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Schule und Recht
in Niedersachsen |
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Sonderpädagogische
Förderung
- Fortsetzung
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II. 1 Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
1.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die auf Grund von Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung erheblich und längerfristig in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Der sonderpädagogische Förderbedarf entwickelt sich in einem Prozess, der durch sich wechselseitig beeinflussende Bedingungen gekennzeichnet ist.
Von erheblicher Auswirkung können dabei sein:
| - | Verlust an Geborgenheit und Vertrauen, |
| - | Mangel an positiver Orientierung und Autorität, |
| - | Unklarheit von Strukturen, |
| - | Vernachlässigung und Ausgegrenztsein, |
| - | zu wenig Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung, |
| - | erhebliche Umweltbelastungen, |
| - | kritische Lebensereignisse, |
| - | organische Bedingungen. |
Ungünstige Entwicklungsbedingungen und defizitäre Lebenserfahrungen können nachhaltig die Erlebens- und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, die als von gesellschaftlichen Normen abweichend wahrgenommen werden können. Die gesellschaftliche Wahrnehmung ist allerdings abhängig von den Normen der Betrachter und unterliegt einem stetigen Wandel.
Abweichendes oder herausforderndes Verhalten zeigt sich in einer Vielzahl von Erscheinungsformen und in individuell außerordentlich unterschiedlicher Weise.
Unter anderem werden Erscheinungsformen auffälliger Verhaltensweisen wahrgenommen als:
| - | übersteigerte Aggressivität bis zur Autoaggression, |
| - | unkontrollierte Gefühlsäußerungen, |
| - | motorische Unruhe und Impulsivität, |
| - | fehlende Selbststeuerung, |
| - | ausgeprägte Labilität, |
| - | Bindungsschwäche, |
| - | Vermeidungs- und Fluchtverhalten, |
| - | Verunsicherung und ängstliches Zurückgezogensein, |
| - | Verharren in Passivität, |
| - | ausgeprägtes Gehemmtsein. |
Auffällige Erlebens- und Verhaltensweisen bilden sich vor allem als Folge einer inneren Erlebens- und Erfahrungswelt heraus und zeigen sich in Interaktionsprozessen im persönlichen, familiären, schulischen oder gesellschaftlichen Umfeld. Sie sind nicht auf unveränderliche Eigenschaften der Person zurückzuführen. Die Verhaltensweisen sind aber nicht nur individuelle Probleme eines Kindes oder Jugendlichen. Sie können auch als subjektive Problemlösungen verstanden werden und Hinweise auf vorhandene Konflikte geben. Diese können im Verhältnis der einzelnen Person zu sich selbst oder zu ihrer psychosozialen und sächlich-räumlichen Umwelt begründet sein.
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung benötigen Hilfe und Unterstützung, um sich in angemessener Weise entwicklungsfördernd mit sich selbst und ihrer psychosozialen Umwelt auseinander zu setzen, schulischen Anforderungen zu entsprechen und dem Bildungsgang folgen zu können.
1.2 Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs berücksichtigt die Bedeutung des Umfelds für das emotionale Verhalten und das Sozialverhalten sowie für das Arbeits- und Lernverhalten. Bei der interdisziplinär angelegten Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist häufig die Zusammenarbeit mit psychosozialen, psychiatrischen, psychotherapeutischen und medizinischen Diensten erforderlich.
Die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem Schulpsychologischen Dienst, insbesondere den Erziehungsberatungsstellen, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ist sicherzustellen.
1.3 Pädagogische Ausgangslage
Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung verwirklichen helfen.
Die sonderpädagogische Förderung orientiert sich grundsätzlich an den Bildungszielen der allgemeinen und der berufsbildenden Schulen. Darüber hinaus hat sie Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus der individuellen Förderplanung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im emotionalen Erleben und sozialen Handeln ergeben.
Die Schülerinnen und Schüler können unabhängig vom jeweiligen Förderort die Bildungsabschlüsse der Schularten erwerben, nach deren curricularen Vorgaben sie unterrichtet wurden.
Die sonderpädagogische Förderung ist in erster Linie auf die Weiterentwicklung der differenzierten Fähigkeiten zu emotionalem Erleben und sozialem Handeln gerichtet. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch ein Angebot spezifischer Hilfen, um
| - | die Motivation für dauerhafte Veränderungen zu unterstützen und die Steuerungsfähigkeit ihres Verhaltens langfristig zu stabilisieren, |
| - | die Fähigkeit zur Reflexion ihres eigenen Denkens und Handelns sowie des Denkens und Handelns anderer zu erweitern, dabei Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber anderen zu entfalten, |
| - | die Interessen für das Lernen, das Verständnis für die Zusammenarbeit und den Sinn für das Handeln mit anderen zu vermitteln, |
| - | die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für eigenes Handeln zu entwickeln. |
1.4 Präventive Förderung
Durch vorbeugende Maßnahmen können die Verfestigung sozial unangemessener Handlungsmuster frühzeitig verhindert, erwünschte angebahnt und dadurch die schulische Entwicklung positiv beeinflusst werden. Zu den vordringlichen Aufgaben gehört es,
| - | die Bedingungen für das Entstehen einer Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung, ihre Eigendynamik und innere Logik zu verstehen, |
| - | die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Selbstkonzept, ihrem emotionalen Befinden sowie ihrem sozialen Handeln auseinander setzen können, |
| - | Fragen der Annahme und Abgrenzung, der Nähe und der Distanz, der Orientierung und der Identifikation, des Beziehungsaufbaus und der Grenzsetzung, der sozialen Verantwortung und der Kooperation und der Gruppenfähigkeit zur Grundlage pädagogischen Handelns zu machen, |
| - | die jungen Menschen zunehmend die Verantwortung für ihre Entscheidungen und für die Lösung ihrer eigenen Probleme übernehmen zu lassen, |
| - | Handlungsalternativen durch eine dialogische Problemanalyse und Lösungssuche zu entwickeln und Entscheidungshilfen bei deren Umsetzung, Modifikation und Kontrolle zu geben, |
| - | Voraussetzungen für ein möglichst wohnortnahes, flexibles sonderpädagogisches Förderangebot unter Einbeziehung von Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen, psychologischen und medizinisch-therapeutischen Hilfen zu schaffen. |
In Fällen tief greifender Störungsbilder oder Erkrankungen erfolgt die sonderpädagogische Förderung in Zusammenarbeit mit psychiatrischen oder forensischen Einrichtungen.
1.5 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, für die eine hinreichende Förderung in allgemeinen Schulen nicht gewährleistet werden kann, werden in Förderschulen unterrichtet. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung umfasst den Primarbereich oder den Primar- und Sekundarbereich I. Die Förderschule ist als Durchgangsschule konzipiert. Sie arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler entsprechenden Bildungsgangs.
An der Förderschule können neben den Lehrkräften auch Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden.
1.6 Ziele von Erziehung und Unterricht
Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung zielen in allen Formen und an allen Orten sonderpädagogischer Förderung neben dem Erwerb von Wissen und der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere auf den Aufbau und die Festigung von positiven Einstellungen, Werthaltungen und Verhaltensmustern. Der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erfordert eine spezifische Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsangebote.
Es ist besonders wichtig zu lernen, wie durch die selbstständige Entwicklung von Handlungskompetenzen mit Belastungen im Bereich des Erlebens und der sozialen Erfahrung umgegangen werden kann.
Wesentlicher Bestandteil der schulischen Förderung ist unter der Berücksichtigung individueller Interessen und Neigungen, Wünsche und Hoffnungen, aber auch von Sorgen und Ängsten, der Aufbau verlässlicher Gemeinschaften, die Halt und Orientierung bieten und die Voraussetzung dafür schaffen, dass Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Kräfte und Fähigkeiten entfalten können.
Voraussetzung für wirkungsvolles pädagogisches Handeln ist eine tragfähige Schüler-Lehrer-Beziehung. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Verständnis, durch besondere persönliche Zuwendung und pädagogisch-psychologische Unterstützung aus. Hierzu gehört, dass Grenzen gesetzt und Normen und Regeln vereinbart und eingehalten werden. Unterrichtliche und erzieherische Unterstützung zur Orientierung im sozialen Umfeld und zur Selbststeuerung dienen der Verarbeitung von belastenden Lebenseindrücken und sollen zu einer individuell und gesellschaftlich akzeptierten Lebensführung beitragen.
Alle an der Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns Beteiligten haben den Auftrag, die Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Eine klar gegliederte Ordnung innerhalb eines verlässlichen und belastbaren Rahmens bietet den Schülerinnen und Schülern Orientierung für die Gestaltung und Stabilisierung von Beziehungen im Schulalltag und darüber hinaus. Authentisches Verhalten, Klarheit und Konsequenz bei Interventionen, Flexibilität bei der Unterrichtsplanung und -durchführung, Berechenbarkeit sowie Verlässlichkeit des Lehrerverhaltens sind für die Schülerinnen und Schüler wichtige Hilfen, um sich auf die Lernprozesse und die Beziehungen zu den Personen in der Schule ein-lassen zu können.
II. 2 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
2.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Vielfach wird die Lern- und Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen durch körperliche, psychische und soziale Bedingungen und Beeinträchtigungen in individueller Ausprägung zusätzlich erschwert. Aufgrund dieser Ausgangslage verfügen sie über unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten, die durch Erziehung und Unterricht beeinflussbar sind.
Ausdrücklich sind Schülerinnen und Schüler einbezogen, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in allen Entwicklungs- und Lernbereichen auf fremde Hilfen angewiesen sind. Medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische und soziale Kompetenzen können erforderlich sein, um die sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht zu gewährleisten.
Der individuelle Entwicklungsstand, die Begabungen und die Fähigkeiten, die Ergebnisse der bisherigen Förderung und die Gegebenheiten des sozialen Umfelds bestimmen den Förderbedarf.
Die sonderpädagogische Förderung im Schwerpunkt Geistige Entwicklung hat die Aufgabe, jeder Schülerin und jedem Schüler Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben. Sonderpädagogische Förderung im Schwerpunkt Geistige Entwicklung beinhaltet eine alle Entwicklungs- und Persönlichkeitsbereiche umfassende Förderung in Unterricht und Erziehung mit den Zielen des Zugangs zu einer aktiven Lebensbewältigung, der Selbstentfaltung in sozialer Integration und zu allen Bereichen von Bildung und Kultur einschließlich der Kulturtechniken. Die Schülerinnen und Schüler können Förderung bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Bewegung, Sprache, Denken und Handeln sowie Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung und bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit benötigen.
Unterricht und Erziehung haben den Auftrag, ein Lernumfeld zu gestalten, in dem Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit entfalten können, damit sie zur größtmöglichen Eigenständigkeit gelangen und Chancen zur eigenen Entwicklung nutzen. Dadurch wird es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, soziale Kompetenz zu erwerben, Umwelt zu erfahren und aktiv zu gestalten, Wissen zu erwerben sowie selbstbestimmt zu handeln.
2.2 Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung umfasst
| - | den Primarbereich mit den Schuljahrgängen 1-4, |
| - | den Sekundarbereich I mit den Schuljahrgängen 5-9, |
| - | den Sekundarbereich II mit den Schuljahrgängen 10-12. |
Alle Bereiche bilden eine pädagogische und organisatorische Einheit.
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung verfügt über die konzeptionellen, personellen, baulichen und sächlichen Voraussetzungen für eine umfassende Lern- und Entwicklungsförderung. Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Rahmenbedingungen stellt sie ein flexibles und differenziertes schulisches Angebot bereit. Unterricht und Erziehung werden in möglichst altershomogenen Gruppen auf die jeweiligen Bedürfnisse des einzelnen Schülers und der einzelnen Schülerin abgestimmt und im pädagogischen Gesamtangebot für die Klasse verwirklicht. Für besondere Lerninhalte können zur Differenzierung klasseninterne und klassenübergreifende Lerngruppen gebildet werden.
Therapeutische Maßnahmen sind einzeln oder in Kleingruppen unterrichtsbegleitend einzubeziehen, damit den Schülerinnen und Schülern eine durchgängige Teilhabe am Unterricht ermöglicht wird. In gleicher Weise sind notwendige medizinisch-pflegerische Maßnahmen einzubinden.
Die Bildungsziele und -inhalte beziehen sich auf das spätere private und berufliche Leben sowie auf das Hineinwachsen in kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge. Der Grundsatz der Ganzheitlichkeit und die verschiedenartigen entwicklungsspezifischen Förderbedarfe bedingen ein hohes Maß an Differenzierung des Personaleinsatzes sowie Teamarbeit.
Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion stimmen die verschiedenen Maßnahmen in Bezug auf die gemeinsamen Förderziele aufeinander ab. Die Organisation und Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit liegen bei der Klassenleitung. Darüber hinaus sind eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und eine Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen erforderlich.
Auf der Grundlage der Lernausgangslage und der Entwicklungsbedingungen der Schülerinnen und Schüler richtet sich der Unterricht nach
| - | der individuellen Förderplanung für jede Schülerin und jeden Schüler, |
| - | den curricularen Vorgaben, |
| - | der kurzfristigen Unterrichtsplanung als didaktisch-methodische Aufbereitung der Unterrichtseinheiten, in der auch die speziellen Aufgaben für die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegt werden, |
| - | der Klassenplanung, die einen Überblick über das Unterrichtsangebot in überschaubaren Zeiträumen gibt, |
| - | dem Schulkonzept als schulinternem Verteilungsplan, der die altersspezifischen Inhalte unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten festlegt. |
Unterricht wird in Form von speziellen Erlebnis- und Handlungseinheiten von unterschiedlicher Dauer, Vorhaben, Fächern, Projekten, Kursen, Lehrgängen und Arbeitsgemeinschaften erteilt. In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung erstrecken sich unterrichtliches und erzieherisches Handeln über den gesamten schulischen Tagesablauf. Die Vorbereitung und Einnahme der Mahlzeiten gehören zu den unterrichtlichen Aufgaben.
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird in der Regel als Schule mit ganztägigem Unterricht geführt. Durch gemeinsame Aktivitäten mit anderen Schulformen und durch die Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in der näheren und weiteren Umgebung wird die soziale Eingliederung gefördert.
In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung werden Klassenarbeiten und schriftliche Überprüfungen nicht gefordert. Die Bewertung der Lernfortschritte erfolgt durch ein Zeugnis am Schuljahresende, bei Schulwechsel und bei Entlassungen. Die Zeugnisse enthalten Berichte über die Fortschritte in den einzelnen Lernbereichen und Fächern statt einer Benotung von Leistungen. Grundlage dafür sind die individuellen Förderpläne und Klassenpläne. Die Schülerinnen und Schüler rücken unabhängig vom Leistungsstand in den nächsten Schuljahrgang auf.
Beim Verlassen der Schule erhält die Schülerin oder der Schüler ein Abgangszeugnis, das in freier Form den allgemeinen Leistungsstand in allen Lernbereichen und Fächern beschreibt. Es ist zu vermerken, ob die Schülerin oder der Schüler die Schulpflicht erfüllt hat. Alle Zeugnisse und Berichte und die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind mit den Erziehungsberechtigten zu erörtern.
2.3 Tagesbildungsstätten
Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung können ihre Schulpflicht auch in einer anerkannten Tagesbildungsstätte erfüllen. Tagesbildungsstätten sind ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Eingliederungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schulbehörde kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch entscheiden, dass Kinder und Jugendliche eine anerkannte wohnortnahe Tagesbildungsstätte zu besuchen haben, wenn der Träger der Einrichtung zustimmt. Das Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung ist herzustellen.
Für die Tagesbildungsstätten gilt der im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegte Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die Arbeit in den Tagesbildungsstätten ist darauf gerichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler zu einer ihr und ihm möglichen Selbstentfaltung in sozialer Eingliederung zu verhelfen.
Die pädagogischen und therapeutischen sowie die inhaltlichen und organisatorischen Angebote in den Tagesbildungsstätten orientieren sich grundsätzlich an denen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Das verbindliche Leistungsangebot einer Tagesbildungsstätte ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt, die der zuständige Träger mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen hat. Das Angebot beinhaltet das Vorhandensein einer Konzeption für die jeweilige Tagesbildungsstätte.
3.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Hören
Bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Hörens und der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung ist in der Regel ein sonderpädagogischer Förderbedarf gegeben. Art und Grad der Hörbeeinträchtigung, Ergebnisse der bisherigen Förderung, weitere Beeinträchtigungen und Gegebenheiten des Umfeldes bestimmen einen unterschiedlichen Förderbedarf. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen des Hörens bedürfen in Erziehung und Unterricht der sonderpädagogischen Unterstützung. Dabei sind häufig ergänzende therapeutische und soziale Hilfen außerschulischer Maßnahmeträger notwendig.
In der Regel bestehen vom frühen Lebensalter an Schwierigkeiten, vor allem gesprochene Sprache aufzufassen. Eine von früher Kindheit an beeinträchtigte Sprachaufnahme führt zu Verzögerungen im Spracherwerb und zur Einschränkung des passiven und aktiven Sprachbesitzes. Der unvollständige Erwerb und die lückenhaften Kenntnisse grammatischer Formen und Satzstrukturen wirken sich auf das Sprachverständnis sowie auf den mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch aus. Begriffe sind oft nicht bekannt und auf den konkreten Wortinhalt oder auf einen Teilinhalt eingeengt.
Die Hörschädigung führt bei verspäteter Diagnose und unzureichender Förderung zu einer Beeinträchtigung der kommunikativen Kompetenz. Fehlende Hör- und Spracherfahrungen können Entwicklungsstörungen im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich sowie im Spracherwerb zur Folge haben.
3.2 Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Der sonderpädagogische Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Hören wird im Rahmen einer breit angelegten, interdisziplinären Verlaufsdiagnostik ermittelt. Dabei müssen Art und Grad der individuellen Hörbeeinträchtigung, persönliche Fähigkeiten, Lernstärken und Lernschwächen, Entwicklungsverläufe, Interessen und Zukunftserwartungen sowie das erzieherische und sprachliche Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden.
Für Art und Umfang der sonderpädagogischen Förderung sind die Voraussetzungen und Möglichkeiten der elementaren Entwicklungsbereiche
| - | Wahrnehmung, vor allem auditive Wahrnehmung, |
| - | Motorik, |
| - | Motivation, |
| - | Kognition, |
| - | Kommunikation in Laut-, Schrift- und Gebärdensprache sowie mit manuellen Kommunikationshilfen, |
| - | Sozialverhalten, |
| - | Emotionalität sowie |
| - | Kreativität |
in eine Betrachtung des Kindes in seinem Umfeld einzubeziehen.
Im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Hören hat die Pädagogische Audiologie einen besonderen Stellenwert.
Aufgabe der sonderpädagogischen Diagnostik ist es, neben der Ermittlung des Hörstatus das Bedingungsgefüge der Hörschädigung als eine erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung und mögliche Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu erkennen. Die Ergebnisse der diagnosegeleiteten Förderung im Rahmen der frühen Hilfen sowie des Kindergartens für Hörgeschädigte sind zu berücksichtigen.
Diagnostik im Förderschwerpunkt Hören erfordert grundsätzlich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Pädagogische Audiologie kooperiert mit den Fachdisziplinen Phoniatrie und Pädaudiologie, HNO-Heilkunde, Pädiatrie und Hörgeräteakustik und fasst die verschiedenen Befunde und Erkenntnisse zusammen. Die Mitwirkung von gehörlosen und schwerhörigen Fachkräften ist anzustreben. Bei Kindern und Jugendlichen mit Hörbeeinträchtigungen und mit zusätzlichen Beeinträchtigungen liegt ein weiterer Abklärungsbedarf als Voraussetzung für eine grundlegende Förderung vor. Dies gilt in besonderem Maße für Menschen mit Hörschädigungen und Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung.
3.3 Pädagogische Ausgangslage
Der Förderbedarf im Schwerpunkt Hören ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die meisten Menschen mit Hörschädigungen sind nach einer frühen hörtechnischen Versorgung und besonderen Fördermaßnahmen in der Lage, Lautsprache auf auditivem Wege zu erwerben und anzuwenden.
Aus pädagogischer Sicht gelten Kinder und Jugendliche als schwerhörig, deren Hörfähigkeit infolge einer Schädigung des peripheren oder des zentralen Teils des Hörorgans erheblich eingeschränkt ist. Sie können aber die Lautsprache mit Hilfe von Hörhilfen wie Hörgeräten, Cochlea-Implantaten und Höranlagen identifizieren und eigenes Sprechen über die auditive Rückkoppelung kontrollieren.
Aus pädagogischer Sicht gelten Kinder und Jugendliche als gehörlos, deren Hörfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sie auch unter Einsatz von Hörhilfen nicht in der Lage sind, akustische Signale und Lautsprache auf dem auditiven Weg aufzunehmen oder zu erwerben. Sie sind auf die visuelle Unterstützung wie die Nutzung des Absehens, des Einsatzes der Schriftsprache und manueller Kommunikationsmittel wie Lautzeichensystem und Fingeralphabet sowie auf Kommunikationsformen wie lautsprachbegleitende Gebärden oder Deutsche Gebärdensprache angewiesen. Aus pädagogischer Sicht benötigen Kinder und Jugendliche mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen in der Regel hörgeschädigtenspezifische Förderung.
Eine Hörschädigung oder Beeinträchtigung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung bei Kindern und Jugendlichen ist mit sprachlichen und psychosozialen Begleiterscheinungen verbunden.
3.4 Ziele und Aufgaben sonderpädagogischer Förderung
Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich des Hörens, der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, der Kommunikation, des Spracherwerbs sowie des Umgehen-Könnens mit einer Hörschädigung auf eine ihren persönlichen Bedingungen entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie strebt die bestmögliche Entwicklung der Hörfähigkeit, der Wahrnehmung und Kommunikation sowie der Laut- und Schriftsprachkompetenz an. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen zur Eingliederung in die Welt der Hörenden befähigen und auf die Gemeinschaft von Menschen mit Hörschädigungen vorbereiten.
Sonderpädagogische Förderung trägt zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung bei, vor allem durch die Gestaltung vielfältiger Kontakte zu anderen Menschen. Deutsche Gebärdensprache oder andere gebärdensprachliche Kommunikationsformen sind in Abhängigkeit zur entwickelten Hör- und Kommunikationsfähigkeit angemessen einzusetzen.
Die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen im Schwerpunkt Hören umfasst unterschiedliche Aufgaben:
Entwicklung des Hörens und der Lautsprache
Als zentrale Förderaufgabe gilt die Entwicklung des Hörens und der Lautsprache. Beim Kind müssen durch frühestmögliche Erfassung und Förderung die Voraussetzungen für das Hineinwachsen in die Lautsprache geschaffen werden. Um die Lautsprache zu erschließen, benötigt das Kind eine frühzeitige Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und eine baldmöglichst beginnende Hör- und Spracherziehung. Die Sprachentwicklung und die hierfür notwendige Auswahl muttersprachlicher Mittel orientieren sich an den Zielen der hörgerichteten Förderung. Der neurophysiologisch organisierte Hör- und Sprachlernprozess setzt besonders bei Kindern mit Hörschädigungen kontinuierlich auditive Reize und daraus resultierende frühe Lernprozesse voraus.
Eine erlebnis- und handlungsorientierte ganzheitliche Förderung schafft durch das Hörenlernen in Alltags- und Spielsituationen der Familie die Voraussetzungen für einen strukturierten und reflektierten Sprachlernprozess. Hörgerichtete Erziehung ist kein herkömmlicher Sprachaufbau, sondern eine an der natürlichen Hör- und Sprachentwicklung angelehnte muttersprachliche Zugehensweise, die nach der frühestmöglichen hörtechnischen Versorgung eine kontinuierliche pädaudiologische Kontrolle erfordert.
Die hörgerichtete Förderung greift auf die Umgangssprache zurück und betont in besonderer Weise die prosodischen Merkmale. Besondere Übungen zur individuellen Sprechfähigkeit, zum Hörtraining und zum Absehen werden abhängig vom individuellen Bedarf und situativ in die Förderung einbezogen.
Hörgerichtete Erziehung hat insbesondere folgende Zielsetzungen:
| - | Verbesserung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, |
| - | Ermöglichen des Erfassens auditiver sprachlicher Strukturen, |
| - | Aufgreifen rhythmischer, dynamischer und melodischer Merkmale der Sprache, |
| - | Erarbeitung von Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte, |
| - | Verbesserung des Sprachgedächtnisses, |
| - | Erweiterung der Sprechgliederung. |
Erziehung zur Hörgerichtetheit ist unabdingbarer Bestandteil der Gesamterziehung im Rahmen der Unterrichtsgestaltung. Das Streben nach Hörgerichtetheit erweist sich auch bei geringem Hörvermögen als notwendig und nützlich. Voraussetzungen sind die bestmögliche Anpassung und frühestmögliche Gewöhnung an die ständige Nutzung technischer Hörhilfen sowie deren sachgerechter und pfleglicher Einsatz. Kinder sollten möglichst früh für ihre regelmäßige Verwendung motiviert werden. Eine stetige Überprüfung der Hörhilfen ist unverzichtbar.
Individuelle Sprechförderung
Die individuelle Sprechförderung ist während der gesamten Schulzeit unerlässlich. Das verständliche Sprechen wird durch Übung und Kontrolle der Sprechbewegungen, der Stimme, der Sprechatmung sowie durch Beachtung von Rhythmus, Dynamik und Sprachmelodie gefördert. Als wichtige Maßnahmen zur Förderung der Sprechfertigkeit gelten:
| - | Hörerziehung, |
| - | basale Schulung der Motorik, |
| - | Atem- und Stimmgebung, |
| - | Rhythmisch-melodische Sprecherziehung, |
| - | Artikulation von Einzellauten und Lautgefügen, |
| - | Übung von Sprechbewegungsabläufen, |
| - | Sicherung des Lautbestandes, |
| - | Beseitigung individueller Sprechfehler. |
Schulung des Absehens
Der Schulung des Absehens kommt bei der Wahrnehmung gesprochener Sprache eine hohe Bedeutung zu. Der Einsatz technischer Hörhilfen wird durch das Absehen wirkungsvoll ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, dass prägnante und deutlich wahrnehmbare Mund-Absehbilder beim Sprechablauf erfolgreiches Lernen unterstützen. Auf optimale Sichtverhältnisse ist zu achten. Geeignete optische, akustische und taktile Hilfsmittel sowie manuelle Zeichen verhelfen zu verbessertem Absehen.
Aufgaben der Abseherziehung sind vor allem:
| - | Ausweitung und Durchgliederung der visuellen Wahrnehmung, |
| - | Schulung gerichteter visueller Wahrnehmung, |
| - | Hilfestellung bei der Einordnung der Wahrnehmungsinhalte in Zusammenhänge, |
| - | Koppelung der Inhalte visueller und auditiver Wahrnehmung mit taktilem Empfinden. |
Entwicklung der Schriftsprache
Dem Erwerb der Schriftsprache kommt hei Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen eine herausragende Bedeutung zu. Schriftsprache als Darstellung der Lautsprache in sichtbarer Form unterstützt die Entwicklung und Entfaltung der Lautsprache. Die Schriftsprache ist vor allem für Kinder mit hochgradiger Hörschädigung und mit spezifischen Lernbeeinträchtigungen von besonderer Wichtigkeit. Schriftsprache ist ein wichtiges Kommunikationsmittel im Kontakt mit Hörenden.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Rhythmisch-musikalische Erziehung unterstützt den Lernprozess in den Bereichen des Hörens und der Lautsprache und schafft Freude an Musik und Bewegung. Sie trägt zur Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit bei und steigert die Unterscheidungsfähigkeit hinsichtlich der Struktur von Sprechbewegungs- und Lautgestalten. Das Kind lernt, Eigenschaften der Lautsprache in Tonfall, Dynamik, Rhythmus, Mimik und Gestik darzustellen. Rhythmisch-musikalische Erziehung verhilft dazu, Sprachformen zu empfinden und zu unterscheiden, etwa Frage, Aufforderung, Antwort und Aussage. Sie macht Sprachstrukturen begreifbar. Das Rhythmisieren des Sprechens gibt der Sprache einen lebendigen Charakter. Es stützt die Sprachauffassung, das Sprachverständnis und das Gefühl für sprachliche Gliederung.
Gebrauch gebärdensprachlicher und manueller Kommunikationsmittel
Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen, die Lautsprache nur eingeschränkt kontrollieren können, sind auf den Gebrauch lautsprachbegleitender Gebärden und anderer manueller Kommunikationsmittel angewiesen. Lautsprachbegleitende Gebärden, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem bilden visuelle Ergänzungssysteme, die strukturell den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache folgen. Lautsprachbegleitende Gebärden und andere manuelle Kommunikationsmittel zielen darauf ab, Wahrnehmung und Produktion lautsprachlicher Äußerungen zu erleichtern und zu unterstützen. Darüber hinaus ermöglichen Angebot und Verfügbarkeit von Gebärden und von manuellen Kommunikationsmitteln eine entspannte Kommunikation.
