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Schule und Recht
in Niedersachsen |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im
Land Niedersachsen (PVO-Lehr I)
Anlage
4
Fortsetzung
Lehramt
an berufsbildenden Schulen
F ü n f t e r T e i l
Schwerpunkt
und Sonderpädagogik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
(anstelle eines Unterrichtsfachs)
Schwerpunkt Elektrotechnik/Informationstechnik
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- vier weiterführenden Lehrveranstaltungen zur Angewandten
Informatik,
- einem elektrotechnischen Grundlagenlabor,
- einem Projekt zu Grundlagen der Didaktik der beruflichen
Fachrichtung,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Grundlagen der
Messtechnik;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Oberstufenlaborkurs aus dem gewählten Anwendungsbereich
der Elektrotechnik,
- einer weiterführenden Lehrveranstaltung zu einem weiteren
Anwendungsbereich der Elektrotechnik,
- einer Lehrveranstaltung zu für den Schwerpunkt bedeutsamen
allgemeinen Grundlagen, z.B. Rechtskenntnisse, technische Fachausdrücke in
englischer Sprache.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Vertiefte Kenntnisse zur Theorie und Praxis fachspezifischer Anwendungen
- der Computersystemtechnik und des Daten- und Netzmanagements,
- im gewählten Anwendungsbereich der Elektrotechnik oder
Informationstechnik.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Es werden Aufgaben aus den Bereichen nach Nummer 2 gestellt."
Sonderpädagogik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zu Grundlagen der speziellen Didaktik,
- einer Lehrveranstaltung zu Grundlagen der Psychologie oder der
Soziologie,
- einer Lehrveranstaltung zu Verhaltens- und Lerntheorien,
- einem Praktikum in der außerschulischen Jugendarbeit,
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung in Grundlagen der
Psychologie, der Soziologie und der Verhaltens- und Lerntheorien;
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zur Sozialforschung oder zur
sonderpädagogischen Diagnostik,
- zwei Lehrveranstaltungen mit den Schwerpunkten Unterricht für
Verhaltens- und Lernschwierige, interkulturelles Lernen,
geschlechtsspezifisches Lernen,
- einer Lehrveranstaltung zur Sozial- und Sonderpädagogik,
- zwei der geforderten Leistungsnachweise sind in einem Projekt zu
erwerben.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Kenntnisse über
- ausgewählte Bereiche der Individual- und Sozialpsychologie, der
Soziologie und der Verhaltens- und Lernforschung im Hinblick auf Behinderungen,
Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen,
- Jugendforschung,
- Grundzüge der Pädagogik bei sonderpädagogischem
Förderbedarf,
- Sozialforschung und sonderpädagogische Diagnostik,
- Sozialisationsprozesse in Randgruppen und im Unterricht,
Kenntnisse und Fähigkeiten
- in der Gestaltung von Konzeptionen eines schülerzentrierten,
sonder- und sozialpädagogisch orientierten Unterrichts an berufsbildenden
Schulen,
- in der Bewältigung der Unterrichtsprobleme mit Schulschwierigen,
- in der Praxis der Gesprächsführung und Beratung,
- in der Analyse und Förderung gruppendynamischer Prozesse,
- im Bereich des interkulturellen Lernens,
- in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der Allgemeinen Bestimmungen des
Ersten Teils.
S e c h s t e r T e i l
Zusätzliches Fach
Werte und Normen
1. Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
je einer Lehrveranstaltung
- zu Argumentations- oder Entscheidungstheorien oder zur Logik,
- zur Geschichte und zu Lehren der Religionen oder zu Werten und Normen
in den Religionen,
- zu Modellen ethischen Argumentierens oder zur angewandten Ethik,
- zu Methoden und Zielen sozialwissenschaftlicher Forschung im Bereich
von Werten und Normen oder zur Erkenntnis- oder Wissenschaftstheorie,
- zur Theorie und Praxis der Grund- und Menschenrechte,
- zur Fachdidaktik;
einer der Nachweise muss in Verbindung mit einem Projekt erworben
werden.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse der Probleme gegenwärtiger Diskussion über Werte
und Normen (insbesondere Themenfelder aus berufsspezifischer Perspektive, z. B.
