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Öffentliche sowie in freier Trägerschaft geführte allgemein bildende und berufsbildende Schulen in Niedersachsen können auf Antrag die Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen verwenden, wenn ihre Arbeit den Maßgaben des Bezugserlasses entspricht.
Anträge sind nach den Maßgaben des Bezugserlasses bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, zukünftig Regionales Landesamt für Schule und Bildung, einzureichen. Nächster Antragstermin ist der 1.3.2021.
Schulen, denen die Verwendung der Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen bis zum 31.7.2021 genehmigt wurde und die diese Bezeichnung über diesen Termin hinaus verwenden möchten, reichen ihren Antrag nach den Maßgaben des Bezugserlasses ebenfalls bis zum 1.3.2021 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, zukünftig Regionales Landesamt für Schule und Bildung, ein.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen stehen derzeit unter
folgender Adresse zur Verfügung:
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen/ppwk/europa/europaschule-in-niedersachsen/europaschulen-in-niedersachsen
Ab 1.12.2020 finden Sie die Antragsunterlagen und weitere Informationen
unter:
https://www.rlsb.de/bu/schulen/ppwk/europa/europaschule-in-niedersachsen/europaschulen-
in-niedersachsen
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |