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Schule und Recht
in Niedersachsen |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im
Land Niedersachsen (PVO-Lehr I)
Anlage
4
Fortsetzung
Lehramt
an berufsbildenden Schulen
Katholische Religion
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der Teilnahme an je einer grundlegenden Lehrveranstaltung
zur Biblischen Theologie, zur Systematischen Theologie und zur
Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu
dreien der Bereiche
- Biblische Theologie,
- Historische Theologie,
- Systematische Theologie,
- Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in dem nach Buchstabe b
nicht gewählten Bereich und einem weiteren Bereich nach Buchstabe b;
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
- zu einem der Bereiche Biblische Theologie oder Historische Theologie
oder Systematische Theologie,
- zu nicht christlichen Weltreligionen,
- zur Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik;
e) Nachweis der Teilnahme an einer fächerübergreifenden
Lehrveranstaltung; einer der Nachweise nach Buchstabe b oder d soll in einer
Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und
evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen Kenntnisse in den Bereichen
und Teilbereichen:
a) Biblische Theologie
- Altes Testament: Einleitungsfragen, Grundthemen alttestamentlicher
Theologie, Exegese und Theologie zentraler Texte,
- Neues Testament: Einleitungsfragen; Verkündigung und Wirken Jesu
an Hand der Evangelien; Exegese und Theologie zentraler Themen und Texte, auch
aus den Paulusbriefen;
b) Historische Theologie;
c) Systematische Theologie
- Fundamentaltheologie,
- Dogmatik,
- Moraltheologie,
- Christliche Sozialwissenschaften;
d) Praktische Theologie
- Religionspädagogik: Grundfragen religiöser Bildung und
Erziehung, religiöse Sozialisation und Berufsverständnis, Theorie und
Praxis des katholischen Religionsunterrichts,
- Liturgische Bildung,
- Kirchenrecht;
vertiefte Kenntnisse in
- einem Teilbereich aus dem Bereich Biblische Theologie,
- einem Teilbereich aus dem Bereich Systematische Theologie,
- Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik,
- dem Bereich Historische Theologie oder dem anderen Teilbereich des
Bereichs Biblische Theologie oder einem weiteren Teilbereich aus dem Bereich
Systematische Theologie;
Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils, soweit nicht in
Religionspädagogik enthalten.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt einen der Bereiche Biblische Theologie,
Historische Theologie, Systematische Theologie oder Religionspädagogik
einschließlich Fachdidaktik. Im Bereich Biblische Theologie kann er Altes
oder Neues Testament angeben, im Bereich Systematische Theologie einen
Teilbereich.
Mathematik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
zur
- Analysis,
- Linearen Algebra/Analytischen Geometrie,
- Fachdidaktik,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Analysis und
Linearer Algebra/Analytischer Geometrie sowie in Fachdidaktik;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zur angewandten Mathematik, insbesondere der
Stochastik oder numerischen Mathematik,
- zwei weiteren fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Kenntnis des
fachwissenschaftlichen Hintergrunds des Mathematikunterrichts unter besonderer
Berücksichtigung des Unterrichts in der berufsbildenden Schule,
insbesondere
- Kenntnisse in Analysis,
- Kenntnisse in Algebra und Zahlentheorie,
- Kenntnisse in Geometrie,
- Kenntnisse in Stochastik,
- Kenntnisse in Numerik,
- Kenntnisse in Informatik,
- vertiefte Kenntnisse in zweien der vorgenannten Bereiche,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Es werden Aufgaben aus den Bereichen nach Nummer 2 gestellt, von
denen eine gegebene Anzahl aus mindestens zwei Bereichen zu bearbeiten ist.
