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Zertifizierung
von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
RdErl. d. MK v. 2.2.2004 404 - 03012-1/01
(SVBl. 3/2004 S.132) - VORIS 22410 -
Am 20.11.1998 hat die Kultusministerkonferenz die Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung beschlossen und darin die Standards für drei Niveaustufen festgelegt. Die Vereinbarung ist durch Erlass vom 13.6.2001 (Nds.MBl. S.610 - SVBI. S.449) für Niedersachsen für unmittelbar verbindlich erklärt worden und damit eine Zertifizierungsmöglichkeit im Sinne von §35a BbS-VO.
Zur Durchführung dieser Zertifizierungsmöglichkeit treffe ich folgende Regelungen:
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Besuch einer berufsbildenden Schule Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die der KMK-Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung vom 20.11.1998 entsprechen, können bei der jeweiligen berufsbildenden Schule einen Antrag auf Zulassung zur Zertifizierungsprüfung stellen.
Die Bezirksregierung bildet nach Bedarf bei einer Schule, schul- oder bezirksübergreifend einen Prüfungsausschuss.
Zur Vorbereitung der Prüfung nach §35a BbS-VO wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die über die jährlich landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben entscheidet.
Das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulenwicklung (NiLS) wird - unbeschadet der Regelung zu Nummer 2 - mit der organisatorischen, haushalts- und kassentechnischen Abwicklung der Zertifizierungsprüfungen beauftragt.
Die Aufgabe der Zertifizierung soll von den beteiligten Lehrkräften und Bediensteten im Rahmen einer Nebentätigkeit geleistet werden.
Für diese Nebentätigkeit können pro Schuljahr höchstens folgende Vergütungen gezahlt werden:
| a) | Erstellung eines Aufgabenvorschlages | 78 Euro |
| b) | Je Mitglied der Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Prüfung für bis zu 16 Zeitstunden | 10 Euro pro Zeitstunde |
| c) | Aufsicht über die schriftliche Prüfung pro Prüfling | 0,50 Euro |
| d) | Korrektur einer Klausur - Erster Prüfer | 13 Euro |
| e) | Korrektur einer Klausur - Zweiter Prüfer | 6,50 Euro |
| f) | Mündliche Prüfung - je Prüfling und Prüfer | 6,50 Euro |
| g) | Verwaltungstechnische Abwicklung der Prüfung pro Prüfling | 1,50 Euro |
Die nach Maßgabe der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten geltenden Rechtsvorschriften entstehenden Reisekosten und die sonstigen Materialkosten sollen einen Betrag von 15 Euro pro Prüfling nicht überschreiten.
Für die Zertifizierung der Fremdsprachenkenntnisse hat der Prüfling nach Nr. 77.6 der Anlage (Kostentarif) zur Allgemeinen Gebührenordnung vom 5.6.1997 (Nds.GVBl. S.171; 1998 S.501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.3.2003 (Nds.GVBI. S.156, 312), eine Gebühr von 65 Euro zu zahlen. Die Gebühr ist auf das Konto Nr.106 022 270 des NiLS bei der Norddeutschen Landesbank (BLZ 250 500 00) unter Angabe der Buchungsstelle und der besuchten Schule zu überweisen.
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