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Hinweise
zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2008
RdErl. d. MF v. 12.1.2007 - 26-10 70/2008, 21
17/2007/2008, 21 22/4 (Nds.MBl. Nr.6/2007 S.108) - VORIS 20441 -
Bezug: RdErl. v. 21.10.2003 (Nds.MBl. S.705) - VORIS 20442 -
Gemäß Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2007 vom 15.12.2006 (Nds.GVBl. S.597) erfolgt für die Zeit ab 1.1.2008 eine Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge. Die ab diesem Zeitpunkt maßgeblichen Beträge der Grundgehaltssätze, der Anwärtergrundbeträge, des Familienzuschlags, der Amts- und Stellenzulagen, der Auslandszuschläge, des Auslandskinderzuschlags und der Mehrarbeitsvergütung ergeben sich gemäß Artikel 3 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2007 aus § 12 i.V.m. den Anlagen 2 bis 18 NBesG.
1. Die um 3,0 v.H. zu erhöhenden Höchstbeträge der Sondergrundgehälter der besonderen Besoldungsgruppen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Landes betragen (unter Einbeziehung der mit Wirkung vom 1.7.1997 in das Grundgehalt eingegangenen allgemeinen Stellenzulage in Höhe von 73,66 DM und des Ortszuschlags der Stufe 1 in Höhe von 958,95 DM)
| ab 1.1.2008 | |
| in der BesGr. AH 3 | 5.644,80 EUR |
| in der BesGr. AH 4 | 6.657,53 EUR. |
Der Höchstbetrag des Zuschusses zur Ergänzung des Grundgehalts in den BesGr. AH 3 und AH 4 beläuft sich mit Wirkung vom 1.1.2008 auf 1.511,11 EUR.
2. Die ab 1.1.2008 gültigen Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen ergeben sich aus der Anlage *).
5. Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 1.1.2008 aufgehoben.
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[ *) Anm. d. Red.: Anlage hier nicht
veröffentlicht. ]
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