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Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften
RdErl. d. MWK v. 26.3.2009 – 21-710563 (7) (Nds.MBl. Nr.16/2009 S.432), geändert durch RdErl. v. 12.6.2009 (Nds.MBl. Nr.30/2009 S.682) und v. 29.6.2011 (Nds.MBl. Nr.29/2011 S.542) - VORIS 22210 -
- Im Einvernehmen mit dem MF -

Für die Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften gelten ergänzend zu § 33 NHG die nachfolgenden Regelungen:

Mit den Hilfskräften sind Arbeitsverträge nach dem Muster der Anlage abzuschließen.

Für jede Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme wird die nachfolgende Vergütung gezahlt:

a) wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
aa) mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung i.S. der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil I der Anlage 1a zum BAT oder
bb) mit „Master-Abschluss“ in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang
erhalten ab Beginn des Wintersemesters 2011/2012 eine Vergütung von 13,36 EUR und ab Beginn des Sommersemesters 2012 eine Vergütung von 13,61 EUR,
b) wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte
aa) mit Fachhochschulabschluss oder
bb) mit „Bachelor-Abschluss”
erhalten eine Vergütung von 10,85 EUR,
c) Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung i.S. der Buchstaben a und b erhalten ab Beginn des Wintersemesters 2011/2012 eine Vergütung von 8,44 EUR und ab Beginn des Sommersemesters 2012 eine Vergütung von 8,61 EUR.

Den Hilfskräften wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L gewährt. Dabei entsprechen die in Buchstabe a fallenden wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte den Tarifbeschäftigten der EntgeltGr. E 12 bis E 13 und die in Buchstabe b und c fallenden wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräfte den Tarifbeschäftigten der EntgeltGr. E 9 bis E 11.

Die übrigen Arbeitsbedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Tarifliche Leistungen werden nicht gewährt.

Dieser RdErl. tritt am 1.5.2009 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft.

______________
An
die Hochschulen
das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung


Anlage

Muster-Arbeitsvertrag
für wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte

Zwischen ...................................................................................................
vertreten durch ..........................................................................................
und Frau/Herrn .........................................................................................
geboren am ...............................................................................................
wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1
Vertragsdauer

Frau/Herr ............................................................................................
wird für die Zeit vom ....................................... bis .......................................
als wissenschaftliche Hilfskraft
als künstlerische Hilfskraft
als studentische Hilfskraft
beim .................................................................................................... (Institut usw.)
eingestellt.
weiterbeschäftigt.

§ 2
Tätigkeit

(1) Der Hilfskraft obliegen folgende Tätigkeiten:
....................................................................................................………………. ..
................................................................................................................................
................................................................................................................................

(2) Die Hilfskraft ist verpflichtet, aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen andere gleichwertige Tätigkeiten in derselben oder einer anderen Dienststelle derselben Universität / ..............………………… zu übernehmen.

(3) Die Hilfskraft ist verpflichtet, den dienstlichen Anordnungen nachzukommen.

§ 3
Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen
wöchentlich durchschnittlich Stunden.
monatlich durchschnittlich Stunden.

§ 4
Vergütung

(1) Die Vergütung beträgt pro Stunde EUR.

(2) Die Vergütung wird nur für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt.

(3) Die Vergütung wird für den Kalendermonat berechnet und am Letzten eines Monats auf ein von der Hilfskraft eingerichtetes Konto innerhalb eines Mitgliedstaates der EU gezahlt.

§ 5
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des in § 1 genannten Tages. Es kann jedoch auch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 6
Sonstige Regelungen

(1) Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem RdErl. des MWK vom 26.3.2009 (Nds.MBl. S.432), geändert durch RdErl. vom 12.6.2009 (Nds.MBl. S.682). Die §§ 37 und 23 Abs. 4 TV-L finden sinngemäß Anwendung.

(2) Beruht eine Arbeitsunfähigkeit auf einem von einem Dritten zu vertretenden Umstand, so hat die Hilfskraft ihre Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der Fortzahlung der Vergütung an …………...................... vertreten durch ............................................................... abzutreten.

(3) Die Befristung des Arbeitsvertrages beruht auf Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft/ ………………………

(4) Ergänzende Nebenabreden:
...........................................................................................................................................
...........................................................................................................................................

§ 7
Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere dessen Verlängerung, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

(2) Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrages.

..............................................................................
(Ort, Datum)
.....................................................
(Arbeitgeber)
.....................................................
(Hilfskraft)
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