Schule und REcht in Niedersachsen
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Verleihung des Schülerfriedenspreises für 2011
RdErl. d. MK v. 2.2.2011 (SVBl. 3/2011 S.65) - 21-83012/1 (2011)
Bezug: Erl. d. MK v. 1.9.2004 (SVBl. S.457) - VORIS 22410 -

Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahr den Schülerfriedenspreis zu verleihen.

Zweck des Preises ist es, Leistungen von Schülerinnen und Schülern zu würdigen, die

- der Förderung des Zusammenlebens mit Fremden
- der Verbesserung der Völkerverständigung
- der Vorbeugung von Gewalt
- dem Abbau von Vorurteilen

dienen.

Auf die „Richtlinien für die Verleihung des Schülerfriedenspreises des Landes Niedersachsen” (Bezugserlass) wird hingewiesen.

Die Vorschläge bitte ich bis spätestens 1.10.2011 beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 21, Postfach 161, 30001 Hannover, einzureichen. Die Vorschläge sollen auch Angaben über die bisherige Finanzierung der Projekte enthalten.

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