Physik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Anfängerpraktikum,
- einer Lehrveranstaltung in Physik oder einem weiteren Praktikum,
Nachweis fachbezogener Mathematikkenntnisse,
zugleich jeweils als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Grundlagen der
- Bereiche Mechanik, Elektrodynamik, Optik, Wärme,
- angewandten mathematischen und experimentellen Methoden der Physik,
- Fachdidaktik;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Fortgeschrittenenpraktikum,
- einer Lehrveranstaltung in Theoretischer Physik,
- einem Praktikum zur Durchführung von schulrelevanten
Experimenten mit Seminar und Experimentiervortrag einschließlich der
Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnahmen zur
Unfallverhütung,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik,
- einer fächerübergreifenden Lehrveranstaltung zu den
Bereichen Umweltaspekte und Themen der globalen Herausforderung.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse in den Bereichen Mechanik, Elektrodynamik, Optik,
Wärme, Atom- und Quantenphysik,
- Kenntnis der mathematisch-quantitativen Beschreibung
ausgewählter physikalischer Teilbereiche,
- Kenntnis von Anwendungsmöglichkeiten physikalischer Gesetze und
Methoden in Wissenschaft und Technik sowie von technologischen
Zusammenhängen und Bedingtheiten,
- Kenntnis schulbezogener Experimentiermethoden einschließlich
der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnahmen zur
Unfallverhütung,
- vertiefte Kenntnisse in zweien der vorgenannten Bereiche,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Es werden Aufgaben aus jedem der Bereiche Mechanik, Elektrodynamik,
Optik, Wärme, Atom- und Quantenphysik gestellt, von denen eine angegebene
Anzahl aus allen Bereichen zu bearbeiten ist.
Politik
A Schwerpunktbereich Sozialwissenschaften
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- zwei Lehrveranstaltungen zu verschiedenen Bereichen nach Nummer 2,
- einer Lehrveranstaltung zur Einführung in das Arbeitsrecht,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in zweien der Bereiche
nach Nummer 2 sowie in Fachdidaktik;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
zur
- Wissenschaft von der Politik,
- Soziologie,
- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre oder
Volkswirtschaftslehre, wenn nicht in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung
bereits nachgewiesen,
- Fachdidaktik.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse über Entwicklung und Struktur der Politik
einschließlich Verfassung, Gesellschaft und Wirtschaft der Bundesrepublik
Deutschland und anderer Länder,
- Kenntnisse internationaler Beziehungen einschließlich der
europäischen und globalen Entwicklungen,
- Kenntnisse über politik- und sozialwissenschaftliche Theorien
und Methoden einschließlich politischer Theorien und
Gesellschaftstheorien,
- Kenntnisse über Arbeit und Betrieb im sozialen Feld,
- vertiefte Kenntnisse im Bereich des ersten Spiegelstrichs und in
einem weiteren Bereich,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt Wissenschaft von der Politik oder
Soziologie und drei Bereiche nach Nummer 2; aus jedem dieser Bereiche wird ein
Thema unter der Perspektive der gewählten Wissenschaft gestellt.
B Schwerpunktbereich Geschichtswissenschaft
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu
den Bereichen
- Geschichte der neuesten Zeit (20. Jahrhundert),
- Geschichte der Neuzeit,
- Wirtschafts-, Sozial-, Technik- und Umweltgeschichte,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in einem der Bereiche
nach Buchstabe a sowie in Fachdidaktik;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
zur
- Geschichte der neuesten Zeit (20. Jahrhundert),
- Geschichte der Neuzeit oder Wirtschafts-, Sozial-, Technik- oder
Umweltgeschichte,
- Einführung in die Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, wenn
nicht in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung bereits nachgewiesen,
- Fachdidaktik;
einer der Nachweise muss ein Thema der nichtdeutschen Geschichte
behandeln.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnis der zentralen Vorgänge der Geschichte der Neuzeit im
Überblick,
- Kenntnis der Wirtschafts-, Sozial-, Technik- und Umweltgeschichte im
Überblick,
- vertiefte Kenntnisse in zwei Teilbereichen aus der Geschichte der
Neuzeit, davon in einem Teilbereich aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts,
- Fähigkeit zur Interpretation und Einordnung historischer
Quellen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt einen der unter Nummer 2 genannten
Bereiche, ausgenommen Interpretation und Einordnung historischer Quellen.
Sport
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu
zweien der Bereiche
- Sport und Bewegung,
- Sport und Gesundheit,
- Sport und Gesellschaft,
- Sport und Erziehung/Fachdidaktik;
b) Nachweis
- von zwei bestandenen Teilprüfungen der fachpraktischen
Prüfung,
- der Ausbildung in Erster Hilfe,
- des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG, des DRK oder des
ASB - Bronze,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in den Bereichen nach
Buchstabe a;
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- je einer Lehrveranstaltung zu den nach Buchstabe a nicht
gewählten Bereichen,
- einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich Sport und Erziehung:
Sportunterricht in schwierigen Lerngruppen,
- einer Lehrveranstaltung in Projektform, die exemplarisch Praxis der
Erfahrungs- und Lernfelder zu den Bereichen nach Buchstabe a in Beziehung
setzt;
e) Nachweis der Teilnahme an
- einer Exkursion zu Inhalten der Erfahrungs- und Lernfelder nach
§50 Abs.3 Satz 1,
- einer Lehrveranstaltung "Funktionelle Gymnastik, Konditionstraining
und Entspannung".
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse im Bereich Sport und Bewegung, insbesondere: Analyse der
Bewegung und Motorik, Bewegungslernen, motorische Entwicklung,
Trainingsgestaltung im Hinblick auf unterschiedliche Zielsetzungen,
- Kenntnisse im Bereich Sport und Gesundheit, insbesondere: bewegungs-
und körperbezogene Grundlagen der Gesundheitsförderung, Bedeutung der
psychosozialen Faktoren, Belastbarkeit von Jugendlichen, Verhütung
gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Sport, berufliche Belastung und
gesundheitsfördernde Maßnahmen,
- Kenntnisse im Bereich Sport und Gesellschaft, insbesondere:
sportliche Sozialisation, Sportethos, soziale Felder und Systeme im Sport,
soziopolitische, -ökonomische, -kulturelle und historische Entwicklungen
im Sport, sportsoziologische Theorieansätze,
- Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Sport und
Erziehung/Fachdidaktik, insbesondere: anthropologische Grundlagen von
Körper- und Bewegungserfahrungen sowie sportdidaktische Grundlagen und
Konzepte,
- vertiefte Kenntnisse im Bereich Sport und Erziehung/Fachdidaktik
sowie in zwei weiteren der genannten Bereiche,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Es werden ein Thema aus dem Bereich Sport und Erziehung/Fachdidaktik
und zwei Themen aus den drei anderen Bereichen nach Nummer 1 Buchst. a
gestellt.
4. Fachpraktische Prüfung
a) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Kenntnisse:
- Strukturen des Erfahrungs- und Lernfelds,
- erfahrungs- und lernfeldspezifische Übungs- und
Trainingsprozesse,
- Lösungsansätze für grundlegende Bewegungsprobleme,
- spezielle Unterrichtskonzepte für schwierige Lerngruppen,
- spezielle Unterrichtsverfahren unter besonderer Berücksichtigung
der Vermittlung grundlegender Bewegungserfahrungen, -fertigkeiten und
-fähigkeiten,
- grundlegende didaktische Aspekte,
Fähigkeiten und Fertigkeiten:
- breites Bewegungskönnen,
- qualitative Ausgestaltung der erfahrungs- und lernfeldspezifischen
Bewegungen,
- quantitative Leistungen, orientiert am Niveau des Deutschen
Sportabzeichens,
- exemplarische Verknüpfung qualitativer und quantitativer
Anforderungen,
- Grundtechniken und -taktiken des Spielens,
- situativ angemessenes und regelgerechtes Spielverhalten,
- Bewegungsanalyse, Formanalyse und Bewegungskorrektur,
- Sichern und Helfen;
b) Durchführung der Prüfung
Der Prüfling hat eine repräsentative Auswahl der für das
jeweilige Erfahrungs- und Lernfeld bedeutsamen Bewegungen und Spielhandlungen
auszuführen; er kann auch eine von ihm entwickelte Studie zu einem
Bewegungs- oder Unterrichtsthema vorführen. Die für ein Erfahrungs-
und Lernfeld wesentlichen theoretischen Grundlagen werden schriftlich oder
mündlich geprüft.
Fortsetzung

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