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Die bereits eingeführte Beratung für Berufs- und Studienorientierung wird als Beratung für Berufliche Orientierung an den Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie an den Gymnasien und Gesamtschulen, die in jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) der Dezernate 2 und 3 angesiedelt ist, fortgeführt. Eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Beraterinnen und Beratern für Berufliche Orientierung aller Schulformen ist dabei zwingend erforderlich. Die RLSB bilanzieren die Beratung und sorgen für die landesweit einheitliche Qualitätssicherung des Beratungsangebots. Sie berichten dem Niedersächsischen Kultusministerium über den Stand der Qualitätsentwicklung.
1. Stellung der Beraterinnen und Berater
Beraterinnen und Berater für Berufliche Orientierung sind Lehrkräfte an einer allgemein bildenden Schule mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen, an Gymnasien oder für das Lehramt für Sonderpädagogik, die bereits in ihrer Schule am Prozess der Beruflichen Orientierung mitwirken. Hinsichtlich der Beratungstätigkeit unterstehen sie dem jeweiligen RLSB, für das sie bestellt sind, und handeln in dessen Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit geführt und arbeiten eng mit dieser Stelle zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.
Die Aufgaben der Beratung sind i.d.R. Lehrkräften im Eingangsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; die Beauftragung erfolgt i. d.R. für die Dauer von fünf Jahren. Gemäß § 15 Nds. ArbZVO-Schule werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang gewährt. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der Beraterinnen und Berater in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen.
2. Kontingente
Die Anzahl der Beraterinnen und Berater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von jedem RLSB in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden sollten in der Regel vier bis fünf Wochenstunden umfassen. Darüber hinaus können zusätzliche Anrechnungen für Beraterinnen und Berater, die an Fortbildungen in einem landesseitig zur Verfügung gestellten Kompetenzfeststellungsverfahren teilgenommen haben und die selbst weitere Lehrkräfte in diesem Verfahren fortbilden, im Umfang von in der Regel 0,5 Wochenstunden gewährt werden. Die Stundenentlastung sollte so gelegt werden, dass möglichst wöchentlich ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist (i. d. R. Mittwoch). Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 259 Stunden für Dezernat 2 und 221 Stunden für Dezernat 3 zur Verfügung.
RSLB | Dezernat 2 | Dezernat 3 |
Braunschweig | 44 | 50 |
Hannover | 50 | 66 |
Lüneburg | 66 | 50 |
Osnabrück | 99 | 55 |
Gesamt | 259 | 221 |
Bei der Beauftragung ist folgende Schlüsselnummer anzugeben: Schlüsselnummer 496.
3. Schwerpunkte der Beratung
Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Beratung für Berufliche Orientierung weitere Aufgaben auf Veranlassung des RLSB wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Reformen erforderlich.
4. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 01.03.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.
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