Schule und Recht
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Leitbild für
die Schulaufsicht in Niedersachsen
Erl. d. MK v. 24.2.1998 - 305
- (SVBl. 3/1998 S.89) - VORIS 22410 01 00 30 040 -
Nachstehend gebe ich das Leitbild für die Schulaufsicht als
verbindliche Grundlage für die Arbeit der Schulbehörden in
Niedersachsen bekannt.
Das Jahr 1998 soll einer Erprobung der Arbeit mit
dem Leitbild dienen. Insbesondere soll die Bedeutung des Leitbildes für
die Schule, für die tägliche Arbeit innerhalb der Schulbehörde
und für andere Personen und Institutionen evaluiert werden.
Anlage
Leitbild für die Schulaufsicht in Niedersachsen
Grundlagen
Die Grundlagen für schulaufsichtliches Handeln sind durch die
Wertvorstellungen im Grundgesetz, in der Niedersächsischen Verfassung und
im Niedersächsischen Schulgesetz bestimmt.
Das Leitbild für die
Schulaufsicht orientiert sich an dem der niedersächsischen
Landesverwaltung. Es beschreibt Ziele, Selbstverständnis und Aufgaben
für die Dezernentinnen und Dezernenten sowie Grundsätze für die
Arbeitsweise innerhalb der Schulbehörde.
Schulaufsicht bezieht sich
auf die Schule in erweiterter Verantwortung und geht unbeschadet des
spezifischen Auftrages für die einzelnen Schulformen von einer
einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsicht und Beratung aus.
Ziele und Selbstverständnis
Die Sicherstellung von Qualität und Vergleichbarkeit der Arbeit in
den Schulen hat verfassungsrechtlichen Rang; Ziel schulaufsichtlichen Handelns
ist daher, für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbare
Bildungschancen zu garantieren und verantwortlich dazu beizutragen, die
Qualität von Unterricht und Erziehung in den Schulen zu gewährleisten
und zu fördern.
Die Dezernentinnen und Dezernenten der
Schulbehörden handeln deshalb nach gemeinsamen Grundsätzen und
Zielvereinbarungen, von denen sie sich bei ihrer Aufgabenwahrnehmung für
die einzelne Schule oder die jeweilige Schulform leiten lassen.
Sie nehmen
ihre Aufgaben in Absprache und Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrkräften
durch Vereinbarung und Evaluierung wahr.
Sie unterstützen die
Zusammenarbeit der Schulen und stellen vergleichbare Bildungsangebote und
Standards unter den Schulen des Landes sicher.
Ihre Kommunikation und ihr
Handeln sind geprägt von Wertschätzung und Vertrauen, aber auch von
Konfliktfähigkeit und der Bereitschaft, Prozesse zu gestalten, um
vorgegebene oder vereinbarte Aufgaben und Ziele erreichen zu können.
Transparente, zeitnahe und verlässliche Entscheidungen als
Voraussetzung für Partizipation sowie abnehmerorientiertes
Verwaltungshandeln als Voraussetzung für Akzeptanz sind leitend für
ihre Kommunikation und ihr Handeln.
Die Verpflichtung zur Umsetzung
staatlicher Vorgaben sowie die ständige Weiterentwicklung von Unterricht
und Erziehung setzen die Bereitschaft voraus, neue Herausforderungen anzunehmen
und die eigene Arbeit mit dem Ziel kontinuierlicher Qualitätsverbesserung
zu überprüfen.
Tätigkeitsfelder
Der gesetzliche Auftrag für schulaufsichtliches Handeln umfasst
Aufgaben der Aufsicht und der Beratung.
Aufsicht wird als Dienst-, Fach-
und Rechtsaufsicht wahrgenommen.
Beratung erfolgt als System-, Einzel- und
Fachberatung; sie wird nach Möglichkeit kooperativ wahrgenommen und
verfolgt Ziele, die im Regelfall zwischen Schulaufsicht und Schule bzw.
zwischen Schulaufsicht und einzelnen Lehrkräften vereinbart werden.