Förderung im psychosozialen Bereich
Hörschädigungen führen häufig zu Erfahrungsmängeln und Beziehungsstörungen. Das Nachholen von Umwelterfahrungen und das Einüben sozialer Verhaltensweisen sowie das Anbahnen neuer Kontakte sind daher vorrangige Aufgaben der Förderung. Das Erlernen vielfältiger sozialer Normen, Regeln und Verhaltensweisen erfordert die wirklichkeitsnahe Begegnung und Auseinandersetzung mit Personen, Gegenständen und Institutionen, die für die Lebensgestaltung des Menschen mit Hörschädigung bedeutsam sind. Sozialerziehung muss daher in den Freizeitbereich hineinwirken.
Hörgeschädigtenkunde und Kommunikationstaktik
Hörgeschädigtenkunde umfasst jene Lerninhalte, die durch die Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen bestimmt werden. Sie lernen Ursachen und Formen ihrer Hörschädigung kennen. Sie lernen, mit hörtechnischen Hilfen umzugehen und sammeln Erfahrungen über kompensatorische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie nutzen Möglichkeiten zur Unterstützung und Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit. Sie setzen sich mit der Welt der Hörenden auseinander und machen sich zugleich in den Gemeinschaften der Gehörlosen und der Schwerhörigen kundig. Der sich natürlich entwickelnde, aber auch geförderte Kontakt mit Hörenden der jeweiligen Altersgruppe wird gepflegt. Ebenso wichtig sind Begegnungen mit Erwachsenen mit Hörschädigungen.
Förderung im psychosozialen Bereich
Hörschädigungen führen häufig zu Erfahrungsmängeln und Beziehungsstörungen. Das Nachholen von Umwelterfahrungen und das Einüben sozialer Verhaltensweisen sowie das Anbahnen neuer Kontakte sind daher vorrangige Aufgaben der Förderung. Das Erlernen vielfältiger sozialer Normen, Regeln und Verhaltensweisen erfordert die wirklichkeitsnahe Begegnung und Auseinandersetzung mit Personen, Gegenständen und Institutionen, die für die Lebensgestaltung des Menschen mit Hörschädigung bedeutsam sind. Sozialerziehung muss daher in den Freizeitbereich hineinwirken.
3.5 Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung im Schwerpunkt Hören
Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Hören können mit Unterstützung durch Mobile Dienste in allgemeinen Schulen sowie in Förderschulen in kommunaler Trägerschaft oder in Landesbildungszentren erfolgen.
3.5.1 Pädagogisch-Audiologisches Beratungszentrum
Das Pädagogisch-Audiologische Beratungszentrum überprüft Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen und berät Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer. Pädagogische Audiologie kooperiert mit den Bereichen Medizin, Akustik, Technik, Pädagogik und Psychologie. Periphere Hörschäden und auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen sind abzuklären. Fachlich qualifizierte Pädagogen erheben regelmäßig den Hörstatus betroffener Kinder und Jugendlicher. Die Effizienz der individuellen Hörhilfen wird umfassend überprüft und vor dem Hintergrund der Hörschädigung reflektiert. Bei Bedarf sind Reparaturen zu veranlassen. Alle weiteren technischen Hörhilfen wie Hör-Sprech-Anlagen bzw. Sende- und Empfangsanlagen sind auf ihren Wirkungsgrad hin zu überprüfen und individuell anzupassen. Die Konsequenzen aus den Ergebnissen der pädagogischen Audiologie sind Gegenstand der Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften. Die audiologische Begutachtung ist Grundlage bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Schwerpunkt Hören.
3.5.2 Sonderpädagogische Förderung durch vorbeugende Maßnahmen
Frühe Lernprozesse sind für die Entwicklung bei Kindern mit Hörschädigungen von grundlegender Bedeutung. Um Entwicklungsverzögerungen und Fehlentwicklungen zu verhindern, zu mindern oder weitergehende Auswirkungen einer Hörschädigung zu vermeiden, müssen die Hörschädigung so früh wie möglich erkannt und Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Erfolgreiche Frühförderung beruht auf engem Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten, anderen pädagogischen Einrichtungen, Ärzten und Behörden.
Sichergestellt wird die Frühförderung in den Landesbildungszentren durch
| - | Hausfrühförderung, |
| - | Eltern-Kind-Kurse, |
| - | Kindergarten für gehörlose und schwerhörige Kinder, |
| - | Beratungstätigkeit in Kindertagesstätten und Kindergärten. |
3.5.3 Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Hörens sowie der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, deren Förderung in allgemeinen Schulen nicht ausreichend gewährleistet werden kann, werden in entsprechenden Bildungsgängen in Förderschulen unterrichtet.
Die Förderschule arbeitet im Primarbereich nach den curricularen Vorgaben für die Grundschule und im Sekundarbereich I nach den curricularen Vorgaben für die Hauptschule oder Realschule. Kinder und Jugendliche, die darüber hinaus einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen haben, werden nach den curricularen Vorgaben für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen unterrichtet. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören umfassen die Schuljahrgänge 1 bis 10. Der Besuch einer 10.Klasse in der Hauptschule ist freiwillig. Primarbereich und Sekundarbereich bilden organisatorisch und pädagogisch eine Einheit.
3.5.4 Kommunikationsgruppen
Ausgehend vom individuell festgestellten Förderbedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Einschulung je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet. Die Eingruppierung basiert auf einer breit angelegten Eingangsdiagnostik, die Erkenntnisse vorschulischer Bildung und Erziehung aufgreift. Die Entscheidung wird im Kontext einer diagnostisch geleiteten Förderung regelmäßig überprüft. Die Förderung in einer Kommunikationsgruppe berücksichtigt die individuellen Fähigkeiten sowie das Kommunikationsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Identitätsfindung bei. Die Einrichtung der Kommunikationsgruppen erfolgt jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend.
Schülerinnen und Schüler mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen werden sowohl in eigenen Kommunikationsgruppen als auch in hörsprach- und hörsehgerichteten Kommunikationsgruppen gefördert. Hauptmerkmale der Förderung sind die Strukturierung der Erfahrungs- und Lebenswelt sowie eine umfassende Hör-Spracherziehung. Die Unterrichtsgestaltung erfolgt handlungsorientiert unter Einbeziehung psychomotorischer und rhythmisch-musikalischer Elemente.
