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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Erwerb
des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz
(BVFG-Berechtigte)
Fortsetzung
Anlage 1
Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
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Göttinger Institut Sonderlehrgänge für Spätaussiedler e.V. ZEUGNIS Frau / Herr _________________________________________________________________________________________ geb. am _______________________________ in __________________________________________________________ wohnhaft in _________________________________________________________________________________________ hat sich nach Besuch eines Sonderlehrgangs für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom ___________ bis __________________ in Göttingen vor einer von der Schulbehörde geleiteten Prüfungskommission der Abschlussprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife unterzogen. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 3.12.1971 i.d.F. v. 12.9.1997). Die Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 24.5.2002). Der Erlass vom 20.12.1994 über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Nds.MBl.95 S.380) (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 15.3.1991 i.d.F. v. 17.6.1994 sowie der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in der jeweils geltenden Fassung). Die Vereinbarungen über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in den jeweils geltenden Fassungen. Der Erlass Erwerb des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG-Berechtigte) vom 20.7.2004 (SVBl. S.458), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.6.2006 (SVBl. S.282) |
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I. Leistungen im Sekundarabschlusszeugnis
II. Studienleistungen 1)
III. Leistungen in der Abschlussprüfung
IV. Festsetzung der Gesamtnote
Frau / Herr ___________________________________________________________________________________________ hat die Prüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Der Nachweis erforderlicher Praktika oder besonderer Befähigungen, z.B. für das Studium in einem künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang, bleibt hiervon unbenommen. Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit den Nachweisen zu I. und ggf. II.
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Muster für das Abgangszeugnis
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Göttinger Institut Sonderlehrgänge für Spätaussiedler e.V. ABGANGSZEUGNIS Frau / Herr _________________________________________________________________________________________ geb. am _______________________________ in __________________________________________________________ wohnhaft in _________________________________________________________________________________________ hat einen Sonderlehrgang für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Göttingen vom ________________ bis _________________ besucht. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 3.12.1971 i.d.F. v. 12.9.1997). Die Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 24.5.2002). Der Erlass vom 20.12.1994 über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Nds.MBl.95 S.380) (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 15.3.1991 i.d.F. v. 17.6.1994 sowie der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in der jeweils geltenden Fassung). Die Rahmenrichtlinien für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe - in den jeweils geltenden Fassungen. Der Erlass Erwerb des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG-Berechtigte) vom 20.7.2004 (SVBl. S.458), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.6.2006 (SVBl. S.282) |
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I. Leistungen im Sekundarabschlusszeugnis
II. Studienleistungen 1)
III. Leistungen im Unterricht des Sonderlehrgangs
Diese Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit den Nachweisen zu I. und ggf. II.
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Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
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Göttinger Institut Sonderlehrgänge für Spätaussiedler e.V. Bescheinigung Frau / Herr _________________________________________________________________________________________ geb. am _______________________________ in __________________________________________________________ wohnhaft in _________________________________________________________________________________________ hat den Sonderlehrgang für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom _________________ bis ___________________ in Göttingen besucht und hat mit der Versetzung in das zweite Jahr der Hauptphase am ______________ die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt. Ihr / ihm wird hiermit der Erwerb dieses Teils der Fachhochschulreife bescheinigt. Durchschnittsnote Der Bescheinigung liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 3.12.1971 i.d.F. v. 12.9.1997). Die Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 24.5.2002). Der Erlass vom 20.12.1994 über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Nds.MBl.95 S.380) (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 15.3.1991 i.d.F. v. 17.6.1994 sowie der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in der jeweils geltenden Fassung). Die Rahmenrichtlinien für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe - in den jeweils geltenden Fassungen. Der Erlass Erwerb des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG-Berechtigte) vom 20.7.2004 (SVBl. S.458), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.6.2006 (SVBl. S.282) |
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I. Leistungen im Sekundarabschlusszeugnis
II. Studienleistungen 1)
III. Leistungen im Unterricht des Sonderlehrgangs
Der Nachweis erforderlicher Praktika oder besonderer Befähigungen, z.B. für das Studium in einem künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang, bleibt hiervon unbenommen. Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit den Nachweisen zu I. und ggf. II.
