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Schule und Recht
in Niedersachsen |
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zum Erlass Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 21.7.2005 - 26-81625 - VORIS 22410
Zertifizierung von Schulen mit mehrsprachigem Profil
| a) | Ab dem 7. Schuljahrgang wird eine dritte Pflichtfremdsprache angeboten; |
| b) | ab dem 10. Schuljahrgang werden eine neu beginnende Fremdsprache und eine Wahlsprache angeboten; |
| c) | an Gymnasien und gymnasialen Zweigen von Kooperativen Gesamtschulen wird in der Qualifizierungsphase der sprachliche Schwerpunkt mit zwei Fremdsprachen gewählt; |
| d) | die Schule beteiligt sich am Bundeswettbewerb Fremdsprachen; |
| e) | die Schule beteiligt sich an Schüler- und Lehreraustauschprogrammen mit mindestens zwei Schulen im Ausland; |
| f) | an der Schule finden Arbeitsgemeinschaften oder besondere Projekte mit bilingualem, mehrsprachigem oder interkulturellem Schwerpunkt statt. |
Mustervordruck für ein Zertifikat gemäß Nr. 9.1.2 des Erlasses Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 21.7.2005 - 26 - 81625 - VORIS 22 410
_____________________________________________ (Bezeichnung der Schule) |
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| Zertifikat
über die Leistungen in der Herkunftssprache ___________________________________ |
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| _____________________________________________________________________________________ (Vor- und Zuname der Schülerin oder des Schülers) |
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| geboren am ________________________ in
________________________________________________ hat vom ersten bis zum vierten Schuljahrgang am herkunftssprachlichen Unterricht in
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| Sie / Er erhält am Ende des vierten Schuljahrgangs für ihre/seine Leistungen im herkunftssprachlichen Unterricht | ||
| die Gesamtnote ____________________________ | ||
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