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Fachbereichskonferenzleiter an Hauptschulen und an Realschulen
Erl. v. 8.3.1989 - 302-84012 - (SVBl. S.108) - VORIS 22410 01 00 40 028 -
Bezug:
a) Erl. v. 6.6.1978 (SVBl. S.185 - GültL 174/73)
b) Erl. v. 2.4.1985 (SVBl. S.79, GültL 174/100)
c) Erl. v. 6.6.1978 (SVBl. S.191 - GültL 175/21)
d) Erl. v. 18.7.1978 (SVBl. S.273 - GültL 171/45)
e) Erl. v. 18.5.1979 (SVBl. S.163 - GültL 171/47)
f) Erl. v. 25.4.1980 (SVBl.. S.213 - GültL 175/22)

  1. An jeder jeweils mindestens zweizügigen Hauptschule und Realschule ist für die in der Stundentafel ausgewiesenen Fachbereiche ab Schuljahr 1989/90 ein Fachbereichskonferenzleiter einzusetzen. Die Beauftragung mit der Wahrnehmungder Aufgaben eines Fachbereichskonferenzleiters erfolgt durch die untere Schulbehörde nach Anhörung der Gesamtkonferenz.
  2. Der Fachbereichskonferenzleiter nimmt in dem jeweiligen Fachbereich Beratungs- und Koordinierungsaufgaben wahr. Ihm obliegen u. a. folgen- ,de Aufgaben:
  3. Jeder mindestens zweizügigen Schule stehen für die Tätigkeit der Fachbereichskonferenzleiter nach §12 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) insgesamt 6 Anrechnungsstunden zur Verfügung. Dieses gilt auch für eine Schule, in der nach §86 Abs.4 NSchG Haupt- und Realschule organisatorisch zusammengefasst sind. Die Verteilung der Anrechnungsstunden obliegt in ihren Grundsätzen der Gesarntkonferenz und richtet sich im einzelnen nach dem Maß der Inanspruchnahme des jeweiligen Fachbereichskonferenzleiters.
  4. Hat eine Hauptschule oder Realschule, die nicht mehr durchgängig zweizügig ist, nach §17 NSchG eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit mit einer anderen Hauptschule oder Realschule vereinbart, stehen diesen an einer solchen Vereinbarung beteiligten Schulen für die Fachbereichskonferenzarbeit insgesamt 6 Anrechnungsstunden zu. Im übrigen gelten für die Schulen die unter den Nrn1. bis 3. genannten Regelungen entsprechend.
  5. Die Bezugserlasse zu d, e und f werden aufgehoben.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)