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Zuständigkeiten in Disziplinarverfahren gegen Professorinnen und Professoren
RdErl. d. MWK v. 13.9.2002 - Z2.1-03150/7 (Nds.MBl. Nr.34/2002 S.714) - VORIS 22210 -
Bezug: RdErl. v. 31.10.1996 (Nds.MBl. S.1728) - VORIS 22210 02 00 00 047 -

  1. Infolge der Neuregelung dienstrechtlicher Befugnisse in §48 Abs.3 NHG i.d.F. vom 24.6.2002 (Nds.GVBl. S.286) wird folgende Neuregelung getroffen:
    1.1 Die Befugnisse der Einleitungsbehörde gemäß §36 Abs.3 NDO in Disziplinarverfahren gegen Professorinnen und Professoren zieht das MWK allgemein an sich.
    1.2 Bei Verdacht eines schwer wiegenden Dienstvergehens, bei dem als Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst nach §11 NDO in Betracht zu ziehen ist, ist dem MWK zu berichten.
  2. Der Bezugserlass wird aufgehoben.
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