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Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung
Erl. v. 7.7.1992 - 206 - 55151 (SVBl. S.229 - GültL 158/50) - VORIS 22410 00 00 35 005

Die Arbeit der "Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung" ist ein Vorhaben, das gemeinsam mit anderen Maßnahmen zur Medienerziehung zu einem geschlossenen Konzept zusammenwachsen soll. Dabei steht hier die pädagogische Nutzung der Schulbibliothek/-mediothek im Vordergrund. Dies schließt als einen Schwerpunkt die Leseförderung mit ein. Schulen, die an einer Beratung interessiert sind, können sich an die Bezirksregierungen wenden, die den Einsatz der Beraterinnen und Berater koordinieren.

1. Aufgaben der Beraterinnen und Berater

Die Beraterinnen und Berater unterstützen die Schulbibliotheksarbeit und die Leseförderung durch ihre Mitwirkung in der regionalen und überregionalen Lehrerfortbildung. Sie bieten den Studienseminaren und den Ausbildungsseminaren Informationsveranstaltungen an. Sie fördern die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - wie z.B. den öffentlichen Bibliotheken - und wirken mit bei der Klärung grundsätzlicher Fragen der Schulbibliotheksarbeit.

Sie beraten die Schulen in pädagogischen Fragen der Schulbibliotheksarbeit und bezüglich der besonderen Aufgaben der pädagogischen Betreuerin oder des Betreuers der jeweiligen Schulbibliothek. Darüber hinaus geben sie Hinweise zu bibliotheksfachlichen Grundfragen.

2. Die Beratung hinsichtlich pädagogischer Aspekte bezieht sich auf

2.1 Einführungsveranstaltungen zur Vermittlung der Nutzungsmöglichkeiten der Schulbibliothek, wie z.B. ein- bis zweistündige Kurzeinführungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, altersgemäße Einführungen für jüngere Schülerinnen und Schüler, aber auch Einführungsveranstaltungen in der Form mehrstündigen bibliotheksgestützten Unterrichts zu aktuellen und motivierenden Themen,

2.2 bibliographische Auswahlverfahren, die eine genaue Bestandskenntnis erfordern, wie z.B. die Einrichtung von Handapparaten, die Erstellung von Leseempfehlungen und themenzentrierten Auswahlbibliographien,

2.3 die Nutzung der Schulbibliothek für Unterrichtsvorhaben bei der Vorbereitung des Unterrichts, im geplanten und spontanen Einsatz während des Unterrichts, bei der Vertiefung, Ergänzung und eigenständigen Weiterführung. Bei der Beratung werden die didaktischen und methodischen Möglichkeiten - z.B. zu fächerübergreifenden und schülerzentrierten Arbeiten - einbezogen. Über die Unterrichtsvorhaben hinaus wird auf die Nutzung der Schulbibliothek zu freizeitorientierter Leseförderung hingewiesen.

2.4 die Nutzung der Schulbibliothek als Ort der Begegnung und als Freizeitbereich. Die Schulbibliothek kann Aktionsmittelpunkt sein für Schülerinitiativen, wie z.B. für Ausstellungen selbstverfasster Texte und für die Durchführung von Musik- oder Rollenspielen, für Autorenlesungen, Projekt- und Lernausstellungen. Die Attraktivität als Freizeitbereich ist zu fördern.

3. Die Beratung hinsichtlich der besonderen Aufgaben der pädagogischen Betreuerin oder des Betreuers der jeweiligen Schulbibliothek, die oder der die Aktivitäten der Schulbibliothek koordiniert und ihre Funktion im Schulleben gegenüber schulischen Gremien darstellt, umfasst

4. Die Beratung hinsichtlich bibliotheksfachlicher Fragen bezieht sich auf die Ausstattung und Einrichtung, den Bestandsaufbau, die Bestandserschließung, die ausleihfertige Herrichtung, die Behandlung der Präsenzbestände, Klassensätze usw., das Rechnungswesen, die Inventarisierung, Etatfragen, die Ausleihverbuchung und den EDV-Einsatz.

In einer Reihe von Schulbibliotheken muss zunächst die bibliothekarische und bibliothekstechnische Ordnung hergestellt werden, damit eine bessere pädagogische Nutzung möglich wird. Ziel der Beratung kann es jedoch nicht sein, Bibliotheksfachkräfte zu ersetzen; die Beraterinnen und Berater, deren Arbeitsschwerpunkt eindeutig im pädagogischen Bereich liegt, sind aber in der Lage, den Schulen Hinweise zu geben, wie sie in bibliotheksfachlichen Grundfragen verfahren können.