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Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter
der allgemein bildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2012/13
Bek. d. MK v. 1.7.2011 - 22-84100 (SVBl. 8/2011
S.273)
Für das Einstellungsverfahren in den
Vorbereitungsdienst zum 1.8.2012
für
- das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grund-, Haupt- und
Realschulen)
- das Lehramt an Realschulen
- das Lehramt an
Gymnasien
- das Lehramt für Sonderpädagogik
wird Folgendes
bekanntgegeben:
Gemäß § 119 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes werden folgende Fächer als besondere Bedarfsfächer festgelegt:
- Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grund-, Haupt- und Realschulen)
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Mathematik und ev. Religion mit dem Schwerpunkt Hauptschule oder Haupt- und Realschule berücksichtigt.
- Lehramt an Realschulen
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Mathematik und ev. Religion berücksichtigt.
- Lehramt an Gymnasien
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Musik, Kunst, Chemie und Spanisch, berücksichtigt.
- Lehramt für Sonderpädagogik
Beim Lehramt für Sonderpädagogik besteht besonderer Bedarf in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen.
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