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Sonderpädagogische Förderung
- Fortsetzung -

II. 5 Förderschwerpunkt Lernen

5.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen

Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten, Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert werden können. Sie benötigen sonderpädagogische Unterstützung, um eine bestmögliche Förderung zu erhalten und um umfassende Kompetenzen zu erwerben. Dabei können zusätzliche sozialpädagogische, psychologische und medizinisch-therapeutische Hilfen außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein. Diese bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung mit der sonderpädagogischen Förderung. Individuelle Förderplanungen und Hilfepläne, die auf der Grundlage des Jugendhilferechts erstellt werden, sind aufeinander abzustimmen.

Bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kommt es wesentlich darauf an, Voraussetzungen zum altersgemäßen Lernen und Handeln zu schaffen und dabei das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Hierdurch können sich Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit entwickeln.

5.2 Pädagogische Ausgangslage

Die pädagogische Ausgangslage von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Lern- und Leistungsverhaltens, insbesondere des schulischen Lernens, stellt sich vielfach in Verbindung mit Beeinträchtigungen der sensorischen, motorischen, emotionalen, sozialen, sprachlichen sowie kognitiven Fähigkeiten dar.

Die Beeinträchtigungen können unmittelbare Auswirkungen auf alle grundlegenden Entwicklungsbereiche haben und zeigen sich vor allem

- in der Grob- und Feinmotorik,
- in den Wahrnehmungs- und Differenzierungsleistungen,
- im sprachlichen Handeln,
- in der Entwicklung von Lernstrategien,
- in der Aneignung von Bildungsinhalten,
- in den Transferleistungen,
- in der Aufmerksamkeit,
in der Motivation,
im sozialen Handeln,
im Aufbau eines Selbstwertgefühls und einer realistischen Selbsteinschätzung.

5.3 Ziele und Aufgaben

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie zielt vor allem auf die Bildung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin und des Schülers.

Sonderpädagogische Förderung soll die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Lernens darauf vorbereiten, ihr Leben in der Familie und in der Freizeit, in der Natur und in der Umwelt, in der Gesellschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt weitgehend selbstständig zu bewältigen. Über Lernerfolge werden Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl gestärkt.

Sonderpädagogische Förderung im Schwerpunkt Lernen hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine sachliche und realistische Einschätzung ihrer Stärken und Schwächen, ihrer Wünsche und Vorstellungen zu ermöglichen.

5.4 Prinzipien der Unterrichtsgestaltung

Sonderpädagogische Förderung geht sowohl von den individuellen Voraussetzungen als auch von der sozialen Situation der Kinder und Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigungen aus. Vorrangiges Prinzip ist die Entwicklung von Unterrichtsformen, die einen lebensnahen und altersgemäßen Umgang mit Unterrichtsgegenständen zulassen und die helfen, Voraussetzungen des Wissenserwerbs zu erschließen. Die Anregung und Entwicklung aller Sinne und ein variabler sowie vielgestaltiger Einsatz von Medien sind zu beachten.

Verlangsamte und erschwerte Lernprozesse erfordern, dass das zu Lernende veranschaulicht, gegliedert, sprachlich gefasst und angewendet wird. Darüber hinaus ist im Unterricht ein ausgewogener Wechsel von Anspannung und Entspannung sowie von Konzentrations- und Ruhephasen anzustreben.

Die Aneignung von Wissen und Können wird durch vielfältige Formen des Übens verstärkt und gesichert. Geeignete Übungen wecken die Neugierde und regen die Aktivität der Schülerinnen und Schüler an. Arbeitsinhalte und darauf abgestimmte Formen wie Einzel-, Gruppen- und Partnerarbeit, Arbeit mit Tages- und Wochenplänen, Arbeit an Stationen sowie Freiarbeit unterstützen diese Prozesse. Der Unterricht berücksichtigt entwicklungshemmende Gegebenheiten bei den Schülerinnen und Schülern wie die aufgrund von Misserfolgen bestehende Abneigung gegenüber schulischem Lernen.

5.5 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist eine Regelschulform im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Sie kann die Schuljahrgänge 1 bis 10 umfassen. Der Besuch des 10.Schuljahrgangs ist freiwillig. Den Schülerinnen und Schülern kann hierdurch der Erwerb des Hauptschulabschlusses ermöglicht werden.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen hat die Aufgaben, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu handlungsfähigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu ermöglichen und ihnen eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Arbeit geht von anforderungs- und situationsbezogenen und damit kontextgebundenen Aufgabenstellungen und Zielsetzungen aus und verbindet funktionale und allgemeine Bildungsziele. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in der Auseinandersetzung mit vielfältigen Aufgabenstellungen auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus komplexe Fähigkeiten oder Kompetenzen.

Hierdurch sollen den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer individuellen Lernentwicklung

- der Wechsel in eine Grund- oder Hauptschule,
- die Erlangung des Hauptschulabschlusses,
- die Erlangung des Abschlusses der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer qualifizierten Vorbereitung auf einen beruflichen Bildungsweg,
- die Teilnahme am Erwerbsleben und eine eigenverantwortliche Lebensführung auch unter erschwerten Bedingungen ermöglicht werden.

5.5.1 Arbeitsschwerpunkte an der Förderschule

Im Einzelnen ergeben sich für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen verschiedene Arbeitsbereiche:

Entwicklung und Stärkung durch die Schule als Lebensraum

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen muss die Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler nach Sicherheit, Wertschätzung und emotionaler Zuwendung ermöglichen und Handlungswege zur selbstständigen Gestaltung eröffnen. Sie ist ein Ort der Begegnung, an dem Spiel- und Freizeitangebote, Versammlungen, Aufführungen sowie Feste und Feiern zum Alltag gehören. Die vielfältigen unterschiedlichen Lebensformen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler sind bei der Entwicklung von Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein und Toleranz und als Chancen für umfassende und vertiefende Auseinandersetzungen zu nutzen.

Entwicklung und Stärkung der grundlegenden Entwicklungsbereiche

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen entwickelt mit den Schülerinnen und Schülern die Voraussetzungen für altersangemessenes Lernen und Handeln und stärkt deren Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, indem sie die Eigenwahrnehmung, die sensorischen und motorischen Fähigkeiten und deren Integration sowie angemessenes sprachliches Handeln anbahnt oder weiterentwickelt. Sie gestaltet dies durch gezieltes Spielen und Lernen mit vielfältigen Körper- und Umwelterfahrungen.

Entwicklung und Stärkung von Grundfertigkeiten

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen entwickelt mit ihren Schülerinnen und Schülern eine sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, in der Lesefähigkeit sowie in mathematischen Grundfertigkeiten und -fähigkeiten. In anregungsreichen Lern-, Erfahrungs- und Übungsfeldern werden im Rahmen der individuellen Lernentwicklung ein sicheres Beherrschen der Kulturtechniken, eine Weiterentwicklung fremdsprachlicher Fähigkeiten, die Förderung der musisch-ästhetischen und sportlichen Fähigkeiten sowie grundlegende Einsichten in Gesellschafts- und Naturwissenschaften angestrebt. Ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler eröffnet die Förderschule handlungsorientierte Zugänge zu allen Lernbereichen und lebensbedeutsamen Bildungsinhalten.

Entwicklung und Stärkung von Methodenkompetenz

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen entwickelt mit ihren Schülerinnen und Schülern die Grundlagen eines Arbeits- und Lernverhaltens, das eine zunehmend eigenständige Aneignung von Lerninhalten begünstigt und das lebenslange Weiterlernen vorbereitet. Sie bezieht arbeitsvorbereitende und -begleitende Tätigkeiten wie Bereithalten von Arbeitsmaterialien und Strukturierung des Arbeitsplatzes in die Vermittlung ein.

Die Anbildung einer pragmatischen Kompetenz erfordert die Schulung der Sinne, des Verstehens von Fragestellungen und Aufgaben, der Planungsfähigkeit und eine angemessene Durchführung und Kontrolle der Handlungen. Motorische Geschicklichkeit, handwerkliche Grundfertigkeiten und erwerbsbedeutsame Arbeitsmethoden werden intensiv und umfassend eingeübt. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich grundlegende Kenntnisse in den Informations- und Kommunikationstechnologien an.

Entwicklung und Stärkung der Personal- und Sozialkompetenz

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen entwickelt mit ihren Schülerinnen und Schülern deren Personal- und Sozialkompetenz. Sie stärkt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Gesamtpersönlichkeit, indem sie zu Selbstverantwortlichkeit, Anstrengungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit erzieht. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung und eines zunehmend selbstbewussten Handelns. Für das Zusammenleben mit anderen eignen sich die Schülerinnen prosoziale Verhaltensweisen an. Hierzu werden altersangemessene Formen mit ihren Regeln vorgelebt, gelernt und eingeübt. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich anderen gegenüber situationsangmessen, rücksichtsvoll und hilfsbereit zu verhalten, selbstbewusst einen eigenen Standpunkt zu entwickeln und zu vertreten, eigene Wünsche durchzusetzen oder zurückzustellen und Enttäuschungen auszuhalten.

Entwicklung und Stärkung durch berufliche Orientierung

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen entwickelt die Geschäfts- und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler und stärkt deren Ausbildungs- und Berufsfähigkeit. Die Ausbildung und Stärkung der Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Fleiß, Belastbarkeit, Ordnung und Teamfähigkeit sind unerlässlich. Diese werden in konkreten Situationen eingeübt und angeeignet. Hierzu sind in den Schulen Handlungsfelder zu gestalten, in denen die Schülerinnen und Schüler Verantwortung für Abläufe, Produkte und Personen übernehmen. Praxisorientierte Lernphasen sind ein fester Bestandteil des Unterrichts. Diese Lernphasen sollen durch schulinterne Arbeitsprojekte vorbereitet und aufgearbeitet werden, um die Komplexität der Realerfahrungen für die Schülerinnen und Schüler durchschaubar zu machen und ihnen einen persönlichen Bezug zu ermöglichen. Dabei arbeitet die Förderschule eng mit den Betrieben, den berufsbildenden Schulen und Einrichtungen wie Kammern, Wirtschaftsverbänden und der Arbeitsvermittlung zusammen. In Verzahnung mit den innerschulischen Lernfeldern finden Betriebserkundungen, Betriebspraktika und Praxistage statt. Die Betriebs- und Praxistage können in der Regel an einem Tag in der Woche durchgeführt werden. Die Tage können auch geblockt werden.

Entwicklung und Stärkung durch sozialpädagogische Unterstützung

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen kann die Entwicklung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler auch mit Hilfe sozialpädagogischer Unterstützung erreichen. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen können an der Entwicklung und Umsetzung der Förder- und Erziehungskonzepte mitwirken. Sie stärken die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten bei der alltäglichen Lebensgestaltung durch Beratung, Begleitung, Anleitung und helfen ihnen damit, sich für schulisches Lernen zu öffnen. Sie übernehmen eine wichtige Funktion bei der Kontaktaufnahme mit anderen sozialen Einrichtungen wie der Jugendhilfe, den Beratungsstellen sowie bei der Berufsorientierung und Berufsfindung der Schülerinnen und Schüler, indem sie gemeinsam mit den Lehrkräften die Zusammenarbeit gestalten und umsetzen.

Entwicklung und Stärkung durch Öffnung von Schule

Der gesellschaftliche Wandel verlangt von den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an individueller Anpassungsleistung. Insbesondere die eingeschränkten Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, geschlechtsspezifische Bedingungen des Aufwachsens, schwierige wirtschaftliche Situationen, unklare und ungünstige Zukunftsperspektiven und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kulturellen Wertorientierungen erfordern neben veränderten Unterrichtsformen und Unterrichtsinhalten eine Öffnung der Förderschule im Sinne von Kooperation und Vernetzung.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen arbeitet mit außerschulischen Einrichtungen wie Kirchen, Büchereien, Freizeiteinrichtungen, Vereinen, Verbänden, Musik- und Kunstschulen zusammen. Dadurch sollen die schulischen Arbeiten erweitert und den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zu sinnvoller Freizeitgestaltung eröffnet werden. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen arbeitet mit allen kommunalen Einrichtungen zusammen, die die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Gesamtpersönlichkeit unterstützen können.

5.5.2 Unterricht im Primarbereich

Im Primarbereich der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Einrichtungen des Elementarbereichs und der Grundschule fortgesetzt. Erziehung und Unterricht bilden eine Einheit, die die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit fördert.

Zunächst steht der Aufbau von Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache im Vordergrund. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Aufbau von Konzentrationsfähigkeit und Sozialkompetenz. Daran schließt sich die Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Sachunterricht zu, der ganzheitlich und fächerübergreifend angelegt ist und vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder schafft. Zur Sicherung der Durchlässigkeit zu den allgemein bildenden Schulen ist Unterricht in Englisch unerlässlich.

Im Primarbereich wird ein fundiertes Förderkonzept erstellt, welches Aufschlüsse über die weitere Schullaufbahn des Kindes gibt. Möglichkeiten der Umschulung in die Grundschule sind in geeigneten Zeitabständen zu prüfen. Eine intensive Zusammenarbeit bzw. Vernetzung zwischen beiden Schulen ist unerlässlich.

5.5.3 Unterricht im Sekundarbereich I

Die Entwicklung und Stärkung eines situationsangemessenen Arbeits- und Sozialverhaltens bleibt übergreifendes Ziel des Unterrichts. Um selbstständiges und deutlicher inhaltsbezogenes Lernen zu ermöglichen, ist eine umfängliche Methodenkompetenz zu erarbeiten. Hierzu gehören verschiedene Formen der Aneignung, Verarbeitung und Darstellung von Lerninhalten und der Kommunikation. Fachbezogene Inhalte sind in konkreten, an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler orientierten Lernsituationen zu erarbeiten.

Diese können sein:

- Unterrichtsprojekte,
- Schülerfirmen,
- Schulgartenarbeit,
- Werkstattunterricht,
- Arbeit an außerschulischen Lernorten.

Wochen- und Tagesplanarbeit stehen in sinnvollem Zusammenhang mit lehrgangsmäßigen Unterweisungen. Klassen- und jahrgangsübergreifende sowie außendifferenzierte Unterrichtsangebote sind Ergänzungen zum individualisierten Unterricht.

5. 6 Organisatorische Regelungen

5.6.1 Weitergehende sonderpädagogische Förderung

Für einzelne Schülerinnen und Schüler kann eine weitergehende individuelle Förderung stattfinden. Hierzu eignen sich Förderbänder, in die außerschulische Förderung einbezogen werden kann. Zusätzlich können zeitlich begrenzte Förderprojekte, auch Fachunterricht ersetzend, zum nochmaligen Aufbau von Lese-, Schreib- oder anderen grundlegenden Kompetenzen eingerichtet werden.

