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Einführung des Curriculums "Mobilität" in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 3.9.2002 - 204-82112 (SVBl. 10/2002 S.384) - VORIS 224 10
Bezug:
a) RdErl. d. MK v. 1.10.2001 - 201 – 82150/6 (SVBl. S.404) - VORIS 22410 01 00 40 068
b) Erl. d. MK v. 1.6.1999 - 3051 - 81421 (SVBl. S.125) - VORIS 22410 01 00 30 045 ,
     geändert d. RdErl. MK v. 2.4.2001 (SVBl. S.181) - VORIS 22410 01 00 30 045
c) Erl. d. MK v. 4.10.1974 - 302 – 404/5/8 (SVBl. S.264) - VORIS 22410 00 00 00 009
d) Gem. RdErl. MK/MI v. 10.8.1993 - 304-82112;25.5-12323 (SVBl. S.401) - VORIS 22410 00 00 00 049
e) Erl. d. MK v. 22.2.1995 - 304-82112/6 N (SVBl. S.77) - VORIS 22410 00 00 00 052
f) Erl. d. MI v. 18.6.1970 – II/1b - 21.76.70(2) (SVBl. S.265) - VORIS 21014 00 00 00 002

Auf der Grundlage der KMK-Empfehlungen zur Verkehrserziehung vom 7.Juli 1972 i.d.F. vom 17.Juni 1994 hat eine vom MK beauftragte Kommission mit Lehrkräften aus allen Schulformen unter Leitung des NLI ein Curriculum für den Lernbereich "Mobilität" entwickelt. Es folgt dem Leitbild einer "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung" (Agenda 21). Das Curriculum unterscheidet sich von bisherigen Vorschlägen für fächerübergreifende Lernbereiche in drei wesentlichen Punkten:

Das Bausteinkonzept des Curriculums basiert auf folgenden Fächern:

Allgemein bildende Schulen

Über die vorgesehenen Fächer hinaus können - insbesondere in berufsbildenden Schulen - weitere geeignete Fächer in die Umsetzung des Curriculums einbezogen werden.

Der Lernbereich "Mobilität" soll in den kommenden drei Schuljahren in der Praxis erprobt und unter Beteiligung von Hochschulen evaluiert werden.

Mit der Veröffentlichung des Curriculums ist die Bitte an die Schulen verbunden, sich an der Erprobung zu beteiligen. Auf der bereits seit längerem bestehenden Homepage www.curriculum-mobilitaet.de können grundlegende Informationen über das Curriculum "Mobilität" abgerufen werden. Darüber hinaus erhalten die Schulen im Frühjahr 2003 das Rahmenkonzept des Curriculums als NLI-Drucksache und eine CD-ROM mit den Bausteinen. In Kooperation mit der Autostadt GmbH entsteht in Kürze in Wolfsburg ein außerschulischer Lernort, an dem die Auseinandersetzung mit dem Lernbereich "Mobilität" auf der Grundlage des niedersächsischen Curriculum- Modells in Schulen und in der Lehrerausbildung und -fortbildung in vielfältiger Weise unterstützt wird.

Die seit dem 2. Halbjahr 2001 angebotenen Fortbildungsveranstaltungen auf zentraler Ebene für schulfachliche Dezernentinnen und Dezernenten, Fachberaterinnen und Fachberater sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden fortgesetzt und zunehmend durch Veranstaltungen der Regionalen Lehrerfortbildung für Lehrkräfte der genannten Fächer ergänzt.

Die Schulen, die an der Erprobungsphase teilnehmen wollen, werden gebeten, das Curriculum bei der Ausgestaltung des Lernbereichs Mobilität umzusetzen, dabei mit den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei gemäß Bezugserlass zu d) eng zusammen zu arbeiten und geeignete Angebote weiterer außerschulischer Kooperationspartner, z.B. der Verbände, einzubeziehen.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an der Erprobung ist bis zum 31.1.2003 gegenüber dem NLI zu erklären. Diese Schulen werden gebeten, Unterrichtsbeispiele oder -einheiten zu den Bausteinen zu entwickeln und zu erproben sowie Ideen für Projektbeispiele und Vorschläge für weitere fächerübergreifende Vernetzungen zur Verfügung zu stellen. Sie sollen für die Weiterentwicklung des Curriculums genutzt und in Form von Handreichungen anderen Schulen zugänglich gemacht werden. Demnächst kann die Übertragung auch auf elektronischem Wege über das auf der o.a. Homepage eingerichtete Forum oder über den ebenfalls dort verfügbaren Chatroom geschehen. Zu gegebener Zeit erfolgt hierüber eine weitere Information.

Die Schulbehörden werden gebeten, bei der Neubeauftragung von Fachberaterinnen und Fachberatern für den Lernbereich "Mobilität" gemäß Bezugserlass zu b) den sich aus dem Curriculum ergebenden Anforderungen Rechnung zu tragen.

Der Bezugserlass zu c) ist im Sinne der neuen Aufgabenstellung zu interpretieren und bleibt vorläufig bestehen.

Die im Bezugserlass zu a) aufgeführten Rahmenrichtlinien für die Verkehrserziehung aus dem Jahre 1985 werden mit Wirkung vom 1.10.2002 aufgehoben. Den Schulen, die nicht an der Erprobungsphase teilnehmen, dient das neue Curriculum der Orientierung.

Die Bezugserlasse zu e) und f) bleiben unberührt.

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