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Verordnung zur Übertragung der Schulträgerschaft für Fachklassen für den Ausbildungsberuf Tierwirtin/Tierwirt Fachrichtung Imkerei auf den Landkreis Celle
NLSchB vom 4.3.2016 (Nds. MBl. Nr. 11/2016 S. 352)

Gemäß § 105 Abs. 3 NSchG i. d. F. vom 3.3.1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3.6.2015 (Nds. GVBl. S. 90), wird verordnet:

§ 1

Der Landkreis Celle ist als Träger der Berufsbildenden Schulen III Celle, Albrecht-Thaer-Schule, berechtigt und verpflichtet, Fachklassen für den Ausbildungsberuf Tierwirtin/Tierwirt Fachrichtung Imkerei zu führen und zu unterhalten.

§ 2

Der Einzugsbereich der in § 1 genannten Fachklassen ist das Gebiet aller Schulträger von Berufsbildenden Schulen im Land Niedersachsen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Nds. MBl. in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg zur Erweiterung der Schulträgerschaft des Landkreises Lüneburg auf Fachklassen für Auszubildende des Berufes Tierwirt vom 9.6.1982 (Nds. MBl. S. 638) außer Kraft.

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