5.6.2 Hausaufgaben und Übendes Lernen

Hausaufgaben dienen vor allem der Übung, Wiederholung und Ergebnissicherung. Die Schülerinnen und Schüler werden hierdurch angeregt, Lernen als eine über den schulischen Raum hinausgehende Beschäftigung zu begreifen.

Darüber hinaus ist es gerade für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen wichtig, vielfältige inhaltliche und zeitliche Möglichkeiten wahrzunehmen, um neue Lerninhalte zu festigen.

5.6.3 Schuleigene Arbeitspläne

Die Konferenzen erstellen auf der Grundlage der Vorgaben schuleigene Arbeitspläne. In ihnen sind die verbindlichen Inhalte und Lernziele aufzunehmen. Die individuellen Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sind darauf abzustimmen. Diese Pläne dienen sowohl einer detaillierten Beschreibung der Entwicklungsbedingungen als auch einer differenzierten Förderplanung.

Die für eine Rückschulung oder die Erlangung des Hauptschulabschlusses nach dem 10.Schuljahr notwendigen Differenzierungsmaßnahmen und Lernangebote wie Englischunterricht sind in enger Zusammenarbeit mit der Grund- und Hauptschule durchzuführen und aufzunehmen.

5.6.4 Stundentafel

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen orientiert sich an den Stundentafeln der Grund- und der Hauptschule. Die Unterrichtszeiten und Fächer sind altersangemessen zu rhythmisieren. Die Belastbarkeit, die Aufmerksamkeitsspanne und das Bewegungsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler sind zu beachten. Projekte, Lehrgänge und übendes Lernen müssen sich sinnvoll ergänzen. Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften können klassen-, jahrgangs- und schulübergreifend eingerichtet werden.

5.6.5 Individuelle Lernentwicklung, Leistungsbewertung und Zeugnisse

Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf Anerkennung des individuellen Lernfortschritts. Die Beobachtung, Feststellung und Bewertung der Lernergebnisse erfüllen für sie die pädagogische Funktion der Bestätigung und Ermutigung sowie die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung und Lernkorrektur.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen führt ihre Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten schrittweise an eine angemessene Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit heran. Entsprechend der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler werden die Beobachtungen durch mündliche, schriftliche und andere fachspezifische Lernkontrollen ergänzt. Andere fachspezifische Leistungen sind unter anderem Projektergebnisse, erstellte Produkte, Präsentationen und Versuchsdurchführungen.

In den Schuljahrgängen 1 und 2 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist von Klassenarbeiten abzusehen. In den Klassenstufen 3 und 4 können Klassenarbeiten nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gefordert werden.

In den Schuljahrgängen 1 bis 4 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen erfolgt die Leistungsbeurteilung in Form einer Beschreibung der erbrachten Leistungen in den einzelnen Lernbereichen auf der Grundlage der individuellen Lernziele. Dabei sind insbesondere die erzielten Fortschritte im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten zu berücksichtigen.

In den Schuljahrgängen 5 und 6 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen werden Schülerleistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den Schuljahrgängen 7 bis 9 und im freiwilligen 10.Schuljahr alle Schülerleistungen nach dem sechsstufigen Zensurensystem benotet.

In den Klassenstufen 5 und 6 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen sind die Leistungsbeurteilungen in beschreibender Form zu erläutern, in den Schuljahrgängen 7 bis 9 und im freiwilligen 10.Schuljahr können sie zusätzlich erläutert werden.

5.6.6 Zusammenarbeit mit anderen Schulen, unterstützenden und weiterführenden Einrichtungen

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen unterstützt die Präventions- und Fördermaßnahmen aller anderen Schulformen, die darauf abzielen, der Entstehung eines individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegenzuwirken. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen arbeitet mit der Grund- und der Hauptschule zusammen, um die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen für eine kontinuierliche Fortsetzung der Lernentwicklung und Rückschulung der Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Inhaltliche und strukturelle Vernetzungen sollen zu höherer Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den Schulen führen. Hierbei kann es sinnvoll sein, dass in einzelnen Fächern und Arbeitsgemeinschaften gemeinsam unterrichtet wird.

II. 6 Förderschwerpunkt Sehen

6.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Sehen

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund einer Sehschädigung in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische sowie soziale Maßnahmen in oder außerhalb der Schule notwendig sein. Maßnahmen und Hilfen sind abzustimmen und in einem pädagogischen Förderkonzept auszuweisen. Die Feststellung, ob eine Sehschädigung vorliegt, geschieht immer durch eine augenärztliche Untersuchung.

Ein Gutachten gibt Auskunft über Art und Umfang der Sehschädigung und enthält Angaben über:

- die Sehschärfe in der Ferne mit bester Korrektur,
- die Sehschärfe in der Nähe mit bester Korrektur,
- das beidäugige Sehen,
- das Gesichtsfeld,
- das Farbensehen,
- das Kontrastsehen,
- die Hell-Dunkel-Adaptation (Lichtsinn, Blendempfindlichkeit),
- den Verlauf (Prognose).

Angaben über die notwendigen Korrekturen der Brechungsfehler durch Brillen, Kontaktlinsen oder andere Hilfsmittel sind aufzunehmen. Das Gutachten sollte Angaben über vorgesehene oder bereits durchgeführte Operationen und Medikationen sowie Hinweise auf mögliche Einschränkungen für den Sportunterricht beinhalten.

Aufgaben der Überprüfung bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die Erfassung des funktionalen Sehens und die Interpretation der vorhandenen Informationen über das Sehen im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Lernen.

Durch die Überprüfung soll festgestellt werden, wie Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen mit ihrem vorhandenem Sehvermögen oder ihrer Blindheit umgehen und auf welche Art die visuelle und interaktive Bewältigung von unterschiedlichen Alltagssituationen erschwert wird. Die pädagogische Überprüfung führt über die augenärztlich ermittelten Befunde hinaus und stellt Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. Erfahrungen, Wissen, kognitive Verarbeitungs- und problemorientierte Handlungsstrategien, emotionale Befindlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Motivation und Einstellungen, sowie psychomotorische Fertigkeiten unter Beachtung der nicht-visuellen Sinne in den Vordergrund.

6.2 Pädagogische Ausgangslage

Sehschädigungen können sich in unterschiedlichen Ausprägungen und Folgeerscheinungen zeigen. Blinde Kinder und Jugendliche können nicht oder nur in sehr geringem Maße auf der Grundlage visueller Eindrücke lernen. Sie eignen sich ihre dingliche und personale Umwelt in kommunikativ-kooperativen Austauschprozessen unter Einbeziehung der nicht-visuellen Sinne an. Die kompensierenden Funktionen dieser Sinne werden durch geeignete Lernangebote und spezielle technische Hilfsmittel entwickelt und gefördert.

Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung nutzen ihr eingeschränktes Sehvermögen. Sie sind aber in vielen Situationen auf spezielle Hilfen angewiesen. Sie bedürfen besonderer Anleitung und Beratung, sonderpädagogischer Förderung und technischer Hilfen. Dies kann auch bei gering gradigen Beeinträchtigungen des beidäugigen Sehvermögens oder bei funktionaler Einäugigkeit notwendig sein.

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit der eigenen Sehschädigung, auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen.

Sie soll dazu beitragen, Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigungen aller Arten und Grade die Umwelt zu erschließen und die Entwicklung von Orientierung und situationsangemessenem Verhalten bei Anforderungen des Alltags in bekannter und unbekannter Umgebung zu fördern sowie die Entfaltung einer selbstbewussten Persönlichkeit zu stärken.

