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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Dienstwohnungsrecht; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche
Versorgungsleitungen
1. Aufgrund von Nummer 17 Abs. 1 NDWV (Anlage 1 des Bezugserlasses zu a) i.V.m. Nummer 17.4 Abs. 3 der Allgemeinen Hinweise zu den NDWV (Anlage 2 des Bezugserlasses zu a) werden die für den Abrechnungszeitraum vom 1.7.2009 bis zum 30.6.2010 zur endgültigen Berechnung des Heizkostenentgelts maßgebenden Beträge je Quadratmeter der zu berücksichtigenden beheizbaren Wohnfläche wie folgt festgesetzt:
2. Dieser RdErl. tritt am 9.2.2011 in Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 8.2.2011 außer Kraft. ________ |
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