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Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2012/13
Bek. d. MK v. 1.7.2011 - 22-84100 (SVBl. 8/2011 S.273)

Für das Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.8.2012 für
- das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grund-, Haupt- und Realschulen)
- das Lehramt an Realschulen
- das Lehramt an Gymnasien
- das Lehramt für Sonderpädagogik
wird Folgendes bekanntgegeben:

  1. Bewerbungszeitraum (Online-Verfahren):
    15.1.2012 - 15.3.2012
  2. Nachreichfrist für das Examenszeugnis:
    bis 30.4.2012 (Ausschlussfrist für die Erstzulassung)
  3. Tag der Erstzulassung: in der 20. KW
  4. Erweiterte Nachreichfrist für das Examenszeugnis:
    bis 30.6.2011
  5. Nachrückverfahren: bis zum 10.7.2012
  6. Einstellung: zum 1.8.2012

Gemäß § 119 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes werden folgende Fächer als besondere Bedarfsfächer festgelegt:

- Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grund-, Haupt- und Realschulen)

  1. Physik
  2. Chemie
  3. Musik (Schwerpunkt Hauptschule oder Haupt- und Realschule)
  4. Englisch (Schwerpunkt Hauptschule oder Haupt- und Realschule)
  5. Politik
  6. Technik
  7. Hauswirtschaft
  8. Musik (Schwerpunkt Grundschule)

Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Mathematik und ev. Religion mit dem Schwerpunkt Hauptschule oder Haupt- und Realschule berücksichtigt.

- Lehramt an Realschulen

  1. Französisch
  2. Chemie
  3. Physik
  4. Musik
  5. Englisch
  6. Technik

Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Mathematik und ev. Religion berücksichtigt.

- Lehramt an Gymnasien

  1. Latein
  2. Physik
  3. Evangelische Religion
  4. Mathematik
  5. Informatik

Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Musik, Kunst, Chemie und Spanisch, berücksichtigt.

- Lehramt für Sonderpädagogik

Beim Lehramt für Sonderpädagogik besteht besonderer Bedarf in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen.

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