Aus diesem Grunde werden Sehfähigkeiten und blindenspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt und gefördert, die die Ausbildung der Orientierung und Mobilität, den Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten sowie Begriffsbildung und Kommunikationstechniken besonders unterstützen oder anbahnen.

In einer stark auf Visualität ausgerichteten Umwelt ist das Umgehen-Können mit der eigenen Sehschädigung von besonderer Bedeutung. Die betroffenen Menschen sollen befähigt werden, ihr Leben mit einer Sehschädigung sowohl in der Begegnung mit nicht Behinderten als auch mit Menschen mit Sehschädigungen sinnerfüllt zu gestalten und sich mit den Auswirkungen der Schädigung aktiv auseinander zu setzen und Kompensationsmöglichkeiten auszuschöpfen.

6.3 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen für sehbehinderte, blinde und taubblinde Menschen

Die schulischen Einrichtungen für sehbehinderte, blinde und taubblinde Menschen sind Lernorte für diejenigen Kinder und Jugendlichen, bei denen ein umfänglicher und spezifischer sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sehen vorliegt. Sie bieten sehgeschädigten- und taubblindenpädagogische Förderung in unterschiedlicher Form an und sind dafür personell, technisch, medial und baulich ausgestattet.

Die Förderschulen

- machen Angebote zur Auswahl und zur Erprobung von speziellen, vor allem optischen und elektronischen Hilfsmitteln,
- bieten Gelegenheit zum Training von lebenspraktischen Fertigkeiten, zur Orientierungs- und Mobilitätserziehung,
- eröffnen den Zugang zu weiteren Bereichen sonderpädagogischer Förderung,
- informieren Erziehungsberechtigte und Kostenträger über Finanzierungsmöglichkeiten notwendiger sonderpädagogischer Maßnahmen und Medien.

Mobile Dienste unterstützen im Zusammenwirken mit den Förderschulen Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allen allgemein bildenden Schulen.

Zu der Unterstützung im Gemeinsamen Unterricht gehören insbesondere die Bereitstellung notwendiger sehgeschädigten-spezifischer Lehr- und Lernmittel sowie die Beratung bei der Beschaffung der Hilfsmittel.

6.3.1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen als Schule für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen

In der Förderschule (Schule für Sehbehinderte) werden Kinder und Jugendliche mit Sehschädigungen unterschiedlicher Arten und Grade im Primar- und im Sekundarbereich I auf verschiedenen Anforderungsstufen unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben der allgemeinen Schulen. Die Schule vermittelt alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I.

Die Schule für Sehbehinderte hat den Auftrag, den Kindern und Jugendlichen eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen, sie zu stärken, zu ermutigen und sie bei der Ausweitung ihrer Lebensmöglichkeiten zu unterstützen. Die Schule schafft Rahmenbedingungen, damit Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderungen angstfrei, zunehmend selbstbestimmt und sozial integriert lernen können. Hierzu gehört, die eigenen visuellen Möglichkeiten wahrzunehmen, realistisch einzuschätzen und einzusetzen, wobei Sehhilfen unterstützend hinzugezogen werden. Der bestmöglichen Nutzung des vorhandenen Sehvermögens kommt in der schulischen Arbeit eine besondere Rolle zu.

Der Unterricht ist durch ein stark individualisierendes und differenzierendes Vorgehen gekennzeichnet. Für das Lernen spielt die visuelle Wahrnehmung eine wesentliche Rolle. Dem Aufbau visueller Erfahrungen kommt daher in der unterrichtlichen Arbeit eine hohe Bedeutung zu.

Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderungen brauchen bei der Entwicklung ihrer visuellen Fähigkeiten Hilfen, um das vorhandene Sehvermögen optimal einzusetzen, das Gesehene zu verstehen und mit Erfahrungen in anderen Wahrnehmungsbereichen zu verbinden.

Visuelle Erfahrungen werden durch systematische Anleitung und Hilfestellung kontinuierlich aufgebaut. Hierzu gehört, die eigenen visuellen Möglichkeiten bewusst wahrzunehmen, realistisch einzuschätzen und sie gezielt einzusetzen. Das vorhandene Sehvermögen wird durch Low-Vision-Training geschult.

Die Schule schafft Rahmenbedingungen, die zum Sehen anregen und das Sehen erleichtern, durch

- Raumgestaltung (höhen- und neigungsverstellbare Arbeitstische und blendfreie Beleuchtung am Arbeitsplatz,
- die Ausstattung mit Sehhilfen (Lupen, Monokulare und elektronische Lesegeräten, Bildschirmlesegeräte),
- Rechner-Ausstattung mit Software für Vergrößerungen und Spracherkennung.

Die Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Sehens Bewegungserfahrungen zu machen, durch die ihnen bisher unbekannte Bereiche erschlossen werden. Die Schülerinnen und Schüler können so mehr Sicherheit erhalten und ein größeres Bewegungsrepertoire aufbauen. Dazu dienen eine spezielle Auswahl an Sportangeboten, Fördermaßnahmen im psychomotorischen Bereich, Rhythmik, ein spezielles Schwimmtraining sowie die Anpassung der Bewegungsräume mit Hilfe von Orientierungszeichen und -markierungen.

Die Schule bietet gezielte Wahrnehmungsförderung und eine intensive Schulung aller Sinne an, damit die Schülerinnen und Schüler diese kompensatorisch einzusetzen lernen, um sich eine umfassende Vorstellung von ihrer Umwelt aufzubauen. Zum Erwerb personaler Kompetenzen und Fähigkeiten der Selbstwahrnehmung und Selbsteinschätzung werden Maßnahmen wie Sensibilisierungs- und Selbsterfahrungsübungen, Selbstbehauptungskurse und unterschiedliche Formen der Auseinandersetzung mit Selbst- und Fremdeinschätzung durchgeführt. Kommunikationsfähigkeit und Interaktionsfähigkeit werden durch eine Schulung des nonverbalen, mimisch-gestischen Ausdrucks, der verbalen Ausdrucksfähigkeit, des rhythmisch-musikalischen Ausdrucks sowie durch Tanz entwickelt.

Um besondere Erschwernisse bei der Bewältigung von alltäglichen Verrichtungen zu kompensieren und die Chance einer selbstständigen Lebensführung zu erhöhen, werden lebenspraktische Fertigkeiten speziell trainiert. Eingeschränkte Sehfähigkeit, geringe Übersichtsleistungen und unscharfes Sehen in nur kurzer Distanz verringern die Chance, sich sicher und zügig in fremder Umgebung zurechtzufinden. Maßnahmen wie Mobilitätserziehung und ein spezielles Training in Orientierung und Mobilität sollen Kindern und Jugendlichen mit Sehbehinderungen die selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Der Unterricht ist auf konkrete Umweltbegegnung ausgerichtet, damit Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer eingeschränkten visuellen Möglichkeiten nicht auf umfassende Erfahrungen aufbauen können, realistische Vorstellungen von ihrer Umwelt entwickeln. Außerschulischen Lernorten und der Begegnung mit nicht sehbehinderten Gleichaltrigen kommt dabei eine große Bedeutung zu.

6.3.2 Landesbildungszentrum für blinde Menschen

Das Landesbildungszentrum für blinde Menschen ist eine überregionale Einrichtung für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Das Förderangebot im Landesbildungszentrum differenziert sich in verschiedene Bereiche.

Pädagogische Frühförderung

Die pädagogische Frühförderung erfasst blinde Kinder von der Geburt bis zum Einschulungsalter. Die Beratung und Förderung erfolgen zu Hause in der Familie, in Kindergärten und -horten oder in anderen Einrichtungen. Frühförderung berät die Erziehungsberechtigten in Fragen der Behinderung und hilft durch gezielte pädagogische Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Kindes abgestimmt sind. Darüber hinaus vermittelt sie Kontakte zu anderen betroffenen Erziehungsberechtigten und berät Erziehungsberechtigte und Behörden.

Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler

Der Schulzweig für blinde Schülerinnen und Schüler gliedert sich in Grundschule und Hauptschule einschließlich des 10.Schuljahrgangs. Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent in den Klassen unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden in einem eigenen Schulzweig unterrichtet.

Die curricularen Vorgaben der allgemeinen Schulen werden blindenspezifisch modifiziert. Der Unterricht weist folgende Schwerpunkte auf:

- Intensive Schulung und Nutzung der anderen Sinne wie Tastsinn, Gehör und Geruch. Der Einsatz des noch vorhandenen Sehvermögens wird gezielt trainiert.
- Verstärkte Vermittlung von konkreten Sacherfahrungen, die auf Grund der eingeschränkten Wahrnehmung nicht immer unmittelbar abrufbar sind.
- Förderung der Selbstständigkeit in besonderem Maße vor allem durch die Steigerung der physischen Eigenaktivität und des bewussten Hinwendens zum Objekt.
- Exakte Verbalisierung bei der Erklärung von Objekten und Vorgängen, so dass die Umwelt durch Sprache gedanklich bewältigt werden kann.
- Dem erhöhten Zeitaufwand wird durch Zeitzugaben entsprochen.

Weitere Merkmale des Schulzweigs für blinde Schülerinnen und Schüler sind auf die Behinderung abgestimmte Raumausstattungen insbesondere mit Rechner-Arbeitsplätzen, speziellen Schülertischen und Beleuchtung. Die individuellen Förderprogramme für jedes Kind werden durch spezifischen Unterricht wie Blindenkurzschrift und Sehförderung ergänzt.

Organisation und Inhalte des Unterrichts für blinde Schülerinnen und Schüler mit einem zusätzlichen Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung orientieren sich an den Vorgaben des Schwerpunkts Geistige Entwicklung.

Neben den didaktischen Grundsätzen der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung werden besondere Hilfestellungen, Fördermaßnahmen, Unterrichtsverfahren und Unterrichtsmittel berücksichtigt:

- Förderung des eventuell vorhandenen Sehrests durch Low-Vision-Training und Einsatz von Bildschirmlesegeräten und anderen Sehhilfen,
- Kommunikationshilfen wie Alpha Talker, BIG-MÄC, Gebärden, Punktschrift,
- Einsatz von Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln, die mit anderen Sinnen erfasst werden können,
- Einsatz von Orientierungs- und Mobilitätshilfen wie Mobifit, NF-Walker, Langstock,
- blindengemäße Einrichtung der Klassenräume, Schulflure und Schulgelände durch Handläufe, unterschiedliche Bodenbeläge, akustische und taktile Orientierungspunkte,
- sehgeschädigtenspezifische Angebote im Sportunterricht und Freizeitbereich durch Anpassung und Auswahl der Sport- und Bewegungsangebote sowie der Spielgeräte an die besonderen Bedürfnisse der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung,
- verstärkte Angebote im musikalischen Unterricht mit Betonung des Instrumentalunterrichts.

6.3.3 Bildungszentrum für Taubblinde

Das Angebot des Bildungszentrums für Taubblinde umfasst

- ambulante Frühförderung,
- schulvorbereitende Maßnahmen innerhalb der Einrichtung;
- Schule und Wohnen,
- Rehabilitationsmaßnahmen für taubblinde Erwachsene und
- beratende Dienste.

Das Einzugsgebiet ist länderübergreifend.

Bei Taubblindheit liegt sowohl eine Schädigung des Hörens als auch des Sehens vor. Der Grad der Beeinträchtigung der einzelnen Sinne kann sehr unterschiedlich sein. Da die Ausfälle des einen Sinns nicht oder nur mangelhaft durch den anderen kompensiert werden können, ist Taubblindheit eine Schädigung eigener Art. Taubblindheit kann zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesamtentwicklung führen und mit jeder anderen Behinderung oder Erkrankung auftreten.

Taubblinde Kinder und Jugendliche haben über den Förderschwerpunkt Sehen hinaus einen Förderbedarf in anderen Bereichen, insbesondere im Bereich Hören. Auf Grund der Hörschädigung gilt es, ein den Fähigkeiten des Kindes oder Jugendlichen entsprechendes Kommunikationssystem zu entwickeln. Neben Laut- und Gebärdensprache erhalten Bezugsobjekte, taktile Gebärden und Handalphabete eine besondere Bedeutung. Die Art und Weise der Kommunikation ist vom Grad der Hör- und Sehschädigung, vom Zeitpunkt ihres Eintritts und von zusätzlichen Beeinträchtigungen abhängig. Eine Einteilung in Kommunikationsgruppen wie sie im Förderschwerpunkt Hören erfolgt, trifft auch auf taubblinde und hörsehbehinderte Kinder und Jugendliche zu.

Schwerpunkte der Arbeit im Bildungszentrum für Taubblinde sind:

- die Verminderung der Isolation und die Entwicklung sozialer Kompetenzen im Rahmen kleiner überschaubarer Gruppen und vertrauter Bezugspersonen,
- die Anbahnung und Förderung der Kommunikation durch eine auf die Taubblindheit abgestimmte Interaktion und den Einsatz taubblindenspezifischer Hilfen,
- die Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Hörerziehung, Seherziehung und Förderung der Kaptischen Wahrnehmung,
- die Förderung der Motorik bis hin zur Orientierungs- und Mobilitätsschulung,
- die Förderung der lebenspraktischen Fertigkeiten.

Die Lehrinhalte, Unterrichtsverfahren und Freizeitangebote werden individuell an die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der taubblinden Schülerinnen und Schüler angepasst. Das unterrichtliche Angebot erstreckt sich von der basalen Förderung bis zu den Unterrichtsangeboten der allgemeinen Schulen. Besonderen Stellenwert im Bildungszentrum für Taubblinde haben die motorische und die rhythmisch-musikalische Erziehung. Die Förderung manueller Fertigkeiten im Bereich Werken, Textiles Gestalten und Töpfern nimmt bei den älteren Schülerinnen und Schülern einen großen Raum ein. Ständige Arbeitsgemeinschaften wie Therapeutisches Reiten, Rudern und Psychomotorik bereichern das Freizeitangebot. Eine Strukturierung des Tages, der Woche und des ganzen Jahres durch wiedererkennbare Rituale gehört zu den Prinzipien der Förderung. Die Lebens- und Lernumgebung im Bildungszentrum für Taubblinde ist so gestaltet, dass die Kinder und Jugendlichen Vertrauen entwickeln und ihre Kräfte und Möglichkeiten entfalten können.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Schule vom 1. bis zum 13.Schuljahrgang entweder als Tagesschülerinnen und -schüler im Sinne einer Ganztagsschule oder als Schülerinnen und Schüler des Internats. Schule und Internat bilden eine Einheit, die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Lebensumgebung unterrichtet und erzogen. Die Gruppen sind nach dem Familienprinzip zusammengesetzt. Vier bis sechs Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters leben in einer Wohngemeinschaft und werden vorwiegend einzeln unterrichtet.

