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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
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1. Begriffsbestimmung
Europaschulen in Niedersachsen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa und tragen zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Grundwerte und zum Verständnis für die europäische Kultur und Vielfalt bei. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten, Europakompetenzen zu entwickeln, und bereiten damit auf das Leben und Arbeiten in Europa vor.
Die Bedeutung dieser Aufgabe veranschaulichen u .a.
2. Aufgaben und Ziele der Europaschule in Niedersachsen
Europaschulen in Niedersachsen haben das Ziel, Kenntnisse über Europa und europäische Institutionen zu fördern, die aktive Teilhabe an der Unionsbürgerschaft sowie die Mehrsprachigkeit zu stärken und in besonderem Maße die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu ermöglichen und zu unterstützen. Das Schulprogramm ist an diesem Europaprofil ausgerichtet. Entsprechende unterrichtsergänzende Aktivitäten sind fester Bestandteil des schulischen Lebens.
2.1 Verankerung im Schulprofil und im Schulprogramm
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,
2.2 Integration europäischer Themen in den Unterricht (Europa- Curriculum)
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, ein fächerübergreifendes Europa-Curriculum zu entwickeln und umzusetzen. Dieses umfasst viele Bereiche der jeweiligen Schule. Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Fachunterrichtsinhalten sowie in geeigneten - auch übergreifenden - Projekten, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen.
2.3 Förderung der Mehrsprachigkeit und des Fremdsprachenprofils
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,
2.4 Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die interkulturelle Öffnung von Unterricht und Schulkultur weiterzuentwickeln und allen Schülerinnen und Schülern konkrete Lernmöglichkeiten für die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu eröffnen, u. a. durch
2.5 Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen und sonstigen geeigneten Veranstaltungen
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen sowie Veranstaltungen zu beteiligen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen (z. B. Teilnahme am Europäischen Wettbewerb, am EU-Projekttag, die öffentlichkeitswirksame Beteiligung an binationalen Feiertagen wie dem deutsch-französischen oder dem deutsch-polnischen Tag).
2.6 Vernetzung
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, als Multiplikatorinnen der europäischen Idee zu wirken und deshalb mit möglichst vielen außerschulischen Partnerinnen und Partnern insbesondere in der Region zusammenzuarbeiten, die sich der Förderung des europäischen Gedankens verschrieben haben (z. B. Bildungsregionen, Städtepartnerschaftsvereine, Integrationsbeauftragte, Migrantenselbstorganisationen, Europaabgeordnete aus der Region, Universitäten, Netzwerk der Europaschulen in Niedersachsen).
2.7 Personalentwicklung und -qualifizierung
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die Personalentwicklung und -qualifizierung in den Themenbereichen Europa und interkulturelle Kompetenzen besonders zu forcieren; im Fortbildungskonzept der Europaschulen findet Fortbildung in europäischen Themen, in interkultureller Bildung, in Sprachen und in Bezug auf Austauschmaßnahmen besondere Berücksichtigung.
2.8 Qualitätssicherung
Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,
3. Antragstellung
Schulen, die erstmals die Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Schulträgers.
Der Antrag ist formlos - in Papierform und/oder elektronisch - bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien (2.1 bis 2.8) die Schule erfüllt.
Zusätzlich soll der Antrag enthalten
Schulen können sich im Vorfeld einer Antragstellung von der NLSchB beraten lassen.
4. Auslaufen der Genehmigung, erneute Antragstellung
Schulen, denen die Verwendung der Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen genehmigt wurde, können rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungsfrist die weitere Verwendung bei der NLSchB beantragen. Bei diesem Antrag ist analog Nr. 3 unter Verwendung der Anlage 2 zu verfahren.
Schulen, die keinen erneuten Antrag stellen, sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist nicht mehr berechtigt, die Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen zu verwenden.
5. Prüfung, Genehmigung und Veröffentlichung
Bewertungsquoten und Erläuterungen zu den Kriterien sind dem Scoring-Modell - Anlage 1 bzw. Anlage 2 - zu entnehmen. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung, die Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen verwenden zu dürfen, ist das Erreichen von mindestens 80 Punkten entsprechend der jeweiligen Anlage.
Bei der Bewertung des Antrags und der Vergabe der Punkte stehen schulformspezifische Ausprägungen im Vordergrund und sind in besonderem Maße zu würdigen.
In der NLSchB prüfen die für die Schule und die für Europa/Internationales zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten, ob die Voraussetzungen nach diesem Erlass vorliegen, und setzen die erreichte Punktzahl anhand des jeweiligen Scoring-Modells fest. Das Ergebnis der Prüfung wird der Schule mitgeteilt.
Die Genehmigung, die Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen verwenden zu dürfen, wird zum jeweiligen Schuljahresbeginn für die Dauer von fünf Jahren durch die NLSchB erteilt. Diese berichtet jährlich zum Schuljahresbeginn dem Niedersächsischen Kultusministerium über die neu erteilten Genehmigungen und führt im Internet ein aktuelles Verzeichnis der Europaschulen in Niedersachsen.
6. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 1.8.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2023 außer Kraft.
Anlage1:
Scoring-Modell zur erstmaligen Verwendung der Zusatzbezeichnung
Europaschule in Niedersachsen
Anlage 2:
Scoring-Modell zur weiteren Verwendung der
Zusatzbezeichnung Europaschule in Niedersachsen
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |