|
Schule und Recht
in Niedersachsen |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
|
![]() |
1. Gemäß § 98 Abs. 1 i.V.m. § 1 NBG gilt die Trennungsgeldverordnung (TGV) i.d.F. vom 29.6.1999 (BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 8.8.2002 (BGBl. I S.3177), für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Landkreise und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechend.
2. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (im Folgenden: BaWiVD) gilt weiterhin die Verordnung über die Gewährung von Reise- und Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 24.6.1971 (Nds.GVBl. S.225), geändert durch Verordnung vom 6.6.1981 (Nds.GVBl. S.127).
3. Die beigefügten
| - | Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zur Trennungsgeldverordnung (AB-TGV) - Anlage 1 - und die |
| - | Hinweise zur Gewährung von Reise- und Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - Anlage 2 - |
richten sich an die personalbewirtschaftenden Stellen (Personalstellen) und an die Behörden, denen die Bearbeitung trennungsgeldrechtlicher Anträge (Grundanträge, Forderungsnachweise) und die Gewährung von Trennungsgeld obliegen.
4. Das Merkblatt Informationen für die Beantragung von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung (Vordruck-Nr. 035 000 036), in der jeweils geltenden Fassung, und die übrigen Vordrucke
| - | Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld einschließlich Reisebeihilfen für Heimfahrten (Vordruck-Nr. 035 ... 040), |
| - | Bewilligungsbescheid Trennungsgeld Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld, Trennungsübernachtungsgeld, Reisebeihilfe für Heimfahrten (Vordruck-Nr. 035 ... 041), |
| - | Bewilligungsbescheid Trennungsgeld Fahrkostenersatz, Wegstreckenentschädigung, Verpflegungszuschuss (Vordruck-Nr. 035 ... 042), |
| - | Forderungsnachweis für Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld, Trennungsübernachtungsgeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten (Vordruck-Nr. 035 ... 044) und |
| - | Forderungsnachweis für Fahrkostenersatz, Wegstreckenentschädigung und Verpflegungszuschuss (Vordruck-Nr. 035 ... 046) |
bleiben für die Landesverwaltung verbindlich. Der Einsatz elektronischer Verfahren bleibt unberührt.
5. Der mittelbaren Landesverwaltung wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
6. Die Bezugserlasse werden aufgehoben.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |