Zur Startseite zurück § 8 VV NDSG

Verwaltungsvorschriften zum NDSG (VV NDSG)

Anlage 1

Verfahrensbeschreibung gemäß § 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG)

Einzelbeschreibung der Daten verarbeitenden Stelle
Sammelbeschreibung der Daten verarbeitenden Stelle zu gleichartigen Verfahren
Anzahl der Verfahren
Sammelbeschreibung durch Auftragnehmer (Daten verarbeitende Stelle siehe beiliegende Liste)
Ersterfassung     Änderung/Ergänzung  

Verfahrensbeschreibungen über automatisierte Verfahren zur Erfüllung der Aufgaben nach dem NVerfSchG oder nach dem NGefAG sind in Kopie an die Landesbeauftragte/den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zu senden.

1. Anzeigende Stelle
Verfahrensbeschreibung erstellt von (Adresse, Geschäftszeichen) Telefon Ort, Datum
Name der oder des Datenschutzbeauftragten/Telefon



Referat/Dezernat/Amt/Abteilung


Unterschrift
(Erstellerin/Ersteller der Verfahrensbeschreibung
angeordnet durch Leiterin/Leiter

2. Bezeichnung des Verfahrens
Bezeichnung des Verfahrens
Eingesetzte Programme
Verknüpfungen zu anderen Verfahren oder Dateien bestehen. Bezeichnung dieser anderen Verfahren oder Dateien

3. Bezeichnung der Daten verarbeitenden Stelle/Angaben zur Auftragsdatenverarbeitung
Bezeichnung der Daten verarbeitenden Stelle (Bei Sammelbeschreibung durch Auftragnehmer siehe beiliegende Liste)
Ort, Datum
Die gesamte Datenverarbeitung wird bei der Daten verarbeitenden Stelle selbst durchgeführt.
Teile der Datenverarbeitung werden bei einem Auftragnehmer durchgeführt. Das Auftragsverhältnis ist schriftlich geregelt,
     § 6 NDSG wird beachtet.
Name und Anschrift der Auftragnehmer sowie Art der Datenverarbeitung (z.B. Erfassung, Mikroverfilmung, Vernichtung)











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