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Regelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht
RdErl. d. MK v. 22.8.2018 - 32 - 82101/1 (SVBl. 10/2018 S. 209), geändert durch RdErl. vom 1.12.2023 (SVBl. 12/2023 S. 668) - VORIS 22410 -

Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Das Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird, ist in seiner jeweils gültigen Fassung die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
  2. Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis ist im Internet unter www.mk.niedersachsen.de und unter www.rechtschreibrat.com abrufbar.
  3. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung in der jeweils gültigen Fassung vollständig entsprechen.
  4. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
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