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Beschluss des
Landesministeriums über die Errichtung regionaler Computer-Centren
für Lehrerfortbildung (RCC-Lfb)
Erl. d. MK vom 11.03.1986
101-01542/33 (Nds.MBl. 1986 Nr.16/1986 S. 401), geändert durch Erl.
v. 23.7.1991 (Nds.MBl. Nr.27/1991 S.989) VORIS 22410 01 00 30 026
1. Errichtung
Mit Wirkung vom 1.4.1986 werden regionale Computer-Centren für Lehrerfortbildung (RCC-Lfb) errichtet, von denen einige für die Fortbildung von Lehrkräften für das allgemeinbildende Schulwesen und die anderen für die Fortbildung von Lehrkräften für das berufsbildende Schulwesen ausgestattet werden. Soweit von der Zugänglichkeit, Ausstattung und Kapazität möglich, sollen die RCC-Lfb wechselseitig für die Fortbildung der Lehrkräfte beider Schulbereiche zur Verfügung stehen.
Diese Dienststellen führen die Bezeichnung Regionales Computer-Centrum für Lehrerfortbildung (folgt Gemeindename des Standortes) ....
2. Standorte
Die regionalen Computer-Centren für Lehrerfortbildung werden an folgenden Standorten errichtet:
a) | Regierungsbezirk Braunschweig | |||||||
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b) | Regierungsbezirk Hannover | |||||||
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c) | Regierungsbezirk Lüneburg | |||||||
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d) | Regierungsbezirk Weser-Ems | |||||||
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3. Aufgaben
Den regionalen Computer-Centren für Lehrerfortbildung obliegen im wesentlichen folgende Aufgaben:
- | Bereitstellung von Arbeitsplätzen zur Durchführung von Kursen für die Lehrerfortbildung zu Neue Technologien |
- | Bereitstellung fachdidaktischer Informationen und Arbeitsmittel für die Lehrerfortbildung zu Neue Technologien |
- | Bereitstellung von unterrichtsgeeigneter Software für die Lehrerfortbildung |
- | Beratung von Lehrkräften in Fragen des Unterrichts zu Neue Technologien. |
4. Leitung
Die regionalen Computer-Centren für Lehrerfortbildung werden von den Schulleitern geleitet, in deren Schulen die RCC-Lfb untergebracht sind
5. Verwaltung
Die personalrechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Angelegenheiten der regionalen Computer-Centren für Lehrerfortbildung obliegen den Bezirksregierungen.
6. Aufsicht
Die regionalen Computer-Centren für Lehrerfortbildung unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
7. Schließung
Das Kultusministerium wird ermächtigt, regionale Computer-Centren für Lehrerfortbildung zu schließen.
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