Gleichberechtigung, Neue Technologien, Umwelt, Wirtschaftsethik,
interkulturelle Begegnung),
- Kenntnisse von Orientierungsmustern und -problemen in der
Gesellschaft,
- Kenntnisse über Judentum, Buddhismus und Hinduismus im
Überblick,
- Kenntnisse von Theorien zum Verhältnis von Religion und
Gesellschaft (Religionssoziologie) sowie von Theorien zum Verhältnis von
Religion und Individuum (Religionspsychologie),
- vertiefte Kenntnisse über Christentum und Islam,
- vertiefte Kenntnisse über Werte und Normen in den Religionen,
- Kenntnisse der Geschichte der Philosophie im Überblick,
- Kenntnisse wichtiger philosophischer Disziplinen,
- Kenntnisse der Religionsphilosophie und Metaphysikkritik,
- Kenntnisse von Methoden philosophischen, insbesondere ethischen
Argumentierens,
- vertiefte Kenntnisse angewandter Ethik,
- vertiefte Kenntnisse mindestens zweier ethischer Positionen,
- Kenntnisse der Methoden und Ziele der Sozialwissenschaften
(Wissenschaft von der Politik, Soziologie, Psychologie), die das Fach Werte und
Normen betreffen,
- Kenntnisse im Teilbereich Ideologie und Ideologiekritik,
- vertiefte Kenntnisse in Theorie und Praxis der Grund- und
Menschenrechte,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nummer 2 der
Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt einen der Bereiche
Religionswissenschaft, Philosophie oder Sozialwissenschaften.
Anlage
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(siehe
Durchführungsbestimmungen)
Interkulturelle Pädagogik für alle
Lehrämter
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu
zweien der Bereiche
- Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik,
- Erziehungswissenschaft,
- Sozial- und Kulturwissenschaft;
b) Nachweis
- hinreichender Kenntnisse in einer von Arbeitsmigranten oder
Flüchtlingen gesprochenen Sprache oder einer Sprache aus den
Herkunftsgebieten der Aussiedler,
- eines Praktikums im Unterricht mit Lernenden nichtdeutscher
Muttersprache,
- eines außerunterrichtlichen Praktikums in der Sozialarbeit mit
Migranten.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik
Kenntnisse:
- Struktur der deutschen Gegenwartssprache, auch im Vergleich mit einer
Herkunftssprache,
- Zweitspracherwerb und Zweisprachigkeit,
- Fachsprachen und Fachspracherwerb,
- Didaktik und Methodik des Unterrichts in Deutsch als Zielsprache,
- Lehrwerkanalyse, Kriterien der Beurteilung und ihre Begründung,
- Sprachstands- und Fehlerdiagnose,
- Planungskriterien für Unterrichtseinheiten;
b) Erziehungswissenschaft
Kenntnisse:
- Sozialisationstheorien und -verläufe im Migrationsprozess,
- bildungspolitische und schulorganisatorische Rahmenbedingungen sowie
didaktische und methodische Besonderheiten des interkulturellen Arbeitens in
nationalen und gemischt-nationalen Gruppen,
- Lernkonzepte interkultureller Bildung,
- Konzepte der Sozialarbeit mit Migrantengruppen,
- Bildungssysteme und interkulturelle Arbeit mit Migrantengruppen im
internationalen Vergleich;
c) Sozialwissenschaft und Kulturwissenschaft
Kenntnisse:
- Kulturelle Aspekte der religiösen Zugehörigkeit
- Theorien zur weltweiten Migration, ihre Ursachen, ihre
ökonomischen und politischen Bedingungen und Folgen,
- Sozialstruktur eines Herkunftslandes der Arbeitsmigranten oder von
Flüchtlingen,
- rechtliche und soziale Lage der (Arbeits-)Migranten in der
Bundesrepublik Deutschland,
- Kultur- und Identitätsentwicklung im Migrationsprozess,
- Konflikte beim Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen
(Rassismus/Ethnozentrismus).
- 3. Durchführung der Prüfung
- Arbeit unter Aufsicht
- Der Prüfling wählt einen der Bereiche nach Nummer 2 Buchst.
a bis c.
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