Hörsprachgerichtete Kommunikationsgruppe
Die Schülerinnen und Schüler verfügen auf Grund des hörgerichteten Spracherwerbs über eine weitgehend altersgemäße und normgerechte Lautsprache. Sie haben gelernt, gesprochene Sprache über das Gehör zu identifizieren und das eigene Sprechen auditiv zu kontrollieren. Lautsprache ist das kommunikative Führungsmittel. Hierbei sind didaktisch-methodische Prinzipien des Hör- und Sprachunterrichts anzuwenden. Vorhandene Auffälligkeiten in der Lautbildung und im sprachlichen Ausdruck werden korrigiert.
Hörsehgerichtete Kommunikationsgruppe
Die Schülerinnen und Schüler verfügen auch unter Verwendung optimal angepasster Technik über eine eingeschränkte Hörfähigkeit. Die Lautsprache ist kommunikatives Führungsmittel. Der verstärkte Einsatz von Schrift und Absehbild unterstützt das Verstehen sowie die Hör- und Lautsprachentwicklung. Die Anwendung sprachstrukturell-systematischer Mittel ermöglicht die Reflexion über die Sprache. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Sprachwahrnehmung, Sprachverarbeitung und Sprechverbesserung sowie die Erweiterung von sprachlicher und kommunikativer Kompetenz.
Hörsehgerichtete Kommunikationsgruppe mit manuellen Hilfen
Die Schülerinnen und Schüler benötigen bei der lautsprachlichen Förderung visuelle Wahrnehmungshilfen, da die tragende Funktion des Hörens und der Lautsprache nicht vorausgesetzt werden kann. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Auf- und Ausbau eines gesicherten Laut- und Schriftsprachbestandes sowie die Erweiterung der kommunikativen Kompetenz. Zur Sicherung der Kommunikation bedarf es eines verstärkten Einsatzes von Schrift- und Absehbild sowie von Fingeralphabet und lautsprachbegleitenden Gebärden. Lautanbahnung und Sprechfehlerkorrektur erfolgen wesentlich über das Hören und mit Hilfe des phonembestimmten Manualsystems.
Sehgerichtete Kommunikationsgruppe mit Deutscher Gebärdensprache
Die Schülerinnen und Schüler machen Kommunikations- und Lernerfahrungen in der Deutschen Gebärdensprache und in der Lautsprache in betont interaktivem Wechsel durch das Zusammenwirken von hörenden und gehörlosen Lehrkräften. Schwerpunkte der Förderung sind:
| - | Erwerb und Erweiterung der Gebärdensprache durch Umgang mit Texten in Gebärdensprache und schöpferischem Umgang mit Gebärdensprache, |
| - | Aneignung lautsprachlicher Fähigkeiten, |
| - | Aufbau und Festigung schriftsprachlicher Kompetenz, |
| - | individuelle Verbesserung des Sprechens sowie |
| - | Schulung des Absehens. |
Die kontrastive Sprachbetrachtung ist ein wesentlicher Bestandteil des Sprachunterrichts.
Hier werden sprachliche Strukturen in der Lautsprache und in der Gebärdensprache vergleichend gegenübergestellt.
II. 4 Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
4.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Ausdrücklich sind Schülerinnen und Schüler einbezogen, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in allen Entwicklungs- und Lebensbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische und soziale Kompetenzen können erforderlich sein, um die notwendige sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht zu gewährleisten.
Sonderpädagogischen Förderbedarf weisen Kinder und Jugendliche auf, die
| - | in ihrer Bewegungsfähigkeit und in ihren Bewegungsabläufen so umfangreich beeinträchtigt sind, dass sie lernen müssen, ihre Bewegungsmöglichkeiten zu erweitern oder zu erhalten, dabei geeignete Hilfsmittel zu benutzen und deren Gebrauch zu üben, |
| - | in ihrer körperlichen Entwicklung beeinträchtigt sind und lernen sollen, im Hinblick auf medizinisch angezeigte Notwendigkeiten durch Selbstbeobachtung und Eigenkontrolle Selbstständigkeit zu erwerben, ihren eigenen Lebensrhythmus zu gestalten und Sicherheit in der Organisation ihres Tagesablaufs zu gewinnen, |
| - | aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung in allen Bereichen ihrer körperlichen Entwicklung kontinuierlich auf fremde Hilfe angewiesen sind und deshalb lernen müssen, diese zur Erfüllung ihrer elementaren Lebensbedürfnisse anzunehmen, Kontakte mit anderen Menschen aufzunehmen und die für ihr Leben notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten zu erweitern und zu differenzieren, |
| - | durch fortschreitende oder chronische Krankheiten in ihren körperlichen und motorischen Funktionen beeinträchtigt sind und deshalb lernen sollen, in Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben und deren Hilfen im persönlichen Bezugsfeld als entlastend anzunehmen, |
| - | aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen solche Verhaltensweisen entwickelt haben, die ihr Lernen und ihre soziale Eingliederung erschweren und die deshalb lernen müssen, sich situationsangemessen zu verhalten und mit anderen gemeinsame Ziele anzustreben und zu verwirklichen. |
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung benötigen aufgrund ihrer physiologischen Entwicklung, ihrer Einschränkungen in den motorischen und sensorischen Erfahrungen und Wahrnehmungen häufig im kognitiven Bereich besondere Unterstützung. Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind darüber hinaus folgende Aspekte zu berücksichtigen:
| - | die Selbstständigkeit bei der Verrichtung der elementaren Lebensbedürfnisse, |
| - | die Bewegungsmöglichkeiten, |
| - | der Therapiebedarf, |
| - | der Pflegebedarf, |
| - | die Hilfsmittelversorgung, |
| - | die baulich-räumlichen Voraussetzungen, |
4.2 Aufgaben und Ziele sonderpädagogischer Förderung
Sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung trägt dazu bei, dass sie trotz ihrer Abhängigkeiten zur größtmöglichen Eigenständigkeit finden und ihre individuellen Entwicklungspotenziale nutzen, um Handlungsmöglichkeiten, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erwerben.
