Schule und Recht
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Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WANI)
- Fortsetzung -


Anlage 1
( zu § 2 Satz 2 )

Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule:
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen

  Fächer Wochen- stunden Schul- halbjahre
Kernfächer Deutsch 4 2
fortgeführte Fremdsprache 4 2
Mathematik 4 2
Ergänzungsfächer weitere Fremdsprache 4 2
Geschichte oder Politik 4 2
eine Naturwissenschaft 4 2
Ergänzungsfächer mindestens zwei weitere Fächer 22) 2
nach der Anlage 2 nach Wahl des Prüflings im Rahmen des Angebots der Schule 1) 22) 2

_____________________

1) Sofern das Fach als Unterrichtsfach von der Schulbehörde genehmigt worden ist.
2) Wird ein Wahlfach als Prüfungsfach gewählt, so ist es durchgehend vierstündig zu belegen.

Anlage 2
( zu § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3)

Freie Waldorfschulen:
Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern und Anforderungsniveau der Prüfungsfächer

Auf- gaben- feld Fächer wählbar als Prüfungsfach mit
erhöhtem Anforderungs- niveau grundlegendem Anforderungs- niveau
A Deutsch x x
Englisch x x
Französisch x1) x 1)
Latein x1) x1)
Griechisch x1) x1)
Russisch x1) x1)
Spanisch x1) x1)
weitere Fremdsprachen x2) x2)
Kunst x x
Musik x x
Darstellendes Spiel 3) - -
B Politik x x
Geschichte x x
Erdkunde x x
Rechtskunde x2) x2)
Philosophie x2) x2)
Pädagogik x2) x2)
Psychologie x2) x2)
Wirtschaftslehre x2) x2)
Religion x x
Werte und Normen - -
C Mathematik x x
Naturwissenschaften (Physik,Chemie,Biologie) x x
Informatik x2) x2)
  Sport x4) x5)

_____________________

1) Sofern dieses Fach im Sekundarbereich I als Pflicht- oder Wahlpflichtfach belegt worden ist.
2) Sofern dieses Fach an der Schule als Prüfungsfach von der Schulbehörde genehmigt worden ist.
3) Sofern Darstellendes Spiel an der Schule durch die oberste Schulbehörde als Unterrichtsfach genehmigt worden ist.
4) Sofern Sport als Prüfungsfach mit erhöhtem Anforderungsniveau an der Schule von der Schulbehörde genehmigt worden ist.
5) Sport kann nicht erstes bis viertes Prüfungsfach sein.

Anlage 3
( zu § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3)

Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler:
Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern und Anforderungsniveau der Prüfungsfächer

Auf- gaben- feld Fächer wählbar als Prüfungsfach mit
erhöhtem Anforderungs- niveau grundlegendem Anforderungs- niveau
A Deutsch x x
Englisch x x
Französisch x x
Latein x x
Griechisch x x
Russisch x x
Spanisch x x
weitere Fremdsprachen x1) x1)
Kunst x x
Musik x x
B Politik x x
Geschichte x x
Erdkunde x x
Rechtskunde x1) x1)
Philosophie x1) ) x1)
Pädagogik x1) x1) )
Psychologie x1) x1)
Wirtschaftslehre x1) x1)
Religion x x
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre x x
Wirtschaftslehre (Ernährung und Hauswirtschaft) x x
Wirtschaftslehre (Agrarwirtschaft) x x
Wirtschaftslehre (Technik) - -
C Mathematik x x
Naturwissenschaften (Physik,Chemie,Biologie) x x
Informatik x1) x 1)
Rechnungswesen x x
Technik x x
Ernährungslehre x x
Agrartechnik x x

_____________________

1) Sofern dieses Fach durch die Schulbehörde als Prüfungsfach genehmigt worden ist.

Anlage 4
( zu § 14 Abs. 1 )

Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote

Punkte Durchschnittsnote
280 4,0
281 bis 296 3,9
297 bis 313 3,8
314 bis 330 3,7
331 bis 347 3,6
348 bis 364 3,5
365 bis 380 3,4
381 bis 397 3,3
398 bis 414 3,2
415 bis 431 3,1
432 bis 448 3,0
449 bis 464 2,9
465 bis 481 2,8
482 bis 498 2,7
499 bis 515 2,6
516 bis 532 2,5
533 bis 548 2,4
549 bis 565 2,3
566 bis 582 2,2
583 bis 599 2,1
600 bis 616 2,0
617 bis 632 1,9
633 bis 649 1,8
650 bis 666 1,7
667 bis 683 1,6
684 bis 700 1,5
701 bis 716 1,4
717 bis 733 1,3
734 bis 750 1,2
751 bis 767 1,1
768 bis 840 1,0

Anlage 5
( zu § 16 Abs. 1 Satz 2 )

Fächerverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen

Fächer Anzahl der Schulhalbjahre
Deutsch 2
eine Fremdsprache 2
Geschichte oder Politik 2
Mathematik 2
eine Naturwissenschaft 2

Anlage 6
( zu § 16 Abs. 2 )

Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote für den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Punkte Durchschnittsnote
95 4,0
96 bis 100 3,9
101 bis 106 3,8
107 bis 112 3,7
113 bis 117 3,6
118 bis 123 3,5
124 bis 129 3,4
130 bis 134 3,3
135 bis 140 3,2
141 bis 146 3,1
147 bis 152 3,0
153 bis 157 2,9
158 bis 163 2,8
164 bis 169 2,7
170 bis 174 2,6
175 bis 180 2,5
181 bis 186 2,4
187 bis 191 2,3
192 bis 197 2,2
198 bis 203 2,1
204 bis 209 2,0
210 bis 214 1,9
215 bis 220 1,8
221 bis 226 1,7
227 bis 231 1,6
232 bis 237 1,5
238 bis 243 1,4
244 bis 248 1,3
249 bis 254 1,2
255 bis 260 1,1
261 bis 285 1,0

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