Aufsicht und Beratung werden insbesondere in folgenden
Tätigkeitsfeldern so ausgeübt, dass die Eigenverantwortung der
Schulen gefördert wird:
Qualitätssicherung, -entwicklung und -kontrolle
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Schule,
staatlich vorgegebene und innerschulisch vereinbarte pädagogische,
fachliche und organisatorische Ziele zu erreichen. Ein geeignetes Mittel
dafür ist die Entwicklung eines Schulprogramms, auch um innerschulisch
vergleichbare Maßstäbe zu sichern und die Qualität der Arbeit
und der Ergebnisse zu verbessern.
Die Dezernentinnen und Dezernenten
beraten und unterstützen die einzelne Schule bei ihren
Entwicklungsprozessen und wirken mit bei der Evaluierung des Schulprogramms.
Gemeinsam mit den Schulen sichern sie Qualitätsstandards, entwickeln diese
weiter und evaluieren sie. Darüber hinaus fördern, initiieren und
unterstützen sie die Zusammenarbeit von Schulen an einem Standort oder in
einer Region und vermitteln Kontakte zwischen Schulen und
außerschulischen Einrichtungen wie Arbeitsämtern, Innungen,
Betrieben und Verwaltungen.
Personalführung und entwicklung
Die Dezernentinnen und Dezernenten gehen bei der Personalführung
und -entwicklung von den Kompetenzen der Lehrkräfte und der
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Zielsetzung ist der
optimale Einsatz ihrer fachlichen, pädagogischen und sozialen
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Förderung ihrer
Arbeitszufriedenheit, um größtmögliche gemeinsame Leistungen in
der Schule zu erreichen.
Insbesondere die Motivation zu ständiger
Weiterqualifizierung und Teamfähigkeit sowie das Fördern einer
Bereitschaft zur Flexibilität sind Instrumente der Personalführung
und -entwicklung. Die Schule in erweiterter Verantwortung erfordert im Rahmen
der Personalführung und -entwicklung eben die Stärkung der
Organisationskompetenzen von Schulleiterinnen und Schulleitern.
Ein
weiteres vordringliches Ziel der Personalführung ist eine konsequente und
transparente Personalplanung, um die Unterrichtsversorgung unter den
Gesichtspunkten der Gesamtversorgung, des fachlichen Bedarfs der Schulen und
des regionalen Ausgleichs zu koordinieren und sicherzustellen.
Zu den
Führungsgrundsätzen für die Dezernentinnen und Dezernenten
gehören die Klärung und Verabredung von Zielen, das Gespräch mit
den einzelnen Lehrkräften sowie ein kooperativer und partizipativer
Führungsstil.
Zusammenarbeit mit Schulträgern und außerschulischen Einrichtungen
Innerbehördliche Abläufe sind so zu koordinieren, dass Verhandlungen und Beratungen mit den Schulträgern und mit anderen außerschulischen Einrichtungen auf abgestimmten Entscheidungen beruhen. Schulaufsichtliches Handeln wird hierbei initiierend, moderierend und koordinierend sein. Die notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesen Partnern von Schule und Schulbehörde soll durch einen regelmäßigen und umfassenden Informationsaustausch gekennzeichnet und gefördert werden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Schulträgern bei der Schulentwicklungsplanung.
Zusammenarbeit in der Schulbehörde
Die Erfolge schulaufsichtlichen Handelns hängen entscheidend davon
ab, wie effizient die Arbeit in der Schulbehörde selbst gestaltet wird.
Die Strukturen und Arbeitsabläufe innerhalb der schulfachlichen
Dezernate und in der Schulbehörde insgesamt müssen weiterentwickelt
werden mit dem Ziel, die Informationsabläufe und die inhaltliche
Kooperation zu verbessern, sowie Entscheidungen grundsätzlich miteinander
abzustimmen.
Zur sachgerechten Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages ist
eine ständige und intensive Zusammenarbeit in und zwischen den Dezernaten
erforderlich. Teamfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die
Arbeit in der Schulbehörde.
Die Schulbehörden erbringen mit der
Erfüllung ihres Auftrages Dienstleistungen für Schule und
Gesellschaft. Um Kompetenz und Effizienz nicht nur zu erhalten sondern auch zu
steigern, muss bei allen, die in der Schulbehörde arbeiten, die
Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung und zur zweckmäßigen und
professionellen Organisation der Arbeitsabläufe vorausgesetzt werden.
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