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Schulformübergreifende Beratung für Schulen in Niedersachsen
RdErl. d. MK v. 4.4.2011 - 11-81421 (SVBl. 5/2011 S.152) - VORIS 22410 -

1. Aufgaben

Den Eigenverantwortlichen Schulen in Niedersachsen werden Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schulformübergreifenden Themen zur Verfügung gestellt. Schulleitungen, Gremien und Lehrkräfte sollen zur Qualitätsentwicklung der Schulen angeregt werden und bei Qualitätsentwicklungsvorhaben und Qualitätssicherung Unterstützung erhalten können.

Das Niedersächsische Kultusministerium legt die Arbeitsbereiche der Beratung und Unterstützung, ihre inhaltliche Ausgestaltung und den Umfang der Anrechnungsstunden für die einzelnen Arbeitsbereiche fest.

2. Beraterinnen und Berater

Beraterinnen und Berater für schulformübergreifende Aufgaben sind Lehrkräfte an einer Schule und sie nehmen in einer Schule Unterrichtsverpflichtungen wahr. Sie werden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde beauftragt und ihnen werden durch diese Anrechnungsstunden gewährt. Die Beauftragung erfolgt mit zeitlicher Beschränkung. Sie soll zwei Jahre nicht überschreiten. Wiederholte Beauftragungen sind möglich.

Hinsichtlich ihrer Beratertätigkeit unterstehen Beraterinnen und Berater der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Sie berichten entsprechend deren Vorgaben über Inhalt und Umfang ihrer Beratungstätigkeit.

Die Steuerung der inhaltlichen Arbeit der Beraterinnen und Berater erfolgt durch für den Arbeitsbereich zuständige Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde oder die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde hierfür als zuständig bestimmten Beraterinnen oder Berater.

Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der Beratungskräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen.

3. In-Kraft-Treten

Dieser RdErl. tritt am 1.5.2011 in Kraft.

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