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Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht
Erl. d. MK v. 28.6.1999 - 306-82 107 (SVBl 7/1999 S.156)- VORIS 22410 01 0030 046-

Bezug:
a) Erl. „Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht“ v.15.05.1995 (SVBl. S.154- VORIS 287000 00 007 002)
b) Erl. „Durchführung der Gefahrstoffverordnung an allgemein bildenden Schulen (TRGS 450) v.4.2.1993 (SVBl. S.149- VORIS 22410 01 0030 031)

Laut Mitteilung im Bundesarbeitsblatt Heft 7-8/1998, S.71 ist die TRGS 450 „Umgang mit Gefahrstoffen im Schulbereich“ vom 20.März 1989 aufgehoben worden.

Dieser Bereich wird nun durch die „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“ (GUV 19.16) einschließlich des Anhangs 1 „Gefahrstoffliste“ (GUV 19.16A) geregelt.

Die Bezugsvorschrift zu a) gilt weiter, soweit sie sich nicht auf den Umgang mit Gefahrstoffen bezieht.
Der Bezugserlass zu b) wird aufgehoben.

Den Schulen werden die o.g. Regeln GUV 19.16 bzw. GUV 19.16A kostenlos von den regional zuständigen Gemeindeunfallversicherungsverbänden zur Verfügung gestellt, weitere Exemplare können dort angefordert werden.

Braunschweiger Gemeindeunfallversicherungsverband,
Berliner Platz 1c (Ringcenter), 38102 Braunschweig

Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover,
Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover

Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg,
Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg

Dieser Erlass tritt mit Datum der Veröffentlichung in Kraft. (15.7.1999)

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