Erziehung und Unterricht haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu befähigen, ein Leben mit einer körperlichen, motorischen und gesundheitsbedingten Beeinträchtigung sinnerfüllt und weitgehend selbstständig führen und gestalten zu können.
Sonderpädagogische Förderung schafft dabei in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern vielfältige Wahrnehmungs- und Bewegungsmöglichkeiten und fördert Körperschema, räumliche und zeitliche Strukturen, Formen und Gestalten sowie die Herausbildung von kognitiven Strukturen. Ein ganzheitlich und auf die Entwicklung kognitiver und sozial-emotionaler Kompetenzen ausgerichteter Unterricht bezieht dabei die auf neurophysiologischer Basis aufbauenden Handlungs- und Bewegungsabläufe in das Unterrichtsgeschehen ein und verbessert auf diese Weise die Bewegungskoordination und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler.
Der Unterricht schafft Anregungen zur Kommunikation sowie zu Erfahrungen in sozialen Handlungsfeldern. Besondere Aspekte, Aufgaben und Ziele, die Bestandteil des Unterrichts auf der Grundlage einer individuellen Entwicklungsplanung sein können, sind:
| - | Umgang mit dem Rollstuhl und anderen Mobilitätshilfen, |
| - | Akzeptanz der Behinderung, |
| - | Vorbereitung auf ein Leben mit behinderungsbedingten Abhängigkeiten, |
| - | Erarbeitung individueller Systeme der unterstützten Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, die sich lautsprachlich nicht ausreichend verständigen können. |
| - | Einführung und Einübung im Umgang mit technischen Hilfsmitteln, |
| - | Berücksichtigung verlangsamten Lerntempos und ungleichzeitiger und ungleichmäßiger Lernfortschritte, |
| - | individuelle Anwendungsformen der Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich, |
| - | Anwendung besonderer Möglichkeiten zur Rhythmisierung des Schulalltags wie Berücksichtigung von zusätzlichen Ruhe- und Erholungsphasen bei reduzierter Belastbarkeit oder besondere Gestaltung des Tagesanfangs, um die Folgen der langen Fahrtzeiten im Rahmen der Schülerbeförderung zu berücksichtigen, |
| - | Beratung der Erziehungsberechtigten bezüglich schulischer Fördermöglichkeiten und weitergehender Hilfsangebote, |
| - | die pädagogische Begleitung progressiv erkrankter Schülerinnen und Schüler, |
| - | Intensive, wirklichkeitsnahe Begleitung des Übergangs zur nachschulischen Zeit durch Eingliederung in das Berufsleben, |
| - | die Vermittlung von lebenspraktischen Alltagskompetenzen, |
| - | Freizeiterziehung und Entwicklung sinnvoller Lebensperspektiven, |
| - | Einbindung pflegerischer und therapeutischer Inhalte in den Unterricht. |
Therapie fördert und erhält die körperlichen und motorischen Funktionen der Schülerinnen und Schüler für die Aktivitäten der täglichen Lebensbewältigung sowie für die Erweiterung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Therapeutische Maßnahmen sind möglichst in den Unterricht einzubeziehen. Jede therapeutische Maßnahme ist Bestandteil des individuellen Förderplans und des schulischen Förderkonzepts. Therapeutische Hilfen erfordern in ihrer Planung und Durchführung eine enge Zusammenarbeit zwischen den unterrichtenden Lehrkräften, den Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender Funktion und in therapeutischer Funktion. Die Therapien sollen in die schulischen Alltagsabläufe und in das Schulleben integriert werden.
Angebahnte Bewegungs- und Kommunikationsabläufe werden in die Unterrichtsbereiche eingebunden. Damit wird die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler in Handlungssituationen gefördert.
4.3 Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung führt die Schuljahrgänge 1 bis 9 oder 1 bis 10. Es können jahrgangs- und bildungsgangsübergreifende Klassen gebildet werden. Die Förderschule arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben der Fächer des für die Schülerin oder den Schüler entsprechenden Bildungsgangs.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Förderbedarfs im Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung eine Förderschule besuchen, haben einen Bedarf hinsichtlich der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenz im Umgang mit anderen Schülerinnen und Schülern. Ziel ist es, sich auf ein Leben im sozialen Umfeld des Erwachsenenalters und auf eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten. Aufgabe der Zusammenarbeit mit anderen Schulen, mit Vereinen, Freizeitstätten und anderen Einrichtungen ist es, kontinuierliche und verlässliche Begegnungs- und Handlungsfelder mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderungen zu erschließen und dabei Gemeinsamen Unterricht oder gemeinsame Vorhaben zu verwirklichen.
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung unterstützt wie andere Förderschulen Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in anderen Schulen durch Mobile Dienste. Besondere Angebote stellen in diesem Zusammenhang oft die rehabilitationstechnische Beratung bezüglich des Einsatzes technischer Hilfsmittel wie Kommunikationsmittel, besondere Rechner-Tastaturen und Ansteuerungsmöglichkeiten sowie Beratung zur unterstützten Kommunikation und zu Schreib- und Lernhilfen dar.
4.4 Personal der Förderschule
Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung erfordern aufgrund der sehr verschiedenartigen Ansprüche an ihre Förderung, bei den Zielsetzungen, bei den Unterrichtsinhalten, bei der Unterrichtsgestaltung und bei der therapeutischen und pflegerischen Unterstützung eine hohe Differenzierung des Personaleinsatzes. Bei der Vielfalt der verschiedenen Berufsgruppen in dieser Förderschulform kommt der Teamarbeit eine besondere Bedeutung zu. Die verschiedenen fachlichen Sichtweisen in der schulischen Förderung müssen in ein einheitliches und gemeinsam verfolgtes Erziehungs- und Unterrichtskonzept einbezogen werden.
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