Schule und Recht
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Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB - AVO - GOFAK)
- Fortsetzung -

Anlage 3a
(zu Nr. 16.4)

Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule bei durchgängig erteiltem Unterricht

  in Latein bzw. Griechisch bzw. Hebräisch Kleines Latinum Latinum Großes Latinum Graecum Hebraicum
1 ab 5. oder 6. Schuljahrgang
  • bei Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend"
  • am Ende der Einführungsphase jeweils die Note "ausreichend"
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalb- jahr 5 Punkte oder
  • Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
   
2a ab 7. Schuljahrgang als dritte Pflicht-, Wahl-
pflicht- oder Wahl-
fremdsprache
  • am Ende der Einführungsphase jdie Note "ausreichend"
  • in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
  • Latein als Prüfungs- fach in Block II mit 20 Punkten
  • in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
 
3 ab Einführungsphase
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
 
  • Griechisch als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte

Anlage 3b
(zu Nr. 16.4)

Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums in der gymnasialen Oberstufe der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule, der Integrierten Gesamtschule und im Fachgymnasium bei durchgängig erteiltem Unterricht 1)

  in Latein bzw. Griechisch bzw. Hebräisch Kleines Latinum Latinum Großes Latinum Graecum Hebraicum
1 ab 5. oder7. Schuljahrgang
  • bei Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend" oder
  • in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase die Note "ausreichend"
  • bei Versetzung in die Qualifikationsphase die Note "ausreichend" oder
  • in einem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 5 Punkte
  • in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
   
2a ab 9. Schuljahrgang als dritte Wahlpflicht- fremdsprache
  • bei Versetzung in die Qualifikationsphase die Note "ausreichend"
  • in zwei Schulhalbjah- ren der Qualifikations- phase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
 
2b ab 9. Schuljahrgang als Wahlfremdsprache
  • in zwei Schulhalbjah- ren der Qualifikations- phase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Latein als viertes oder fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • Latein als erstes bis drittes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Griechisch als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
 
3 ab Einführungsphase
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
 
  • Griechisch als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
1) Setzt in der Gesamtschule der Beginn der zweiten oder dritten Fremdsprache Latein oder Griechisch bereits in den Schuljahrgängen nach Anlage 3a, Spalte 1 und 2, ein, so gelten die Mindestanforderungen der Anlage 3a zum Erwerb eines Latinums und des Graecums.

Anlage 4
(zu Nr. 16.4)

Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums im Abendgymnasium und im Kolleg bei durchgängig erteiltem Unterricht

  in Latein bzw. Griechisch bzw. Hebräisch Kleines Latinum Latinum Großes Latinum Graecum Hebraicum
1 ab 9. Schuljahrgang als dritte Pflicht-, Wahl- pflicht- oder Wahl- fremdsprache in zwei Schulhalbjah- ren der Einführungs- phase jeweils die Note "ausreichend" in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte als erstes Prüfungs- fach in Block III mit 20 Punkten in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte

in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder

Griechisch als Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten
 
2 ab Vorkurs oder Einführungsphase
in beiden Schulhalbjah- ren der Einführungs- phase jeweils die Note "ausreichend" sowie in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei
- in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
- als fünftes Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten
in beiden Schulhalbjah- ren der Einführungs- phase jeweils die Note "ausreichend" sowie als viertes Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten   als viertes Prüfungs- fach in Block III mit 20 Punkten in beiden Schulhalbjah- ren der Einführungs- phase jeweils die Note "ausreichend" sowie in vier Schulhalbjahren der Qualifikations- phase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte

Anlage 5
(zu Nr. 17.3)

Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule, Fachgymnasium, Abendgymnasium, Kolleg - erste Seite -

Name der Schule, Schulort)


_____________________________________________________

 

Bescheinigung
über den schulischen Teil der Fachhochschulreife

 

___________________________________________________________________

geb. am _____________ in _____________________________________________

hat ________________________________________________________________*)

im ___ und _____ Schulhalbjahr die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt.
Ihr / Ihm wird hiermit der Erwerb dieses Teils der Fachhochschulreife bescheinigt.

Durchschnittsnote
(in Ziffer und in Buchstaben)

   

Der Bescheinigung liegen zugrunde:

Die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom 19.5.2005 (Nds.GVBl. S.169) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.7.1972 i.d.F. vom 2.6.2006)

Übereinkunft zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) im Abendgymnasium zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.

Übereinkunft zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) im Kolleg zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.



_____________________________________
*) Zutreffendes einfügen:
in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums
in der gymnasialen Oberstufe der Kooperativen Gesamtschule
in der gymnasialen Oberstufe der Integrierten Gesamtschule
im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales
im Fachgymnasium Technik
im Fachgymnasium Wirtschaft
im Abendgymnasium
im Kolleg


Gymnasium, gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule, Fachgymnasium - zweite Seite -

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort


Leistungen

 Fächer in einfacher Wertung
Fach Zahl der Schul- halb- jahres- ergeb- nisse Bewertung
(1fach)
       
       
       
       
       
       
       
Punktzahl aus 11 Fachergenissen (1fach) I
   Fächer in zweifacher Wertung
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Punktzahl aus vier
Fachergenissen (2fach) II
   
 
 
 Gesamtqualifikation
Gesamtpunktzahl I+II  
 
Durchschnittsnote  
 
 
 
 
 Ergebnisse außerhalb der Gesamtpunktzahl
 
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
 

 Ort und Datum____________________________________

(Siegel)


_____________________
Die Tutorin / Der Tutor
_______________________________
Die Schulleiterin / Der Schulleiter


Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktsystem gilt folgender Schlüssel:
Notenstufe sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
  + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 5
Punktzahl 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00



Abendgymnasium - zweite Seite -

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort


Leistungen

 Fächer in zweifacher Wertung
Fach Zahl der Schul- halb- jahres- ergeb- nisse Bewertung
(1fach)
       
       
       
       
       
       
       
Punktzahl aus 5 Fachergenissen (2fach) I
   Fächer in dreifacher Wertung
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Punktzahl aus drei
Fachergenissen (3fach) II
   
 
 
 Gesamtqualifikation
Gesamtpunktzahl I+II  
 
Durchschnittsnote  
 
 
 
 
 Ergebnisse außerhalb der Gesamtpunktzahl
 
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
 

 Ort und Datum__________________________

(Siegel)


_____________________
Die Tutorin / Der Tutor
_______________________________
Die Schulleiterin / Der Schulleiter


Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktsystem gilt folgender Schlüssel:
Notenstufe sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
  + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 5
Punktzahl 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00



Kolleg - zweite Seite -

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort


Leistungen

 Fächer in einfacher bzw. zweifacher Wertung
Fach Zahl der Schul- halb- jahres- ergeb- nisse Bewertung
(1fach)
       
       
       
       
       
       
       
Punktzahl aus 10 Fachergenissen
(9 Ergebnisse 1fach, 1 Ergebnis 2fach) I
   Fächer in zweifacher Wertung
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Punktzahl aus vier
Fachergenissen (2fach) II
   
 
 
 Gesamtqualifikation
Gesamtpunktzahl I+II  
 
Durchschnittsnote  
 
 
 
 
 Ergebnisse außerhalb der Gesamtpunktzahl
 
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
Fach Bewertung
(1fach)
     
     
 

 Ort und Datum_________________________________

(Siegel)


_____________________
Die Tutorin / Der Tutor
_______________________________
Die Schulleiterin / Der Schulleiter


Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktsystem gilt folgender Schlüssel:
Notenstufe sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
  + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 5
Punktzahl 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00



Anlage 6
(zu Nr. 18.2)

Muster für das Zeugnis der Fachhochschulreife

(Name der austellenden Schule

_____________________________________________________________

 

ZEUGNIS

DER  FACHHOCHSCHULREIFE

 

_________________________________________________________________________

geb. am ________________ in __ _____________________________________________

hat durch Bescheinigung ___________________________________________________1)

in _______________________ 2) vom ____________________________
den schulischen Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen.

Sie / Er hat darüber hinaus die Ableistung der für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen berufsbezogenen Teils mit Datum vom ____________ nachgewiesen.
Sie / Er hat mit Wirkung vom __________________3) damit die

Fachhochschulreife

mit der Durchschnittsnote 4)

 
erworben.

 

____________________
Ort und Datum
(Siegel) ______________________________
Unterschrift

Dem Zeugnis liegen zu Grunde:
Die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg vom 19.5.2005 (Nds.GVBl. S.169) in der jeweils geltenden Fassung.

__________________________
1) Schulform / Name der Schule
2) Ort der Schule
3) Als Datum ist einzutragen der Zeitpunkt des zuletzt erworbenen Teils der Fachhochschulreife.
4) Als Durchschnittsnote ist die Durchschnittsnote nach Nr. 18.3 einzutragen.

Anlage 7
(zu Nr. 27.13)

Muster für das Zeugnis der Ergänzungsprüfung in Latein / Griechisch / Hebräisch



_________________________________________________________________________
(Name der Schule, an der die Ergänzungsprüfung abgelegt wurde)

 

ZEUGNIS

des Kleinen Latinums/ Latinums / Großen Latinums / Graecums / Hebraicums 1)

 

Frau / Herr 1) _______________________________________________________________________
  (Vorname) (Familienname)

geb. am ________________ in ____________________________________________________

hat vor dem Prüfungsausschuss an der _________________________________________________2)

die Ergänzungsprüfung in Latein / Griechisch / Hebräisch 1) abgelegt.

Sie / Er 1) hat diese Prüfung bestanden und damit das __________________________________3) mit
der Durchschnittsnote _____________________

erworben.

 

Ort und Datum ________________________ (Siegel)
__________________________________________
(Die / Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses)

 

__________________________
1) Nicht Zutreffendes streichen
2) Name der Schule im Schulort
3) Zutreffendes einfügen:
Kleines Latinum
Latinum
Großes Latinum
Graecum
Hebraicum
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktsystem gilt folgender Schlüssel:
Notenstufe sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
  + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 5
Punktzahl 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00

Anlage 8
(zu Nrn.17.1und Nrn.27.13 )

Muster für die Bescheinigung über die nicht bestandene Ergänzungsprüfung



_________________________________________________________________________
(Name der Schule, an der die Ergänzungsprüfung abgehalten wurde)

 

BESCHEINIGUNG

 

Frau / Herr 1) _______________________________________________________________________
  (Vorname) (Familienname)

geb. am ________________ in _______________________________________________________

hat sich vor dem Prüfungsausschuss an der ______________________________________________2)

der Ergänzungsprüfung in Latein / Griechisch / Hebräisch 1) unterzogen.

 

Ort und Datum ________________________ (Siegel)
__________________________________________
(Die / Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses)

 

__________________________
1) Nicht Zutreffendes streichen
2) Name der Schule im Schulort

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