Taubblinde Kinder und Jugendliche sind in hohem Maße auf Bezugspersonen angewiesen, die ihnen einen Zugang zur sachlichen und personalen Umwelt und die Teilnahme daran ermöglichen. Daher ist für ihre Erziehung und schulische Förderung ein Team zuständig, das aus einer Taubblindenlehrerin oder einem Taubblindenlehrer und bis zu fünf Erzieherinnen und Erziehern besteht. Das Team wird von Fachlehrerinnen und Fachlehrern sowie begleitenden Diensten aus den Bereichen Therapie, Psychologie und Medizin unterstützt.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kliniken, Hörgeräteakustikern, Optikern, Hilfsmittelherstellern und anderen sonderpädagogischen Einrichtungen ist unabdingbar. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten hat im Bildungszentrum für Taubblinde einen hohen Stellenwert. Hospitationen und Elternwochenenden werden gefördert, die Teilnahme von Erziehungsberechtigten an Schulaktivitäten und Gebärdenkursen ermöglicht.

II. 7 Förderschwerpunkt Sprache

7.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Sprache

Sonderpädagogischer Förderbedarf im sprachlichen Handeln ist bei Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend im Elementar- und im Primarbereich, auftreten. Die Betonung sonderpädagogischer Förderung im Schwerpunkt Sprache liegt daher in den ersten Schuljahren.

Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache wird geprüft, ob durch eine begleitende medizinische oder psychologisch-psychotherapeutische Behandlung oder durch den Einsatz technischer und apparativer Hilfsmittel die Lernvoraussetzungen der Schülerin oder des Schülers verbessert werden können.

Folgende sprachlichen Bereiche erfahren primär Berücksichtigung:

- Atmung, Stimme, Artikulation,
- Sprachbegleitende Gestaltungsmittel,
- Sprachlaute und Sprachlautgruppen unter Berücksichtigung der bedeutungsdifferenzierenden Funktion,
- Begriffsbildung, begriffsgebundene Wortbedeutung und Wortschatz, Wortbildung, Satzbildung,
- Sprachverarbeitung und Kommunikativer Sprachgebrauch.

Darüber hinaus sind die auditive und visuelle Wahrnehmung sowie der fein- und grobmotorische Bereich besonders zu berücksichtigen.

7.2 Pädagogische Ausgangslage

Sprache und Sprechen haben in ihrer sinn- und identitätsstiftenden Wirksamkeit und in ihren Kulturtradierenden Funktionen sowie durch ihre wechselseitigen Bezüge zu den verschiedenen Bereichen der Persönlichkeit eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung des einzelnen Menschen. Beeinträchtigungen im Bereich der Sprache und des Sprechens wirken sich auf die Person in ihren vielfältigen Beziehungen zur Außenwelt und auf ihre Entwicklungs- und Lernprozesse aus.

Dabei spielen die Entwicklung und das Zusammenwirken von Sensorik, Motorik, Kognition, Emotion, Soziabilität und Kommunikation eine große Rolle. Jede Sprachhandlung wird in Bezug zum Kommunikationspartner, mit Bezug zum Inhalt und im Rahmen der eigenen sprachlichen und nicht sprachlichen Mittel realisiert. Eine besondere Bedeutung erfahren dabei die Art und Weise, wie das Kind seine Sprache in Laut und Schrift aufbaut und als Mittel der Erkenntnis, der Darstellung, des Ausdrucks, der Kommunikation und der Reflexion gebraucht. Die pädagogische Bedeutung dieser Bedingungen, ihrer Verflechtungen und ihrer Entwicklungsdynamik prägt den individuellen Förderbedarf im Hinblick auf die Kommunikationsfähigkeit.

7.3 Aufgaben sonderpädagogischer Förderung

Die sonderpädagogische Förderung im Bereich Sprache berücksichtigt die allgemeinen und besonderen Bedingungen, Ausgangslagen und Vorgänge, unter denen Kinder und Jugendliche Sprache in ihren Funktionen, Formen und Bedeutungen aufnehmen, verarbeiten und gebrauchen. Die Förderung knüpft daran an, wie sie Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auf allen Ebenen der Sprachgestaltung in Laut und Schrift einschließlich der Fähigkeit, über die Sprache zu reflektieren, erwerben.

Insbesondere umfasst die sonderpädagogische Förderung die Aufgaben

- einer Entstehung oder Verfestigung von Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln entgegenzuwirken und damit Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung zu verhindern,
- die jeweilige sprachliche Beeinträchtigung und deren Auswirkungen in ihren Ausprägungen und ihrer Regelhaftigkeit, in ihrem Bedingungsgefüge und ihrer Entwicklungsdynamik zu erkennen,
- die Bedeutung einer sprachlichen Beeinträchtigung für das individuelle Erleben und schulische Lernen der Schülerinnen und Schüler, für ihre personale und soziale Entwicklung und insbesondere für ihre sprachlich-kommunikativen Möglichkeiten zu erschließen und individuelle pädagogische Fördernotwendigkeiten in Erziehung und Unterricht zu begründen,
- Wege einer entsprechenden Förderung aufzuzeigen und mit den Schülerinnen und Schülern zu verwirklichen,
- Beeinträchtigungen sprachlichen Handelns nach Möglichkeit aufzuheben, um eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen,
- Auswirkungen auf den schriftsprachlichen Bereich zu vermeiden helfen.

Sonderpädagogische Förderung hat zum einen die Aufgabe, der Entstehung und Verfestigung sprachlicher Beeinträchtigungen in Laut und Schrift vorzubeugen und frühzeitig Auswirkungen auf andere Entwicklungs- und Lernbereiche zu verhindern. Zum anderen erschließt sie mit den Schülerinnen und Schülern Wege, ihre sprachlichen und nicht sprachlichen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, zu erweitern und auszugestalten sowie Sprache, Sprechen und Schrift als Mittel und Gegenstände sprachlichen Handelns zu nutzen. Sonderpädagogische Förderung verhilft auch dazu, trotz einer sprachlichen Beeinträchtigung zu eigenständigem Handeln in kommunikativen Bezügen zu finden, sowie Begrenzungen sprachlichen Handelns zu überwinden, zu mindern oder anzuerkennen.

7.4 Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogische Förderung im Bereich Sprache soll das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen helfen. Kinder und Jugendliche sollen über einen dialoggerichteten Gebrauch Sprache aufbauen und ausgestalten, diese in Bewährungssituationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen. Sie sollen eine Handlungskompetenz aufbauen und eine selbstbestimmte Verständigungsfähigkeit erwerben. Sprachliches Handeln hat als Ausgangspunkt die alltägliche Lebenspraxis der Menschen, in der sich Sprachgebrauch, Sprachverstehen und Sprechtätigkeit zu bewähren haben und in der Sprachfunktionen und Sprachformen erst ihren Sinn erlangen.

7.5 Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung im Schwerpunkt Sprache

Sprachliche Förderung erfolgt in verschiedenen Formen und an unterschiedlichen Orten: Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Mobilen Dienstes oder im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung in Grundschulen gefördert. Daneben besteht die Möglichkeit der Einrichtung von Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache in Grundschulen, die als Außenstellen von Förderschulen oder als zur Grundschule zugehörige Klassen geführt werden. Weiterhin bestehen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache als Schulen im Primarbereich sowie Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache mit Primar- und Sekundarbereich I.

Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache knüpft an die Frühförderung an und ist auf eine weitgehende Integration der Kinder und Jugendlichen in Grund- und Hauptschulen ausgerichtet. Die Förderschule sowie die Förderklassen nehmen Schülerinnen und Schüler auf, deren Förderbedarf so umfangreich ist, dass sie durch ambulante schulbegleitende oder zeitlich begrenzte stationäre Maßnahmen nicht hinreichend gefördert werden können. Durch die spezifischen Maßnahmen der Förderschule und der Förderklassen können sie die Ziele der Grundschule oder einer weiterführenden Schule erreichen.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache ist als Durchgangsschule konzipiert und zielt auf eine frühestmögliche Rück- oder Umschulung.

Grundlegend für die Arbeit in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache sind die curricularen Vorgaben und Bestimmungen für die Grund- und Hauptschule.

Neben den äußeren Rahmenbedingungen wie kleinen Lerngruppen oder spezifisch ausgebildeten Förderschullehrkräften entwickeln die Förderschulen für den Unterricht Konzepte zur

- Vernetzung der Förderung von sprachlichen, perzeptiven und motorischen Auffälligkeiten,
- Erweiterung oder Überwindung eingeschränkter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten und
- Stabilisierung emotional-sozialer Prozesse.

Die besonderen Bedingungen der Förderschule ermöglichen den Schülerinnen und Schülern durch Einbezug spezifischer Methoden und die Nutzung technischer Medien eine angemessene Kommunikation sowie durch die größere Homogenität der Lerngruppen die Entwicklung eines angemessenen Selbstwertgefühls. Durch diese Bedingungen können beginnende Lernschwierigkeiten aufgrund der engen Beziehung zwischen Sprache und Lernen überwunden und individuelle Lernprozesse eingeleitet werden, die ein erfolgreiches Lernen ermöglichen.

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, der zuständigen Grund- oder Hauptschule oder der berufsbildenden Schule sowie mit außerschulischen Institutionen hat eine besondere Bedeutung, um angemessene Bedingungen zur erfolgreichen individuellen Förderung zu schaffen.

7.6 Prinzipien sonderpädagogischer Förderung

Unabhängig vom Förderort sind im Unterricht im Förderschwerpunkt Sprache insbesondere folgende Prinzipien zu beachten:

- Bestimmung und Berücksichtigung individueller Sprachförderziele,
- Orientierung an handlungsorientierten Unterrichtsinhalten,
- Strukturierung und Rhythmisierung des Unterrichts,
- Einbeziehung personeller und räumlicher auditiver Gegebenheiten,
- Einbeziehung spezifischer Förderbedingungen wie Sportförderunterricht, Förderung der auditiven und visuellen Wahrnehmung, Lese-Rechtschreibförderung,
- Einbeziehung rhythmisch-musikalischer Elemente,
- Einsatz der Techniken des Modellierens wie Präsentation, Expansion und Extension,
- Einbeziehung der Vielfalt sprachlicher Funktionen wie Dialogführung, Diskurs, Erzählen, Erklären, Konfliktregelung, Präsentation und Rollenspiel,
- Visualisierungshilfen,
- Einsatz sprachbegleitender Zeichen beim Leselernprozess,
- Berücksichtigung lautsprachlicher Bedingungen beim Schriftspracherwerb.

7.7 Rahmenbedingungen der sonderpädagogischen Förderung

Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und den immanenten sprachlichen Anforderungen der Unterrichtsgegenstände ist Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Lernsituationen und Lerninhalte sprachlich bewältigen.

Darüber hinaus muss der Unterricht einen hohen Aufforderungscharakter für die Schülerinnen und Schüler haben, sprachhandelnd tätig zu werden. Verstehen und Sprachgebrauch werden durch das Bedürfnis nach Entdeckung, Eigentätigkeit und Sinnfindung angestoßen und bestimmt.

Die aus der Sache begründeten Anlässe und Notwendigkeiten zur Versprachlichung, zur spontanen Mitteilung von Entdecktem, zur gegenseitigen Abstimmung und Zusammenarbeit können für Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung darstellen, Sprache handlungsbegleitend und zugleich handlungsleitend zu verwenden. Der Unterricht soll dazu ermutigen, Sprache unter fachlicher Begleitung nach Inhalt und Form eigentätig zu gebrauchen und zu verinnerlichen.

Die dabei erworbenen sprachlichen Kompetenzen und Lern- und Handlungsstrategien müssen in neuen Sachzusammenhängen und Lernsituationen erprobt, variiert, gesichert und erweitert werden.

In Schule und Unterricht sind für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Kommunikation für alle Beteiligten ermöglichen und sprachliches Lernen begünstigen. Ein sprachliches Vorbild, ein kindgemäßes sprachliches Umfeld, die Gestaltung einer anregenden kommunikativen Atmosphäre, sprachliche und nicht sprachliche Impulse zur Sprachanregung, das gegenseitige Zuhören und Verstehen und die inhaltliche Absicherung des Unterrichtsgegenstandes stellen dabei förderliche Bedingungen dar. Es sind Sprechanlässe zu schaffen und zu gestalten, z.B. durch Beobachtungshinweise, Anregungen zu Vermutungen, Angebote von Aufgaben und Problemstellungen, die unter Einsatz sprachlicher Mittel sowie durch Partnerarbeit, Unterrichtsgespräche, Erzählen, Berichten und Rollenspiele gelöst werden können.

Das handlungsbegleitende Sprechen, Chorsprechen und Chorsingen und insbesondere die Sensibilisierung für Sprachformen helfen, sprachliche Strukturen zu verdeutlichen und sprachliches Lernen zu unterstützen. Die Zeitanteile, in denen die Schülerinnen und Schüler sprachlich tätig sind, müssen stetig zunehmen. Im pädagogischen Dialog stehen hierbei das vertrauensvolle Miteinandersprechen und das aktive Mitgestalten im Vordergrund.

II. 8 Unterricht und Erziehung unter den Bedingungen von Krankheit

8.1 Besonderer pädagogischer Förderbedarf

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen zu Hause oder im Krankenhaus, einschließlich der Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in ähnlichen Einrichtungen stationär behandelt werden und die Schule nicht besuchen, können während dieser Zeit Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus erhalten. Grundsätzlich liegt bei Schülerinnen und Schülern, die langfristig oder wiederkehrend erkrankt sind, besonderer pädagogischer Förderbedarf vor.

Die deutlich veränderten Lerngegebenheiten dieser Schülerinnen und Schüler erfordern besondere pädagogische Hilfen im Unterricht. Ziele, Inhalte, Methoden und Medien werden dem besonderen Förderbedarf entsprechend ausgewählt. Das schulische Lernen wird unter Berücksichtigung der Belastungen, die sich aus der jeweiligen Krankheit ergeben, flexibel organisiert.

8.2 Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen,

- die langfristig und wiederkehrend erkrankt sind und
- die lernen müssen, auf Dauer mit der Erkrankung zu leben und
- im Unterricht ohne sonderpädagogische Hilfen nicht hinreichend gefördert werden können.

Medizinisch-diagnostische Aussagen und ärztliche Behandlungsmaßnahmen sind in einen individuellen schulischen Förderplan einzubinden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf hat Konsequenzen für die Erziehung und für die didaktisch-methodischen Entscheidungen sowie die Gestaltung der Lernsituationen im Unterricht. Sonderpädagogischer Förderbedarf lässt sich nicht allein von schulfachbezogenen Anforderungen her bestimmen. Seine Klärung, Beschreibung und Umsetzung müssen gleichermaßen Art und Grad der Krankheit der Schülerin oder des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten, Interessen sowie Zukunftserwartungen beachten.

