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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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1. Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben vom 17.11.2009
- D6-222 201/1 - die vom 1.1.2010 an geltenden Auslandstage- und
Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der aus der
Anlage ersichtlichen Beträge festgesetzt.
Sie sind in Niedersachsen unter Berücksichtigung des Abschnitts III des
Bezugserlasses zu a zugrunde zu legen. Für im Jahr 2009 durchgeführte
Auslandsdienstreisen, die erst 2010 abgerechnet werden, gelten die
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31.12.2009
festgesetzt waren (vgl. Bezugserlass zu b). Es wird darauf hingewiesen, dass
die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
bedingten Mehrausgaben durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle
auszugleichen sind.
2. Bei Dienstreisen nach Moskau ist weiterhin zu prüfen, ob eine Unterbringung in einer Gästewohnung der Deutschen Botschaft möglich ist. Kann eine Gästewohnung in Anspruch genommen werden, so ist die Bestimmung in Fußnote 2 der Anlage zu beachten.
3. Dieser RdFrl. tritt am 1.1.2010 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft.
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