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Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1.1.2010
RdErl. d. MF v. 19.11.2009 - 261543/1 (Nds.MBl. Nr.48/2009 S.1043) - VORIS 20444 -
Bezug:
a) RdErl. v. 16.3.2006 (Nds.MBl. S.225), zuletzt geändert durch RdErl. v. 20.3.2009 (Nds.MBl. S.404) - VORIS 20444 -
b) RdErl. v. 8.12.2008 (Nds.MBl. 2009 S.4) - VORIS 20444 -

1. Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben vom 17.11.2009 - D6-222 201/1 - die vom 1.1.2010 an geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der aus der pdf-Datei Anlage ersichtlichen Beträge festgesetzt. Sie sind in Niedersachsen unter Berücksichtigung des Abschnitts III des Bezugserlasses zu a zugrunde zu legen. Für im Jahr 2009 durchgeführte Auslandsdienstreisen, die erst 2010 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31.12.2009 festgesetzt waren (vgl. Bezugserlass zu b). Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen sind.

2. Bei Dienstreisen nach Moskau ist weiterhin zu prüfen, ob eine Unterbringung in einer Gästewohnung der Deutschen Botschaft möglich ist. Kann eine Gästewohnung in Anspruch genommen werden, so ist die Bestimmung in Fußnote 2 der Anlage zu beachten.

3. Dieser RdFrl. tritt am 1.1.2010 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft.

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