Schule und Recht in Niedersachsen
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Anlage 2
(Bescheid über Nichtbestehen)

Niedersächsisches Prüfungsamt
für den Erwerb der fachbezogenen
Hochschulzugangsberechtigung
- Die/Der *) örtliche Beauftragte
für den Bereich der
..................................................... – ...................................
                    (Hochschule)                           (Ort, Datum)

Sehr geehrte/geehrter ...............................................................

Sie haben die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung mit folgenden Ergebnissen in den Teilprüfungen abgelegt:

Allgemeiner Teil der Prüfung

Aufsichtsarbeit
........... Punkte
Mündliche Prüfung
........... Punkte
Englisch
........... Punkte
.................................................
(Mathematik/Naturwissenschaft)
........... Punkte

Besonderer Teil der Prüfung

Aufsichtsarbeit
........... Punkte
Mündliche Prüfung
........... Punkte

Damit haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Melden Sie sich nicht spätestens zu dem ein Jahr nach dieser Prüfung angesetzten Prüfungstermin zur Wiederholungsprüfung, so gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Der bestandene allgemeine Teil/besondere Teil *) wird angerechnet.
Folgende Teilprüfungen im allgemeinen Teil werden angerechnet:

  1. ........................................................................
  2. ........................................................................
  3. ........................................................................

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei mir eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung, Berliner Allee 12, 30175 Hannover, gewahrt.
Hochachtungsvoll

.........................................
          (Unterschrift)

Der Prüfung lagen die Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung vom 12.1.2001 (Nds.GVBl. S.4) und der RdErl. des MK vom 12.1.2001 (Nds.MBl. S.107) zugrunde.

__________________
*) Nicht Zutreffendes streichen

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