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Fernstudium
für das Unterrichtsfach Evangelische Religion für Lehrerinnen und
Lehrer
Hier:
Weiterführendes Studium an der Universität Hildesheim
Bek. d. MK v. 2.11.2011 -
22-84110/375 (SVBl. 1/2012 S.32)
Bezug: Verordnung über
Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds.
MasterVO-Lehr) vom 8.11.2007 (Nds.GVBl. S.488)
1. Für die Teilnahme an dem o.g. Fernstudium können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen bewerben, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)1 angehören und sich im Schuldienst des Landes Niedersachsen befinden.
2. Zweck des Fernstudiums ist die Erlangung der Unterrichtsbefähigung im Fach Evangelische Religion für das jeweilige Lehramt.
3. Die Unterrichtsbefähigung wird erlangt durch den Nachweis:
| - | der Teilnahme am Fernstudiengang, |
| - | von vier bestandenen Modulabschlussprüfungen zu den Kompetenzbereichen für das Fach Evangelische Religion gemäß Nds. MasterVO-Lehr, |
| - | des Latinums oder fachbezogener Lateinkenntnisse nur für die Prüfung für das Lehramt an Gymnasien. |
4. Das Studium beginnt im Herbst 2012 und dauert etwa zwei Jahre. Der Einführungskurs findet im Oktober 2012 statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Schwerbehinderte Menschen werden bevorzugt zugelassen. Bewerbungen von Frauen werden besonders berücksichtigt.
Im Rahmen des Studiums werden neben dem Einführungskurs vier weitere Kompaktkurse (Präsenzphasen) durchgeführt, die in der Regel jeweils eine Woche dauern und in die unterrichtsfreie Zeit fallen.
Als weiterer verpflichtender Bestandteil des Studiums wird monatlich ein regionaler eintägiger Studienzirkel durchgeführt, für den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studiengangs von ihren Dienstaufgaben in erforderlichem Umfang freigestellt werden, sofern er nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet.
Für die Kompaktkurse werden in Anwendung des § 11 Abs. 4 BRKG die notwendigen Fahrtkosten erstattet; Verpflegung und Unterkunft sind unentgeltlich.
5. Informationen zum Studiengang sind zu erhalten beim Institut für Evangelische Theologie der Universität Hildesheim, Prof. Dr. C. Jochum-Bortfeld, Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim. E-Mail: jochum@uni-hildesheim.de.
Bewerbungen um Teilnahme sind unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift sowie der E-Mail-Adresse auf dem Dienstweg (über Schulleitung und Niedersächsische Landesschulbehörde) an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 22, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Eine Kopie der Bewerbung ist gleichzeitig an die Universität Hildesheim, Institut für Evangelische Theologie, Prof. Dr. C. Jochum-Bortfeld, Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim, zu senden. Der Bewerbung sind beizufügen:
| - | eine tabellarische Darstellung des Bildungsgangs, |
| - | Kopien der Zeugnisse über die Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung, |
| - | der Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der EKD aus neuester Zeit oder die Zusage der Konföderation evangelischer Kirchen in Niederachsen. |
Auf das Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften vom 17.6.2006, zuletzt geändert am 5.8.2011, wird verwiesen.
Bewerbungsschluss ist der 30.4.2012.
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1 Mitglieder einer evangelischen Freikirche
benötigen die Zusage der Konföderation evangelischer Kirchen in
Niederachsen, dass nach Abschluss des Studiums eine widerrufliche
Unterrichtsbestätigung erworben werden kann.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |