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Zuweisung von
Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Förderschulen mit
dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und an Förderschulen mit dem
Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
RdErl. d.
MK v. 23.9.2008 - 34-84 033 (SVBl. 12/2008 S.426) - VORIS 22410 -
Bezug:
a) RdErl. d. MK v. 20.8.2002 - 307-84 033 - VORIS 22410 -
b) RdErl. d. MK v. 15.11.2007 -
14-03070(19) - VORIS 20460 -
Dieser Erlass regelt die Verteilung der Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung nach dem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung erhalten für die pädagogische Begleitung im Unterricht und für damit zusammenhängende Arbeiten sowie für therapeutische Maßnahmen insgesamt als Sollstunden
| - | bei ganztägigem Unterricht 46 Zeitstunden pro Klasse, |
| - | bei halbtägigem Unterricht 35 Zeitstunden pro Klasse |
für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Über den unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidet die Förderschule in eigener Verantwortung auf der Grundlage der Bezugserlasse.
Schulen können im Einzelfall bei begründetem Zusatzbedarf zusätzliche Stunden im Rahmen der der Landesschulbehörde zur Verfügung stehenden Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
Der Erlass tritt am 1.1.2009 in Kraft.
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