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Obleute und Beraterinnen und Berater für die Informations- und Kommunikationstechnologien an allgemein bildenden Schulen
Erl. v. 29.6.1999 - 503-84211/1 (SVBl. S.186) - VORIS 22410 01 00 40 061 -
Bezug:
a) Erl. v. 29.6.1992 - (SVBl. S.204) - VORIS 22410 01 00 40 035 -
b) Erl. 1.6.1999 - (SVBl. S.125) - VORIS 22410 01 00 30 045 -

Für die Vermittlung der informations- und kommunikationstechnologischen Bildung im Unterricht ist die Beratung und Unterstützung der niedersächsischen allgemein bildenden Schulen erforderlich.

Die Beratung erfolgt auf zwei Ebenen, und zwar durch Obleute an den Schulen sowie durch die gemäß Bezugserlass zu b) beauftragten Beraterinnen und Berater.

Die Obleute in der Schule sollen insbesondere didaktisch-methodische Inhalte und Hilfestellungen zur Vermittlung der informations- und kommunikationstechnologischen Bildung im Unterricht geben, die Rechner, Peripheriegeräte, Programme und Telekommunikationseinrichtungen betreuen und Ansprechpartner für Schulleitung, Konferenzen und einzelne Lehrkräfte sein.

Die Obleute sollen über entsprechende Kenntnisse verfügen und mit den Zielen der informations- und kommunikationstechnologischen Bildung vertraut sein.

Sie werden jeweils auf Vorschlag der Gesamtkonferenz von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestellt. Eine Gewährung von Anrechnungsstunden ist ggf. im Rahmen des §14 ArbZVO-Lehr möglich.

Die für die Betreuung der Obleute anfallenden Fortbildungskosten werden zentral vom NLI zur Verfügung gestellt.

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1.8.1999 in Kraft. Der Bezugserlass zu a) wird aufgehoben.