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Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter
der allgemein bildenden Schulen zum Schulhalbjahresbeginn 2012
Bek. d. MK v. 1.7.2011 - 22-84100 (SVBl. 8/2011
S.273)
Für das Einstellungsverfahren in den
Vorbereitungsdienst zum 24.1.2012
für
- das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grund-, Haupt- und
Realschulen)
- das Lehramt an Realschulen
- das Lehramt an
Gymnasien
- das Lehramt für Sonderpädagogik
wird Folgendes
bekanntgegeben:
Gemäß § 119 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes werden folgende Fächer als besondere Bedarfsfächer festgelegt:
Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grund-, Haupt- und Realschulen)
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Mathematik und ev. Religion mit dem Schwerpunkt Hauptschule oder Haupt- und Realschule berücksichtigt.
Lehramt an Realschulen
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Mathematik und ev. Religion berücksichtigt.
Lehramt an Gymnasien
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die Fächer Musik, Kunst, Chemie und Spanisch, berücksichtigt.
Lehramt für Sonderpädagogik
Beim Lehramt für Sonderpädagogik besteht besonderer Bedarf in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen.
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