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Ausführung des § 7 Nds. AG SchKG
Erl. d. MS vom 23.12.2022 - 203.22-38383/6 (Nds. MBl. Nr. 7/2023 S. 166) - VORIS 21141 -
Bezug: Erl. v. 11.1.2021 (Nds. MBl. S. 98) - VORIS 21141 -

Gemäß § 7 Abs. 2 Nds. AG SchKG wird bekannt gemacht:
Ab 1.1.2023 beträgt die Beratungspauschale gemäß § 7 Abs. 2 Nds. AG SchKG je Beratung 63 EUR.

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

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An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An die
Ärztekammer Niedersachsen
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens

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