechnung und Konstruktion von einfachen
Hallenkonstruktionen in neuzeitlicher Holzbauweise,
- nachgiebigen Verbund;
g) Massivbau
Kenntnisse über
- Stahlbetonhochbau: Tragelemente, Plattentragwerke, Stabtragwerke,
Scheibentragwerke, Treppen und Gründungen,
- Spannbeton: Erzeugen der Vorspannung, Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit, Beschränkung der
Rissarbeiten, statisch unbestimmte Tragwerke;
h) Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Kenntnisse und
Fähigkeiten in der Didaktik der beruflichen Fachrichtung nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
Elektrotechnik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
zur
- technischen Kommunikation und Arbeitsplanung,
- technischen Informatik,
- Didaktik der beruflichen Fachrichtung
und an den elektrotechnischen Grundlagenlabors I, II und III,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in
- Grundlagen der Elektrotechnik,
- Mathematik für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen,
- Grundlagen der Energiewandlung und Energieversorgung,
- Signale und Systeme,
- Didaktik der beruflichen Fachrichtung;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- zwei Lehrveranstaltungen zur Automatisierungstechnik,
- einem Laboratorium zu einem Teilbereich aus der Energietechnik,
Automatisierungstechnik, Informationstechnik oder Nachrichtentechnik,
- zwei Projekten zur Didaktik der beruflichen Fachrichtung.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Energietechnik
Kenntnisse über
- rechtliche und technische Rahmenbedingungen,
- Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie,
- Installationstechniken, Messen und Prüfen,
Schutzmaßnahmen,
- Arbeitssicherheit;
b) Kommunikationstechnik
Kenntnisse über
- rechtliche und technische Rahmenbedingungen,
- Signale, Systeme, Programmsteuerungen, Protokolle,
- Informations- und Kommunikationstechnologien der Nachrichtentechnik,
- Installationstechniken, Messen und Prüfen,
Schutzmaßnahmen;
c) Energieversorgung
Kenntnisse über
- Planung und Betrieb elektrischer Netze,
- Betriebsmittel, Schutzmaßnahmen,
- Energiewirtschaft,
- Elektronikschaltungen in der Energietechnik,
- Fernwirktechnik;
d). Elektrische Maschinen und Antriebe
Kenntnisse über
- Aufbau, Arbeitsweise und Betriebseigenschaften elektrischer
Maschinen,
- Eigenschaften elektrischer Antriebe,
- Auswahlkriterien und Bemessung elektrischer Maschinen,
- Wirkungsweise und Betriebsverhalten elektrischer Kleinmaschinen,
- Steuerschaltungen für Kleinmotoren;
e) Hochspannungstechnik
Kenntnisse über
- Erzeugung und Messung hoher Wechsel-, Gleich- und
Stoßspannungen,
- elektrostatische Felder,
- Leitungs- und Durchschlagsmechanismen in Gasen, Flüssigkeiten
und Feststoffen,
- elektrische Messungen und Teilentladungsmessungen;
f) Leistungselektronik
Kenntnisse über
- Bauteile und Grundschaltungen der Leistungselektronik,
- Halbleiterschalter, Halbleitersteller, Stromrichter, Wechselrichter,
Umrichter,
- energetische Verhältnisse,
- Messtechnik der Leistungselektronik;
g) Kommunikationsnetze
Kenntnisse über
- Grundlagen der Kommunikationsnetze,
- ISDN-Netze,
- Mobilfunknetze,
- Grundzüge der Datenkommunikationsnetze;
h) Nachrichtenübertragung
Kenntnisse über
- Übertragungssysteme,
- Modulationsverfahren,
- Kanalcodierungen,
- Multiplexverfahren;
i). Nachrichtenverarbeitung
Kenntnisse über
- Grundlagen der Nachrichtenverarbeitung,
- Codierung,
- Informationstheorie,
- Methoden der digitalen Signalverarbeitung;
j) Hochfrequenztechnik
Kenntnisse über
- Sender und Empfänger,
- Verfahren der Fernsehtechnik,
- digitale und analoge Aufnahme- und Empfangstechnik,
- Messverfahren der Hochfrequenztechnik,
- Wellenausbreitung;
k) Regelungstechnik
Kenntnisse über
- Behandlung von Regelungssystemen im Zeit- und Frequenzbereich,
- dynamisches Verhalten von Regelkreisgliedern,
- Darstellung von Frequenzgängen,
- Stabilitätsverfahren, Kompensation,
- Zustandsrückführung;
l) Steuerungstechnik
Kenntnisse über
- Methoden des Entwurfs und der Programmierung von Steuerungen,
- verteilte Steuerungen,
- verbindungs- und speicherprogrammierte Steuerungen,
- Verknüpfungs- und Ablaufsteuerungen;
m) Messtechnik
Kenntnisse über
- Fehler- und Ausgleichsrechnung,
- statische und dynamische Eigenschaften analoger Messeinrichtungen,
- Signal- und Systemeigenschaften,
- ausgewählte Messverfahren;
n) Logischer Entwurf digitaler Schaltungen
Kenntnisse über
- Entwurf kombinatorischer und sequenzieller Schaltungen,
- Digitalschaltungen der Elektronik;
o). Softwaretechnik
Kenntnisse über
- Analyse großer Softwaresysteme,
- Design/Entwicklung großer Softwaresysteme;
p) Rechnerwerke und Rechnersysteme
Kenntnisse über
- Computerhardware,
- Computerarchitektur;
q) Mikroelektronik
Kenntnisse über
- Grundzüge der Halbleitertechnologie,
- Herstellverfahren, Wirkungsweise, Eigenschaften und Einsatz
mikroelektronischer Bauelemente,
- Architektur und Schalttechnik analoger und integrierter Schaltungen,
- Entwurfs- und Testverfahren;
r) Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Kenntnisse und
Fähigkeiten in der Didaktik der beruflichen Fachrichtung nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
Fortsetzung

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