Sonderpädagogische Förderung berücksichtigt die Bedeutung einer Erkrankung für den Bildungs- und Lebensweg der Betroffenen, die Folgen für das schulische Lernen sowie die Auswirkungen auf das persönliche Befinden vor dem Hintergrund schulischer Anforderungen.

8.3 Ziele der Pädagogik bei Krankheit

Erziehung und Unterricht sind für die psychische und physische Situation kranker Kinder und Jugendlicher von besonderer Bedeutung.

Angestrebt werden:

- Persönliche Stabilisierung und Stärkung des Willens zur Genesung durch Aufbau von Zuversicht und Selbstvertrauen,
- Vermittlung von Lebensfreude durch freie Arbeitsformen und in einem angstfreien Lernklima,
- Gewährleistung schulischer Kontinuität und Normalität in schwierigen und belastenden Lebenssituationen,
- Aufrechthaltung des Leistungsstands und Vermeidung von Lernrückständen,
- Vorbereitung der Wiederaufnahme in die Stammschule,
- Vorbereitung und Durchführung von Schulabschlüssen.

Das Unterrichtsangebot soll erlauben, den für eine medizinische Behandlung günstigsten Zeitpunkt zu nutzen. Das Hinausschieben notwendiger Krankenhausaufenthalte in die Ferien wird dadurch vermieden. Für Kinder und Jugendliche, die längerfristig erkrankt sind, ist Unterricht eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

8.4 Pädagogische Ausgangslage

Kinder und Jugendliche erleben und verarbeiten Krankheit je nach Art, Schwere und Verlauf individuell verschieden. Dabei können physische, psychische, soziale, kognitive, willentliche und affektive Lebensfunktionen beeinträchtigt werden.

Erkrankungen sind oft mit Begleiterscheinungen verbunden:

- Einschränkung der Mobilität,
- schnelle Ermüdbarkeit und Konzentrationsmangel,
- Störungen des Selbstwertgefühls und der Motivation,
- Veränderungen der emotionalen Befindlichkeit,
- Erschwerung der sozialen Integration,
- Einschränkungen bei der kommunikativen Interaktion sowie
- Probleme bei der Erledigung schulischer Aufgaben.

Aufgabe sonderpädagogischer Förderung ist es, dem Aspekt der Ganzheitlichkeit von Krankheit und dem schulischen Lernen zu entsprechen. Der Grundsatz der Ganzheitlichkeit gilt demnach für die unmittelbar von der Krankheit bestimmte Lebenssituation, für die Auswahl der Lernziele und Lerninhalte, für die Themen des Unterrichts sowie für die Wahl der methodischen Formen.

Es bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit von Lehrkräften und behandelnden sowie betreuenden Fachkräften, um die bestmögliche Wirksamkeit von Unterricht und Krankenhausversorgung zu erreichen. Dabei sind Informationen über die Besonderheiten des Krankheitsbildes, der geistig-seelischen Situation der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Umfeldprobleme notwendig. Durch gegenseitige Information und entsprechende koordinierte Maßnahmen werden die notwendigen Voraussetzungen für einen situationsangemessenen Behandlungs- und Förderplan geschaffen.

8.5 Unterrichtsgestaltung

Der Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler kann als Hausunterricht oder als Krankenhausunterricht erfolgen. Dabei wirken die Schulen und Behörden mit den Trägern der Krankenhäuser zusammen, um die wirkungsvolle und kontinuierliche Durchführung der schulischen Förderung verlässlich zu gewährleisten. Der Unterricht von Schülerinnen und Schülern im Krankenhaus erfordert die organisatorische Abstimmung zwischen dem schulischen Team der örtlichen Pädagoginnen und Pädagogen und dem Krankenhausbetrieb unter Berücksichtigung der Aufgaben und Erfordernisse beider Bereiche.

Die Einrichtungen stellen geeignete Räumlichkeiten und die notwendige Ausstattung zur Verfügung. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt in Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. In den Kliniken und im Krankenhausunterricht werden die Schülerinnen und Schüler in flexiblen Lerngruppen unterrichtet. Bei Bedarf kann Einzelunterricht erteilt werden.

Dem Unterricht sind die curricularen Vorgaben für die Fächer des jeweiligen Bildungsgangs zugrunde zu legen. Bei der Auswahl der Lernziele und der Unterrichtsinhalte sowie bei der methodischen Vorbereitung ist die krankheitsbedingte individuelle Lernsituation zu berücksichtigen. Die zuständige Schule stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die Informationen über die bereits erreichten sowie die geplanten Lernziele und Unterrichtsinhalte und den Leistungsstand. Die Prinzipien der Individualisierung, der Differenzierung, der Selbsttätigkeit und der Ganzheitlichkeit sowie der Einsatz von entsprechenden Lehr-, Lern-, Arbeitsmitteln und Medien sind bei der Unterrichtung kranker Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung.

Schülerinnen und Schüler mit begrenzter Lebenserwartung benötigen eine auf ihre persönliche Situation zugeschnittene spezifische sonderpädagogische Förderung. Sie können häufig aufgrund spezieller gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht regelmäßig die Schule besuchen. Die spezifische Lebenssituation dieser Schülerinnen und Schüler erfordert intensive pädagogische Begleitung auf der Suche nach Möglichkeiten einer sinnvollen und erfüllten Lebensgestaltung und bei der Befriedigung aktueller Bedürfnisse.

8.6 Gewährung von Haus- und Krankenhausunterricht

Der Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer längerfristigen Erkrankung die Schule nicht besuchen können, soll auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers oder nach deren Anhörung von Amts wegen in angemessenem Umfang genehmigt oder angeordnet werden. Von einer längerfristigen Erkrankung ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn diese den Schulbesuch für voraussichtlich länger als vier Wochen ausschließt. Zuständig für die Entscheidung über den Unterricht zu Hause ist die Schule, über den Unterricht im Krankenhaus entscheidet die Schulbehörde. Der Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus ist durch schulinterne oder schulübergreifende Personalmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse und der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen. Die Genehmigung oder Anordnung des Haus- und Krankenhausunterrichts ist zu befristen und mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen.

Auf Anforderung der Schule oder der Schulbehörde ist von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler auf eigene Kosten eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen.

8.7 Einsatz und Qualifikation des Personals

Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus wird von Lehrkräften aller Lehrämter erteilt. Sie unterrichten nach Möglichkeit im Rahmen ihrer Lehrbefähigungen. Im Hausunterricht und im Krankenhausunterricht sollen nur solche Lehrkräfte unterrichten, die für die Besonderheiten dieses Unterrichts aufgeschlossen und bereit sind, sich dieser Aufgabe zu stellen, sowie über Berufserfahrungen verfügen.

III. Schlussbestimmungen

Einzelne Schulen können mit Genehmigung des Kultusministeriums von den Regelungen dieses Erlasses abweichende Modelle erproben.

Dieser Erlass tritt zum 1.8.2005 in Kraft.

Die Bezugserlasse zu d), e), g), h) i), j), k), l), n), o) werden aufgehoben.

Im Bezugserlass zu s) werden die Nrn. 6.1 bis 6.3 und 8.1 sowie 8.2 aufgehoben.

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Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)