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Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
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Göttinger Institut Sonderlehrgänge für Spätaussiedler e.V. Bescheinigung Frau / Herr _________________________________________________________________________________________ geb. am _______________________________ in __________________________________________________________ wohnhaft in _________________________________________________________________________________________ hat den Sonderlehrgang für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom ___________ bis ________________________ in Göttingen besucht und sich der Abschlussprüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife unterzogen. Ihr / ihm wird hiermit der Erwerb dieses Teils der Fachhochschulreife bescheinigt. Durchschnittsnote Der Bescheinigung liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 3.12.1971 i.d.F. v. 12.9.1997). Die Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 24.5.2002). Der Erlass vom 20.12.1994 über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Nds.MBl.95 S.380) (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 15.3.1991 i.d.F. v. 17.6.1994 sowie der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in der jeweils geltenden Fassung). Die Rahmenrichtlinien für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe - in den jeweils geltenden Fassungen. Der Erlass Erwerb des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG-Berechtigte) vom 20.7.2004 (SVBl. S.458), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.6.2006 (SVBl. S.282) |
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I. Leistungen im Sekundarabschlusszeugnis
II. Leistungen im Unterricht des Sonderlehrgangs
Der Nachweis erforderlicher Praktika oder besonderer Befähigungen, z.B. für das Studium in einem künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang, bleibt hiervon unbenommen. Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit dem Nachweisen zu I.
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Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
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Landesschulbehörde Bescheinigung Frau / Herr _________________________________________________________________________________________ geb. am _______________________________ in __________________________________________________________ wohnhaft in _________________________________________________________________________________________ hat den Sonderlehrgang für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom ______________ bis ___________________ in Göttingen besucht und sich der Abschlussprüfung unterzogen. Ihr / ihm wird hiermit der Erwerb dieses Teils der Fachhochschulreife für das Land Niedersachsen bescheinigt. Durchschnittsnote Der Bescheinigung liegen zugrunde: §18 Abs.1 Satz 2 Nr.1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) i.d.F. des Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen v. 24.6.2002 (Nds.GVBl. S.286), zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.1.2004 (Nds.GVBl. S.33). Der Erlass vom 20.12.1994 über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Nds.MBl.95 S.380) (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 15.3.1991 i.d.F. v. 17.6.1994 sowie der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in der jeweils geltenden Fassung). Die Rahmenrichtlinien für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe - in den jeweils geltenden Fassungen. Der Erlass Erwerb des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG-Berechtigte) vom 20.7.2004 (SVBl. S.458), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.6.2006 (SVBl. S.282) |
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I. Leistungen im Sekundarabschlusszeugnis
III. Leistungen in der Abschlussprüfung
Der Nachweis erforderlicher Praktika oder besonderer Befähigungen, z.B. für das Studium in einem künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang, bleibt hiervon unbenommen. Diese Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit den Nachweisen zu I. Sie ist nur gültig im Land Niedersachsen gemäß Abschnitt C Nr.13 des Erlasses vom 20.7.2004 in der jeweils geltenden Fassung.
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Muster für das Zeugnis der Fachhochschulreife
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Landesschulbehörde Zeugnis Frau / Herr _________________________________________________________________________________________ geb. am _______________________________ in __________________________________________________________ wohnhaft in _________________________________________________________________________________________ hat durch Besuch eines Sonderlehrgangs für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom ______________ bis ____________ in Göttingen den schulischen Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen. Sie / Er hat darüber hinaus die Ableistung des für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen berufsbezogenen Teils mit Datum vom ______________ nachgewiesen. Sie / Er hat mit Wirkung vom _____________ damit die Fachhochschulreife mit der Durchschnittsnote (in Ziffern und in Buchstaben)
Der Bescheinigung liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971 i.d.F. vom 12.9.1997). Die Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.5.2002). Der Erlass vom 20.12.1994 über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Nds.MBl. 95 S.380); (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.3.1991 i.d.F. vom 17.6.1994 sowie der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in der jeweils geltenden Fassung). Der Erlass Rahmenrichtlinien für das allgemein bildende Schulwesen" - gymnasiale Oberstufe - in der jeweils geltenden Fassung. Der Erlass Erwerb des Hochschulzugangs von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG-Berechtigte) vom 20.7.2004 (SVBl. S.458), zuletzt geändert durch Erlass vom 20.6.2006 (SVBl. S.285). |
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |